Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien

AGB

Nitro Pro

Datum des Inkrafttretens: 1. April 2024

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Diese Nitro-Nutzungsbedingungen (die „Nutzungsbedingungen“) sind ein verbindlicher Vertrag zwischen Nitro (wie in Abschnitt 2 unten definiert) und der juristischen Person oder natürlichen Person, die im Bestellformular als Kunde angegeben ist („Kunde“). ) und gelten für alle von Nitro zur Verfügung gestellten Dienste (wie in Abschnitt 2 unten definiert). Nitro und der Kunde können hier gemeinsam als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet werden.

Abhängig von den Diensten, für die sich der Kunde anmeldet, können zusätzliche produktspezifische Bedingungen (wie in Abschnitt 2 unten definiert) gelten. Keine Bedingungen oder Bestimmungen einer Bestellung, Vereinbarung, Leistungsbeschreibung oder eines anderen vom Kunden bereitgestellten Dokuments des Kunden haben Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Pflichten der Parteien und werden hiermit von Nitro abgelehnt.

NITRO STELLT DIE DIENSTE AUSSCHLIESSLICH UNTER DEN IM VERTRAG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN (WIE IN ABSCHNITT 2 DEFINIERT) UND UNTER DER VORAUSSETZUNG ZUR VERFÜGUNG, DASS DER KUNDE SIE AKZEPTIERT UND EINHALTET. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „JETZT KAUFEN“ KLICKEN ODER DAS KÄSTCHEN „AKZEPTIEREN“ AUF DEM BESTELLFORMULAR AKTIVIEREN ODER INDEM SIE AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN ODER INDEM SIE DAS BESTELLFORMULAR UNTERZEICHNEN, (A) BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN; (B) AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG UND STIMMEN ZU, DASS DER KUNDE RECHTLICH AN IHRE BEDINGUNGEN GEBUNDEN IST; UND (C) SICHERN ZU UND GARANTIEREN, DASS: (I) SIE VOLLJÄHRIG SIND, UM EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG ABZUSCHLIESSEN; UND (II) WENN DER KUNDE EIN UNTERNEHMEN, EINE REGIERUNGSORGANISATION ODER EINE ANDERE JURISTISCHE PERSON IST, HABEN SIE DAS RECHT, DIE BEFUGNIS UND DIE AUTORITÄT, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN EINZUGEHEN UND DEN KUNDEN AN SEINE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD NITRO DIE DIENSTE NICHT AN DEN KUNDEN LIZENZIEREN UND SIE DÜRFEN DIE HERUNTERLADBARE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN ODER AUF DIE CLOUD-DIENSTE ZUGREIFEN ODER SIE VERWENDEN.

1. EINFÜHRUNG

1.1. Wer ist Nitro? Nitro ist ein Anbieter von On-Premise-Software und Cloud-Diensten, der seinen Kunden Tools zur Verfügung stellt, die die Dokumentenproduktivität und das Workflow-Management verbessern. Nitro bietet die Dienste an, die aus Cloud-Diensten (wie in Abschnitt 2 definiert) bestehen, auf die remote über das Internet zugegriffen werden kann, sowie herunterladbarer Software (wie in Abschnitt 2 definiert), die vor Ort beim Kunden bereitgestellt wird ' Computer und/oder Server. Nitro kann auch Implementierungs- und Aktivierungsdienste bereitstellen (wie in Abschnitt 2 definiert).

2. DEFINITIONEN

Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

„Verbundenes Unternehmen“ einer Partei bezeichnet jedes andere Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet der Begriff „Kontrolle“ die direkte oder indirekte Macht, die Geschäfte des anderen Unternehmens durch den Besitz von mindestens 50% der Anteile, Stimmrechte, Beteiligungen oder wirtschaftlichen Interessen an dem anderen Unternehmen zu leiten juristische Person;

„Aggregierte Statistiken“ hat die in Abschnitt 4 angegebene Bedeutung.3;

„Vereinbarung“ bezeichnet die gesamte Vereinbarung zwischen Nitro und dem Kunden, einschließlich des Nitro-Bestellformulars und seiner Anhänge und Anhänge, dieser Servicebedingungen, der produktspezifischen Bedingungen (sofern zutreffend) und des Nachtrag zur Datenverarbeitung;

„Autorisierter Wiederverkäufer“ bezeichnet eine juristische Person, die von Nitro ordnungsgemäß dazu autorisiert wurde, die Dienste ganz oder teilweise in dem geografischen Gebiet weiterzuverkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen, in denen diese Partei von Nitro dazu autorisiert wurde;

„Vertrag über autorisierte Wiederverkäufer“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen einem autorisierten Wiederverkäufer und dem Kunden, sofern zutreffend;

„Begünstigte“ bezeichnet die dritte(n) juristische(n) Person(en) (z. B. verbundene Unternehmen des Kunden), die im Bestellformular ausdrücklich als „Begünstigter“ aufgeführt ist und das Recht hat, die Dienste im Rahmen der Vereinbarung zu nutzen;

„Geschäftstag“ bezeichnet einen normalen Werktag von 9.00 Uhr bis 5.00 Uhr Pacific Time (PT) von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Bundesfeiertagen in den Vereinigten Staaten;

„Cloud-Dienste“ bezeichnet solche Elemente der Dienste, die Nitro (über seinen Hosting-Partner) hostet und die: (i) von Nitro für den Kunden verwaltet werden, wie im Bestellformular des Kunden angegeben; und (ii) für den Kunden und Benutzer zugänglich, wenn sie einen Webbrowser oder eine API über das Internet verwenden. Cloud-Dienste können auch gehostete Modulerweiterungen umfassen (sofern zutreffend);

„Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind sämtliche Informationen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) an die andere Partei (die „empfangende Partei“) offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens und unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form vorliegen, und die: (i) ausdrücklich als vertraulich oder geschützt oder mit einer ähnlichen Kennzeichnung gekennzeichnet sind; (ii) angesichts der Art der Informationen und/oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollten; oder (iii) traditionell als vertraulich angesehen werden, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Fakten zu Geschäftsplänen, Kunden, potenziellen Kunden, Personal, Lieferanten, Partnern, Investoren, verbundenen Unternehmen oder anderen, Schulungsmethoden und -materialien, Finanzinformationen, Marketingplänen, Verkaufsaussichten, Kundenlisten, Erfindungen, Programmiergeräten, Entdeckungen, Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken, Formeln, Blaupausen, Software (in Objekt- und Quellcodeform), Dokumentationen, Designs, Prototypen, Methoden, Prozesse, Verfahren, Codes und jeglichen technischen oder Geschäftsgeheimnissen, einschließlich aller Kopien der Vorgenannten oder jeglicher Analysen, Notizen, Studien oder Berichte, die die Vorgenannten enthalten, darauf basieren oder diese widerspiegeln. Die vertraulichen Informationen von Nitro umfassen, ohne Einschränkung, die Dienste und die Dokumentation;

„Kunde“ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung;

„Kundendaten“ bezeichnet Informationen, Daten und andere Inhalte, die vom Kunden, einem Begünstigten oder einem Benutzer oder im Namen des Kunden, eines Begünstigten oder eines Benutzers an die Dienste übermittelt, gepostet oder anderweitig übermittelt und von diesen verarbeitet werden.

Zu den Kundendaten können beispielsweise vom Kunden erstellte Dokumente, zur Unterschrift hochgeladene Dokumente und in die Dienste hochgeladene Kontaktdaten gehören. Zu den Kundendaten gehören jedoch keine Zahlungsaufzeichnungen, Kreditkarten oder andere Informationen, die der Kunde zur Zahlung an Nitro verwendet, andere Informationen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Konto des Kunden und aggregierte Statistiken;

„Datenverarbeitungszusatz“ bezeichnet die aktuellste Version des geltenden Datenverarbeitungszusatzes in der jeweils gültigen Fassung und wie online veröffentlicht: https://gonitro.com/legal/nitro-pro/data-processing-addendum/overview;

„Designated Nationals“ hat die in Abschnitt 15 angegebene Bedeutung.12;

„Dokumentation“ bezeichnet die aktuellste Version der offiziellen technischen und funktionalen Produktinformationen für die Dienste, die Nitro seinen Kunden im Allgemeinen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt und online veröffentlicht unter: https://www.gonitro.com/product-details/ Downloads;

„Herunterladbare Software“ bezeichnet die von Nitro an den Kunden lizenzierte Softwareanwendung von Nitro (in Objektcodeform) zur lokalen Bereitstellung auf den Computern und/oder Servern des Kunden (oder ggf. anderen Geräten) und gegebenenfalls bereitgestellte Modulerweiterungen für die Bereitstellung vor Ort, wie im Bestellformular näher beschrieben;

„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Datum des Inkrafttretens, das den Beginn der Vereinbarung darstellt;

„Embargoländer“ hat die in Abschnitt 15.12 angegebene Bedeutung;

„Feedback“ hat die in Abschnitt 4.2 angegebene Bedeutung;

„Höhere Gewalt“ bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit einer Partei, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die auf unvermeidbare, unvorhersehbare und äußere Tatsachen und Umstände zurückzuführen ist, die nach vernünftigem Ermessen außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: höhere Gewalt, Tsunami, Krieg oder Kriegsgefahr, Aufstand oder öffentliche Revolte, durch eine Katastrophe von außen verursachter Brand, ein von der Regierung verhängtes Import- oder Exportembargo, Internetausfall, Hosting-Ausfall, Cyberangriffe usw DDOS-Angriffe, Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Erdbeben, Wetterbedingungen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder soziale Aktionen oder alle anderen Umstände, die von beiden Parteien einvernehmlich als höhere Gewalt angesehen werden;

„Freeware-Lizenz“ bezeichnet die Lizenz, die dem Kunden für die Dienste gewährt wird und nur begrenzte Features und Funktionalitäten bietet (nach Nitros alleinigem Ermessen), die verfügbar gemacht wird, wenn sich der Kunde nach Ablauf der Testlizenz nicht für eine kostenpflichtige Lizenz entscheidet oder wenn der Kunde sich dagegen entscheidet sein kostenpflichtiges Abonnement zu erneuern;

„HIPAA“ hat die in Abschnitt 15 angegebene Bedeutung.21(a);

„Implementierungs- und Aktivierungsdienste“ bezeichnet solche Implementierungs- und Aktivierungsdienste, die Nitro seinem autorisierten Wiederverkäufer anbietet, soweit sie für den Kunden gelten, wie in einem Bestellformular näher dargelegt, sofern zutreffend;

„Anfängliche Laufzeit“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1 und stellt den anfänglichen Zeitraum dar, für den die Vereinbarung geschlossen wird, wie im Bestellformular festgelegt. Die anfängliche Laufzeit beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und stellt die vom Kunden eingegangene Mindestverpflichtung dar;

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Patente, Datenbankrechte und Rechte an Marken, Designs, Know-how und Geschäftsgeheimnissen (ob eingetragen oder nicht); (ii) Registrierungsanträge und das Recht, Registrierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Teilungen, Neuauflagen oder Verbesserungen für oder im Zusammenhang mit einem dieser Rechte zu beantragen; und (iii) alle anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte und gleichwertige oder ähnliche Schutzformen, die irgendwo auf der Welt bestehen;

„Rechnungsstreitzeitraum“ hat die in Abschnitt 8 angegebene Bedeutung.2;

„Verluste“ bezeichnet alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten).

„Modulerweiterung“ bezeichnet eine Ergänzung der Dienste, die eine oder mehrere wesentliche neue Funktionalitäten oder Architekturen bereitstellt, die in keinem der bestehenden Module der Dienste zuvor bereits enthalten waren oder die zuvor nur in begrenzter Form enthalten waren, und daher nicht als neu betrachtet werden kann Ausführung.

„Neue Version“ bezeichnet jede neue verbesserte, modifizierte, überarbeitete, korrigierte, aktualisierte, erweiterte oder aktualisierte Version der herunterladbaren Software oder Cloud-Dienste, die Nitro von Zeit zu Zeit einführt und die keine Modulerweiterung ist;

„Nitro“ bezeichnet Nitro Software Inc., ein nach US-amerikanischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in 447 Sutter St, STE 405 #1015, San Francisco, CA 94108, USA;

„Nitro IP“ bezeichnet die Dienste (einschließlich Cloud-Dienste und herunterladbare Software), Dokumentation, Modulerweiterungen, neue Versionen, Ergebnisse, aggregierte Statistiken und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Zur Klarstellung: Nitro IP umfasst keine Kundendaten.

„Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse“ bezeichnet die E-Mail-Adresse(n), die der Kunde im Bestellformular angegeben hat bzw. die er dem autorisierten Wiederverkäufer mitgeteilt hat (je nach Fall). Alle Änderungen an der Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse können dem Kundenbetreuer von Nitro schriftlich mitgeteilt werden (oder wie vom Kunden im Kundenadministratorkonto aktualisiert);

„Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Nitro oder gegebenenfalls einem autorisierten Wiederverkäufer, das das zwischen dem Kunden und Nitro vereinbarte Angebot (das in elektronischer Form vorliegen kann, auch online über die E-Commerce-Kanäle von Nitro generiert) zur Nutzung der Dienste beschreibt. Das Bestellformular enthält eine Beschreibung der bestellten Dienste, gegebenenfalls der Implementierungs- und Aktivierungsdienste, der mit diesen Diensten und Implementierungs- und Aktivierungsdiensten verbundenen Gebühren sowie anderer anwendbarer Geschäftsbedingungen und unterliegt diesen Nutzungsbedingungen.

„Over-Deployment“ hat die in Abschnitt 8 angegebene Bedeutung.8; „Partei“ und „Parteien“ haben die in der Präambel angegebene Bedeutung; „PHI“ hat die in Abschnitt 15 angegebene Bedeutung.21(A);

„Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet die jeweils aktuellen produktspezifischen Bedingungen von Nitro, die durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden und zusätzlich zu diesen Servicebedingungen nur für bestimmte Dienste oder bestimmte Funktionalitäten innerhalb der Dienste gelten. Diese produktspezifischen Bedingungen gelten standardmäßig für die spezifischen Dienste, auf die sie sich beziehen. Die produktspezifischen Bedingungen finden Sie unter: https://gonitro.com/legal/nitro-pro/product-special-terms/overview in der jeweils gültigen Fassung;

„Verlängerungszeitraum“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1;

„Ergebnisse“ bezeichnet alle Ergebnisse, die Nitro dem Kunden als Ergebnis der Implementierungs- und Aktivierungsdienste anbietet;

„Umsatzsteuer“ hat die in Abschnitt 8.5 angegebene Bedeutung;

„Sensible Daten“ haben die in Abschnitt 15 angegebene Bedeutung.21(b);

„Dienste“ bezeichnet die Cloud-Dienste, herunterladbare Software und Modulerweiterungen dazu (sofern zutreffend), wie im Bestellformular des Kunden angegeben;

„Dienstaussetzung“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.5;

„Abonnementgebühr“ bezeichnet die vom Kunden an Nitro (oder ggf. einen autorisierten Wiederverkäufer) zu zahlende wiederkehrende Abonnementgebühr, die im Bestellformular angegeben ist und sich auf das Recht zur Nutzung der Dienste und die Bereitstellung von Support bezieht;

„Sunset-Richtlinie“ bezeichnet die Sonnenuntergangsrichtlinie, die online über https://www.gonitro.com/product-details/sunset-policy verfügbar ist, in der jeweils gültigen Fassung;

„Support“ bezeichnet die Supportleistungen im Zusammenhang mit den von Nitro dem Kunden bereitgestellten Diensten, wie in Nitros jeweils aktuellem Service Level Agreement unter https://gonitro.com/legal/nitro-pro/service-level-agreement beschrieben, in der jeweils gültigen Fassung, die durch Verweis hierin aufgenommen werden;

„Begriff“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1;

„Nutzungsbedingungen“ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung und bezieht sich, soweit es Änderungen daran gibt, auf die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, die unter https://gonitro.com/legal/nitro-pro/terms-of-service zu finden sind;

„Nutzungsbedingungen“ beziehen sich auf Nutzungsbedingungen, die für einen einzelnen Benutzer gelten können, der die Dienste nutzt. Die Nutzungsbedingungen ersetzen oder beeinflussen diese Nutzungsbedingungen nicht, da sie Bedingungen darstellen, die nur von einzelnen Benutzern akzeptiert werden müssen.

„Anspruch Dritter“ bezeichnet alle Ansprüche, Klagen, Klagen oder Verfahren Dritter;

„Testlizenz“ hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 3.9(a) zugeschrieben wird;

„Benutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden (oder gegebenenfalls seiner Begünstigten): (i) die vom Kunden autorisiert sind, auf die Dienste zuzugreifen und sie gemäß den dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechten zu verwenden; und (ii) für die der Zugriff auf die Dienste in einem Bestellformular erworben wurde. Jeder Benutzer ist eine Einzelperson. Abhängig von den Diensten muss ein Benutzer möglicherweise die Nutzungsbedingungen akzeptieren, bevor er das Recht erhält, die Dienste zu verwenden und darauf zuzugreifen.

3. RECHT ZUR NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Recht zur Nutzung der Cloud-Dienste. Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der Abonnementgebühren und etwaiger im Bestellformular dargelegter Einschränkungen, gewährt Nitro dem Kunden (und den Begünstigten, sofern sie im Bestellformular ausdrücklich angegeben sind) eine persönliche Gebühr , eingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches und nicht abtretbares Recht für Benutzer während der Laufzeit, auf die Cloud-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation und in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen und dem Vertragsgegenstand auf etwaige Nutzungsbedingungen, die jeweils für einzelne Benutzer ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und für den beabsichtigten Zweck der Cloud-Dienste gelten. Die Nutzung durch den Kunden ist auf die Anzahl der Benutzer beschränkt, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren bezahlt hat, wie im jeweiligen Bestellformular (falls zutreffend) angegeben.

3.2. Lizenz für die herunterladbare Software. Vorbehaltlich der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der Abonnementgebühren und etwaiger im Bestellformular dargelegter Einschränkungen, gewährt Nitro dem Kunden (und den Begünstigten, sofern diese im Bestellformular ausdrücklich angegeben sind) eine persönliche, begrenzte, nicht - exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche und nicht abtretbare Lizenz während der Laufzeit ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und für den beabsichtigten Zweck der herunterladbaren Software gemäß der geltenden Dokumentation, um: (i) die herunterladbare Software zu installieren und zu nutzen , im Objektcodeformat, ausschließlich für den internen Geschäftsgebrauch des Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste, und (ii) die Dokumentation ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden im Zusammenhang mit der vom Kunden gestatteten Nutzung zu verwenden und eine angemessene Anzahl von Kopien der Dokumentation anzufertigen die herunterladbare Software; in jedem Fall ausschließlich gemäß den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich etwaiger Nutzungsbedingungen, die für einzelne Benutzer gelten können. Solche internen Geschäftszwecke umfassen nicht die Nutzung durch Mutter-, Tochter- oder verbundene Unternehmen des Kunden oder andere Dritte, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigt, und der Kunde darf eine solche Nutzung nicht gestatten. Der Kunde ist für die Installation und Verwaltung der herunterladbaren Software verantwortlich.

3.3. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf das Nitro-IP nicht für Zwecke nutzen, die über den im Vertrag gewährten Umfang hinausgehen. Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Folgendes tun und Benutzern oder Dritten nicht gestatten: (i) das Nitro-IP ganz oder teilweise zu kopieren, zu ändern oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (ii) das Nitro-IP vermieten, leasen, verleihen, (weiter-)verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, abtreten, verteilen, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen; (iii) Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Dekodierung, Anpassung oder anderweitige Versuche, den Quellcode oder andere Geschäftsgeheimnisse des Nitro-IP ganz oder teilweise abzuleiten oder darauf zuzugreifen; (iv) alle Eigentumshinweise von der Nitro-IP entfernen; (v) das Nitro-IP auf eine Art und Weise oder für einen Zweck zu nutzen, der geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verletzt, missbraucht oder auf andere Weise verletzt oder der gegen geltendes Recht verstößt; (vi) „Links“ zu oder einen „Rahmen“ oder „Spiegel“ der Dienste oder eines Teils davon erstellen; (vii) die Dienste auf einem Server verfügbar zu machen, auf den über ein öffentliches Netzwerk, wie zum Beispiel und ohne Einschränkung, das Internet oder ein Intranet, zugegriffen werden kann, und zwar in einer Weise, die es ermöglicht, die Dienste zu kopieren oder unter Verstoß gegen diese zu nutzen der Vereinbarung oder zur Umgehung etwaiger hierin enthaltener Beschränkungen; (viii) die Anzahl der Benutzer überschreiten, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren bezahlt hat, wie im Bestellformular angegeben; oder (ix) Benutzeranmeldeinformationen unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen weitergeben.

3.4. Unbefugte Weitergabe von Lizenzen. Der Kunde erkennt an, dass jede vom Kunden bestellte Lizenz einem bestimmten Benutzer zugewiesen ist und nur von dem einzelnen Benutzer verwendet werden darf, dem sie zugewiesen ist. Wenn jedoch ein lizenzierter Benutzer den Kunden verlässt, kann die diesem Benutzer zugewiesene Lizenz auf einen neuen Benutzer übertragen werden Einzel- und Lizenzen sind ansonsten nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Weitergabe von Lizenzen zu verhindern und die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sicherzustellen.

3.5. Onboarding, Aktivierung und Lieferung. Nitro unternimmt angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Dienste abhängig von den Onboarding-Spezifikationen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen.

3.6. Integration der Dienste. Sofern im Bestellformular oder in einer anderen Vereinbarung zwischen beiden Parteien nicht ausdrücklich anders beschrieben, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Dienste in die Infrastruktur oder Software des Kunden (falls zutreffend) zu integrieren.

3.7. Entwicklung der Dienste. Nitro bietet die Cloud-Dienste als Software-as-a-Service an, was bedeutet, dass Nitro kontinuierlich an der Aktualisierung und Verbesserung der Dienste arbeitet. Neue Versionen der Dienste werden dem Kunden während der Laufzeit allgemein für Nitro-Kunden zur Verfügung gestellt. Nitro behält sich das Recht vor (ist jedoch nicht dazu verpflichtet), betriebliche oder technische Änderungen an den Diensten vorzunehmen, damit die Dienste mit den Marktstandards Schritt halten. Nitro informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über alle Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen von Funktionen der Dienste.

3.8. Vorbehalt der Rechte. Nitro behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen gewährt nichts in dieser Vereinbarung stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise dem Kunden oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Interessen an oder an die Nitro-IP. Der Kunde erkennt an, dass das geistige Eigentum von Nitro durch Urheberrechte und andere Gesetze geschützt ist.

3.9. Testlizenz und Freeware-Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Servicebedingungen gilt dieser Abschnitt 3.9 nur für Kunden: (i) die über das Online-Abonnementportal von Nitro aufgenommen wurden und bei denen Nitro im Bestellformular ausdrücklich einer Test- oder Evaluierungsphase zugestimmt hat, oder (ii) die durch Unterzeichnung eines Bestellformulars mit Nitro (oder seinem autorisierten Wiederverkäufer) aufgenommen wurden, bei dem Nitro (oder sein autorisierter Wiederverkäufer) im Bestellformular ausdrücklich einer Test- oder Evaluierungsphase zugestimmt hat:

a) Wenn der Kunde die Dienste evaluiert, gewährt Nitro dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche, zeitlich begrenzte Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Cloud-Dienste und die Installation und Nutzung der herunterladbaren Software ausschließlich für interne Test- und Evaluierungszwecke (die „Testlizenz“);

b) Dieser Unterabschnitt 3.9(b) gilt nur, wenn der Kunde über das Online-Abonnementportal von Nitro eingebunden wird:

i. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, wird die Testlizenz standardmäßig nach einem Zeitraum von vierzehn (14) Tagen automatisch in eine Freeware-Lizenz umgewandelt, die dem Kunden und den Benutzern das Recht einräumt, weiterhin auf die Cloud-Dienste zuzugreifen und diese zu verwenden sowie die herunterladbare Software mit eingeschränkten Merkmalen und Funktionen weiterhin zu verwenden.

ii. Kunden, die über ein aktives kostenpflichtiges Abonnement verfügen, sich aber gegen eine Verlängerung entscheiden, wechseln nach Ablauf ihres kostenpflichtigen Abonnements automatisch zur Freeware-Lizenz. In diesem Fall und unbeschadet des Rechts von Nitro, eine Testlizenz und Freeware-Lizenz jederzeit gemäß Abschnitt 3 zu kündigen.9(d) bleibt die Vereinbarung gültig, bis der Kunde die Vereinbarung durch Mitteilung an Nitro kündigt.

c) Jede Partei hat das Recht, die Testlizenz und die Freeware-Lizenz jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Haftung gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

d) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nitro keine Ergebnisse von Benchmarktests veröffentlichen oder deren Funktionen, Fehler oder Bugs an Dritte weitergeben. Während der Laufzeit der Testlizenz ist Nitro nicht verpflichtet, Support bereitzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass Nitro nach eigenem Ermessen gemeldete Fehler beheben und dem Kunden nach eigenem Ermessen Support und Beratung zu den Diensten bieten kann;

e) Sofern in einem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, vereinbaren die Parteien, dass im Rahmen der Vereinbarung keine Gebühren als Gegenleistung für den im Rahmen der Testlizenz oder Freeware-Lizenz (falls zutreffend) gewährten Zugriff zu zahlen sind. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass diese Gebührenvereinbarung unter Berücksichtigung der in dieser Vereinbarung dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen getroffen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin dargelegten Haftungsausschlüsse, -ausschlüsse und -beschränkungen;

f) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung unterliegen die im Rahmen einer Testlizenz oder einer Freeware-Lizenz bereitgestellten NITRO-IPs nicht den Gewährleistungen in Abschnitt 12.1(A) UND SCHADENERSATZPFLICHTEN IN ABSCHNITT 13.1 UND NUR DER GARANTIEAUSSCHLUSS IN ABSCHNITT 12.1(B) GILT; Und,

g) DIE IN ABSCHNITT 14 GENANNTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT MIT DER AUSNAHME, DASS DIE GESAMTHAFTUNG VON NITRO IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TESTLIZENZ ODER EINER FREEWARE-LIZENZ FÜNFUNDHUNDERT US-DOLLAR ($500 US) NICHT ÜBERSTEIGT.

4. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

4.1. Geistiges Eigentum an Nitro IP. Der Kunde erkennt an, dass Nitro (und ggf. seine Lizenzgeber) im Verhältnis zwischen Kunde und Nitro der alleinige und ausschließliche Eigentümer allen Nitro IP ist und bleibt. Nichts in der Vereinbarung überträgt Titel oder Eigentumsrechte an Nitro IP an den Kunden oder Drittpartei, außer wie in den Abschnitten 3 1, 3.2 und 3.9(a) ausdrücklich gewährt. Der Kunde erwirbt in keiner Weise Titel, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art an Nitro IP. Der Kunde erkennt an, dass Nitro IP durch Urheberrecht, Markenrecht und andere Gesetze geschützt ist.

4.2. Rückmeldung. Wenn der Kunde oder ein Benutzer per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise Rückmeldungen oder Vorschläge zu Aspekten des Nitro-IP oder anderer Nitro-Waren oder -Dienste gibt, einschließlich und ohne Einschränkung, indem er neue Features oder Funktionen im Zusammenhang damit vorschlägt, oder Jegliche Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches („Feedback“) gewährt der Kunde Nitro hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete weltweite Lizenz zur Nutzung, zum Gewinn daraus, zur Offenlegung, Veröffentlichung, Halten Sie dieses Feedback geheim und/oder verwerten Sie es anderweitig in einem beliebigen Medium, ohne dass dem Kunden oder einem Benutzer weitere Verpflichtungen oder Vergütungen entstehen. Feedback stellt keine vertraulichen Informationen des Kunden dar.

4.3. Nutzungsdaten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro aggregierte Daten und Systemnutzungs-, Analyse- und Diagnoseinformationen („aggregierte Statistiken“) generiert, kompiliert, speichert und nutzt, um die Dienste zu überwachen und zu verbessern, bei der Bereitstellung von Support zu helfen und für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Im Verhältnis zwischen Nitro und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Interessen an den aggregierten Statistiken und allen darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechten ausschließlich Nitro und verbleiben ausschließlich bei Nitro. Der Kunde erkennt an, dass Nitro aggregierte Statistiken basierend auf der Nutzung der Dienste durch den Kunden und andere Benutzer erstellen wird, und der Kunde stimmt zu, dass Nitro: (a) solche aggregierten Statistiken öffentlich zugänglich machen kann; (b) diese Informationen in dem Umfang und in der Art und Weise nutzen, wie es die geltenden Gesetze oder Vorschriften erfordern, und für Zwecke der Datenerfassung, -analyse, -verbesserung und -vermarktung, vorausgesetzt, dass diese Daten und Informationen den Kunden oder seine vertraulichen Informationen nicht identifizieren; und (c) diese Informationen zum Branchen-Benchmarking, zum Verständnis der Nutzung, zur Verbesserung der Dienste und des Supports, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienste sowie für andere Geschäftszwecke verwenden. Die aggregierten Statistiken gelten nicht als Kundendaten.

5. KUNDENDATEN

5.1. Nitro erkennt an, dass der Kunde im Verhältnis zwischen Nitro und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Kundendaten besitzt. Der Kunde gewährt Nitro hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz, die Kundendaten zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu exportieren, anzupassen, zu bearbeiten und zu übersetzen und die Kundendaten anderweitig zu nutzen, anzuzeigen und auszuführen alle Handlungen in Bezug auf die Kundendaten in dem Umfang, der vernünftigerweise erforderlich ist, um dem Kunden die Dienste und den Support bereitzustellen und um die Verpflichtungen von Nitro zu erfüllen und die Rechte von Nitro im Rahmen der Vereinbarung auszuüben. Der Kunde gewährt Nitro außerdem das Recht, diese Rechte an seine Subunternehmer (wie zum Beispiel Hosting-, Konnektivitäts- und Telekommunikationsdienstleister) zu unterlizenzieren, soweit dies für die Erfüllung der Pflichten von Nitro und die Ausübung der Rechte von Nitro im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist.

5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass zur Vertragserfüllung und zur Nutzung der Funktionalitäten der Dienste bestimmte Kundendaten an Empfänger und Dritte weitergegeben werden können (z. B. zur Verarbeitung von PDF-Dokumenten, zur Erstellung und Signierung von Dokumenten oder für die Identifizierung von Benutzern). Ungeachtet Abschnitt 11 (Vertrauliche Informationen) stellt eine solche Offenlegung ausdrücklich keinen Verstoß gegen die Vertraulichkeit dar und ist zulässig.

5.3. Der Kunde garantiert Nitro, dass die Kundendaten, wenn sie von Nitro gemäß der Vereinbarung verwendet werden, nicht die geistigen Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte einer Person oder eines Dritten verletzen und nicht gegen die Bestimmungen geltender Gesetze, Gesetze oder Vorschriften verstoßen. in jeder anwendbaren Gerichtsbarkeit.

6. DATENSCHUTZ

6.1. Datenschutz und Datenverarbeitung. Nitro verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Kunden, um die Dienste bereitzustellen, Support anzubieten und allgemein seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung zu erfüllen. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, das mit seiner juristischen Person einen Vertrag abschließt, gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten der entsprechende Zusatz zur Datenverarbeitung und gilt als Teil der Vereinbarung. Handelt es sich beim Kunden um eine natürliche Person, die sich in ihrem persönlichen Namen anmeldet, gilt die online veröffentlichte Datenschutzrichtlinie von Nitro (https://www.gonitro.com/privacy-policy) und der Kunde bestätigt, diese erhalten zu haben.

7. VERIFIZIERUNG DER NUTZUNG

7.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste integrierte Echtzeit-Volumenzähler und andere Berichtstools umfassen können, die für Nitro erforderlich sind, um die genaue (Volumen-)Nutzung der Dienste durch den Kunden, seine Begünstigten und Benutzer zu überwachen. Solche Nutzungskontrollen/Tools ermöglichen es Nitro, die entsprechenden Abonnementgebühren und zusätzliche Gebühren (falls zutreffend) in Rechnung zu stellen.

7.2. Wenn eine Fernüberwachung der Nutzung nicht möglich ist (z. B. im Zusammenhang mit herunterladbarer Software), hat Nitro das Recht, die Nutzung des Kunden, seiner Begünstigten und Benutzer zu überprüfen, indem er: (a) die Aufzeichnungen des Kunden anfordert, um die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen; und/oder (b) durch Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung an den relevanten Geschäftsstandorten des Kunden mit einer Vorankündigung von sieben (7) Werktagen, es sei denn, es wird mit Betrug gerechnet; in diesem Fall hat Nitro das Recht, die Prüfung ohne vorherige schriftliche Ankündigung durchzuführen . Eine solche Prüfung findet während der regulären Geschäftszeiten des Kunden statt und beeinträchtigt die Geschäftsaktivitäten des Kunden nicht unangemessen. Der Kunde muss in vollem Umfang mit Nitro kooperieren, wenn Nitro Aufzeichnungen anfordert und/oder Nitro ein Vor-Ort-Audit durchführt, und der Kunde muss in jedem Fall angemessene Unterstützung leisten.

7.3. Wenn eine solche Nutzungskontrolle oder Prüfung ergibt, dass der Kunde, seine Begünstigten oder Benutzer die Dienste über die Menge oder den Umfang hinaus nutzen, die rechtmäßig im Rahmen der Vereinbarung lizenziert wurden, und der Kunde daher unbeschadet aller anderen Rechte die an Nitro geschuldeten Gebühren zu niedrig gezahlt hat Der Kunde hat Nitro den Betrag dieser Unterzahlung unverzüglich zuzüglich Zinsen gemäß Abschnitt 8 an Nitro zu zahlen.4. Wenn eine solche Unterzahlung fünf Prozent (5%) des im Rahmen der Vereinbarung zu zahlenden Betrags übersteigt, muss der Kunde zusätzlich zur Zahlung der zusätzlich fälligen Gebühren Nitros angemessene Kosten für die Durchführung der Überprüfung und Prüfung zahlen. Dieser Abschnitt 7.3 gilt nicht im Falle einer übermäßigen Bereitstellung gemäß Abschnitt 8.8.

8. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1. Gebühren. Der Kunde zahlt Nitro alle Beträge in der im Bestellformular angegebenen Währung. Für bestimmte Dienste (einschließlich Implementierungs- und Aktivierungsdienste) können zusätzliche Gebühren anfallen, sofern im Bestellformular angegeben.

8.2. Rechnungen, keine Rückerstattung. Alle unbestrittenen Beträge in den Rechnungen von Nitro sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ausstellung fällig. Rechnungen müssen innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich oder per E-Mail an Nitro's unter der E-Mail-Adresse ar@gonitro.com angefochten werden, wobei die Art des Streits angemessen detailliert angegeben und alle geeigneten Informationen angegeben werden müssen Unterstützung der Position des Kunden („Rechnungsstreitzeitraum“). Über diese Frist hinaus gelten Rechnungen als anerkannt. Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist oder nicht ausdrücklich im Bestellformular angegeben ist, sind alle Zahlungen von Rechnungen, die Nitro dem Kunden ausstellt, endgültig und nicht erstattungsfähig. Für den Fall, dass sich der Kunde für zahlungsunfähig erklärt, einen Zahlungsaufschub beantragt, einer allgemeinen Vermögenspfändung unterliegt, in Liquidation gerät oder aufgelöst wird, werden die gesamten im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge sofort fällig.

8.3. Elektronische Rechnungsstellung. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die elektronische Rechnungsstellung, die im PDF-Format an die im Bestellformular angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse des Kunden gesendet wird. Der Kunde kann von Nitro verlangen, eine gedruckte Kopie der Rechnungen an seine physische Adresse zu senden.

8.4. Späte Zahlung. Wenn Nitro die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum erhält, muss der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Zinsen in Höhe eines Satzes zahlen, der niedriger ist als ein Prozent (1%) pro Monat/zwölf Prozent (12%). ) pro Jahr oder den höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz. Darüber hinaus hat der Kunde alle angemessenen Kosten zu tragen, die Nitro durch die Durchsetzung seiner Zahlungsverpflichtungen entstehen. Wenn der Kunde unbestrittene ausstehende Beträge nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Inverzugsetzungsmitteilung zahlt, ist Nitro berechtigt, seine Verpflichtungen (z. B. durch Aussetzung des Zugangs zu den Diensten) und die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung ohne weitere Ankündigung auszusetzen bis zum Eingang der Zahlung dieser ausstehenden Beträge gegenüber dem Kunden oder gegenüber Nitro haftbar. Im Falle einer solchen Aussetzung kann Nitro als Bedingung für die Wiederherstellung des Zugangs des Kunden zu den Diensten verlangen, dass der Kunde eine Vorauszahlung für den Rest der dann aktuellen Anfangslaufzeit oder Verlängerungslaufzeit (je nach Anwendbarkeit) leistet.

8.5. Keine Aufrechnung; Steuern. Im Rahmen der Vereinbarung geschuldete Beträge sind ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug an Nitro zu zahlen und verstehen sich abzüglich etwaiger Steuern, Zölle, Abgaben oder Veranlagungen, die von einer Regierungsbehörde (national, staatlich, provinziell oder lokal) erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Wert-, Vermögens-, Quellen- oder Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob sie an der Quelle einbehalten wird oder nicht (zusammen „Umsatzsteuer“). Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, kann Nitro verlangen, dass der Kunde die entsprechenden Umsatzsteuern an Nitro übermittelt. Der vorstehende Satz gilt jedoch nicht, soweit der Kunde steuerbefreit ist, sofern er Nitro innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt. Das Versäumnis von Nitro, geltende Steuern in einer Rechnung anzugeben, bedeutet keinen Verzicht oder eine Aberkennung der Rechte oder Pflichten der Parteien gemäß diesem Abschnitt 8.5. Wenn geltendes Recht die Einbehaltung oder den Abzug von Umsatzsteuern oder anderen Steuern oder Abgaben erfordert, muss der Kunde Nitro den einbehaltenen oder abgezogenen Betrag zusätzlich zu den fälligen Gebühren separat zahlen. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 8.5 regelt keine Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Nitro basieren.

8.6. Preisanstieg. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung kann Nitro während der Laufzeit und ab dem ersten Jahrestag des Inkrafttretens automatisch alle Abonnementgebühren (auch wenn sie im Bestellformular ausdrücklich für ein bestimmtes Jahr oder einen bestimmten Zeitraum aufgeführt sind) um erhöhen fünf Prozent (5%) pro Jahr, es sei denn, die Parteien haben bei der Verlängerung in einem Bestellformular unterschiedliche Abonnementgebühren vereinbart. Preiserhöhungen werden auf Basis der offiziellen Listenpreise berechnet und früher gewährte Rabatte oder Preisanreize bleiben außer Betracht.

8.7. Modulerweiterungen und Upgrade des Abonnementplans. Der Kunde kann seinen Abonnementplan upgraden, indem er Modulerweiterungen bestellt, was zur Folge haben kann, dass zusätzliche Abonnementgebühren anfallen. Solche Modulerweiterungen können durch Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars oder Nachtrags oder über ein Online-Bestellverfahren bestellt werden, das im Administratorkonto des Kunden (falls zutreffend) oder über den autorisierten Wiederverkäufer (falls zutreffend) zur Verfügung steht. Modulerweiterungen gelten standardmäßig für den verbleibenden Teil der Laufzeit, werden jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aktiviert.

8.8. True Up. Wenn Nitro (oder sein autorisierter Wiederverkäufer) im Bestellformular ausdrücklich eine echte Erhöhung akzeptiert, kann der Kunde während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Benutzer über die im Bestellformular angegebene Anfangszahl hinaus erhöhen (eine „Überbereitstellung“). ). Die Überbereitstellung wird von Nitro auf der Grundlage der von Nitro Analytics angezeigten Metrik „Benutzer insgesamt“ für den Zeitraum „letzte 12 Wochen“ berechnet, wobei die im Bestellformular angegebene Anfangszahl berücksichtigt wird. Wenn Nitro Analytics für diesen Zweck nicht verfügbar ist, kann Nitro vom Kunden einen Bericht anfordern, der mindestens eine genaue Auflistung der Gesamtzahl zusätzlicher Benutzerlizenzen enthält, die die Überbereitstellung in einem bestimmten Zeitraum oder Quartal ausmachen. Der Kunde wird diesen Bericht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Anfrage von Nitro vorlegen. Falls die vom Kunden genutzten Dienste so eingerichtet sind, dass Überbereitstellung automatisch in Rechnung gestellt wird, wird die Überbereitstellung automatisch von Nitro zum Zeitpunkt der Überbereitstellung in Rechnung gestellt und die Metrik „letzte 12 Wochen“ wird nicht verwendet. Der Kunde ist für die Zahlung aller Gebühren (einschließlich rückwirkender Gebühren) für eine solche übermäßige Bereitstellung bis zum Ende der Laufzeit verantwortlich, wie von Nitro (oder seinem autorisierten Wiederverkäufer) in Rechnung gestellt. Gebühren für übermäßige Bereitstellung werden auf der Grundlage der Preise im Bestellformular berechnet und etwaige Rabatte oder Preisanreize werden nicht berücksichtigt.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

9.1. Begriff. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt, sofern sie nicht gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird, für den im Bestellformular angegebenen Zeitraum in Kraft (die „ursprüngliche Laufzeit“). Nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder einer nachfolgenden Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert) verlängert sich diese Vereinbarung automatisch und stillschweigend um weitere aufeinanderfolgende Laufzeiten von einem (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der Anfangslaufzeit die „Laufzeit“), es sei denn, die Vereinbarung wird gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt oder eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert werden soll.

9.2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann unbeschadet ihrer Rechte auf Schadensersatz und aller anderen Rechte, Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche, auf die sie gesetzlich Anspruch hat, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag erheblich verletzt. und ein solcher Verstoß: (a) unheilbar ist; oder (b) eine Heilung möglich ist, dreißig (30) Tage, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über einen solchen wesentlichen Verstoß informiert hat, nicht geheilt ist. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass folgende Umstände als wesentlicher Verstoß des Kunden angesehen werden: (i) jede Nutzung der Dienste außerhalb des Umfangs des dem Kunden gewährten Nutzungsrechts oder der Lizenz, wie in der Vereinbarung und den geltenden Nutzungsbedingungen dargelegt und das entsprechende Bestellformular; (ii) jeglicher Verstoß des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze; (iii) jeder Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 11 (Vertraulichkeit); und (iv) jede Verletzung oder Veruntreuung von Nitro IP durch den Kunden. Das Vorstehende (i) bis (iv) gilt auch für die Handlungen oder Unterlassungen der Begünstigten des Kunden und der Nutzer, die zum Eintritt des wesentlichen Verstoßes führen.

9.3. Kündigung im Falle einer Insolvenz. Vorbehaltlich des geltenden Insolvenzrechts kann jede Partei die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention sofort kündigen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein und unbeschadet ihrer Rechte auf Schadensersatz und aller anderen ihr zustehenden Rechte, Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche gesetzlich berechtigt sein, die andere Partei schriftlich zu kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein freiwilliges oder unfreiwilliges Konkurs-, Insolvenz- oder ähnliches Verfahren eingeleitet wird oder sie anderweitig liquidiert wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

9.4. Kündigung für Online-Kunden. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen kann ein Kunde, der sich über das Online-Self-Service-Portal von Nitro angemeldet hat und Zugriff auf ein Admin-Portal hat, die automatische Verlängerung der Vereinbarung im Admin-Portal deaktivieren, sofern dies deaktiviert ist Die automatische Verlängerung sollte vor Beginn der Verlängerungslaufzeit erfolgen.

9.5. Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs. Ohne Einschränkung der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von Nitro und ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann Nitro den Zugriff eines Kunden oder anderen Benutzers auf alle oder Teile der Dienste jederzeit aussetzen oder beenden, wenn: (i) Nitro begründeten Anlass zu der Feststellung hat, dass: (a) eine Bedrohung oder ein Angriff auf das geistige Eigentum von Nitro vorliegt; (b) die Nutzung des geistigen Eigentums von Nitro durch den Kunden oder einen Benutzer das geistige Eigentum von Nitro oder andere Kunden oder Lieferanten von Nitro stört oder ein Sicherheitsrisiko dafür darstellt; (c) der Kunde oder ein Benutzer das geistige Eigentum von Nitro für betrügerische oder illegale Aktivitäten nutzt; (d) der Kunde vorbehaltlich geltender Gesetze seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über sein Vermögen vorgenommen hat oder Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens ist; oder (e) die Bereitstellung der Dienste durch Nitro an den Kunden oder einen Benutzer nach geltendem Recht verboten ist; (ii) ein Lieferant von Nitro den Zugriff von Nitro auf oder die Nutzung von Diensten oder Produkten Dritter, die für den Zugriff des Kunden auf die Dienste erforderlich sind, ausgesetzt oder beendet hat; (iii) der Kunde versäumt es, einen unbestrittenen, fälligen Betrag an Nitro zu bezahlen, und behebt diesen Zahlungsverzug nicht innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum einer schriftlichen Mahnung von Nitro an den Kunden; oder (iv) Nitro ist aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen nicht mehr in der Lage, die Dienste zu besitzen/zu betreiben (zusammen eine „Dienstaussetzung“). Nitro übernimmt keine Haftung für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder sonstige Folgen, die dem Kunden oder einem Benutzer infolge einer Dienstaussetzung entstehen. In diesem Fall ist Nitro berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9 zu kündigen.2 Alternativ kann Nitro nach eigenem Ermessen das hiermit gewährte Nutzungsrecht und die hiermit gewährten Lizenzen aussetzen, anstatt die Vereinbarung sofort zu kündigen, ohne dass irgendwelche Formalitäten oder Entschädigungen erforderlich sind und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Nitro gemäß der Vereinbarung oder nach geltendem Recht zustehen.

9.6. Auswirkungen der Kündigung. Bei Beendigung der Vereinbarung aus welchem Grund auch immer:
a) Die Rechte des Kunden an den Diensten erlöschen automatisch und alle Rechte und Lizenzen werden gewährt

gegenüber dem Kunden gemäß diesen Servicebedingungen erlischt automatisch;

b) Der Kunde, seine Begünstigten und Benutzer müssen die Nutzung der Dienste unverzüglich einstellen und alle Kopien der herunterladbaren Software und der Dokumentation, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, löschen, vernichten oder zurückgeben.

c) Nitro wird alle in den Diensten gespeicherten Kundendaten löschen (oder auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung eingeht, zurückgeben) und die aktive Umgebung und/oder Konten des Kunden, in denen die Dienste angeboten werden, außer Betrieb nehmen betrieben werden. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Dienste Funktionen zum Herunterladen solcher Kundendaten direkt von den Diensten umfassen können (z. B. Download-Funktionen oder API-Aufrufe), die der Kunde zunächst verwenden muss, um die Kundendaten zu erhalten;

d) Vorbehaltlich Abschnitt 9.6(c) muss jede Partei alle Kopien der vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten (außer wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bis zu der in Abschnitt 11 festgelegten Dauer gelten).4) und auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei schriftlich deren Vernichtung bestätigen;

e) Der Kunde ist verpflichtet, Nitro unverzüglich alle Gebühren und sonstigen Beträge zu zahlen, die Nitro bis einschließlich zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung verdient hat oder zusteht, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) der gesamten Abonnementgebühr und etwaiger zusätzlicher Gebühren (soweit zutreffend). automatisch in voller Höhe vom Kunden zu zahlen (außer im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden, die durch einen wesentlichen Verstoß ausgelöst wird, der nachweislich Nitro zuzuschreiben ist).

10. VERANTWORTLICHKEITEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN

10.1. Akzeptable Verwendung. Sofern in einem bestimmten Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, ist es dem Kunden nicht gestattet: (a) die Dienste für Büro- oder Time-Sharing-Zwecke zu nutzen oder Dritten auf andere Weise die Nutzung der Dienste zu gestatten; (b) Passwörter oder andere Anmeldeinformationen an Dritte oder Personen weiterzugeben; (c) nicht öffentliche Funktionen der Dienste mit Dritten teilen; (d) auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine konkurrenzfähige Dienstleistung zu entwickeln, um ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu erstellen oder um Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren Dienstleistungen.

Dem Kunden ist es außerdem nicht gestattet: (a) sich an Web-Scraping oder Daten-Scraping auf oder im Zusammenhang mit den Diensten zu beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln von Informationen durch Software, die menschliche Aktivitäten simuliert, oder durch Bots oder Webcrawler; oder (b) die Dienste für Folgendes nutzen: (i) Aktivitäten, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral verstoßen; (ii) unerwünschte kommerzielle Kommunikation (z. B. Spam); (iii) Sammeln oder Sammeln personenbezogener Daten unter Verstoß gegen das Gesetz (z. B. Phishing); oder (iv) jede Aktivität, die beleidigend, verleumderisch, jugendgefährdend, unanständig, illegal, die Rechte Dritter verletzend oder anderweitig anstößig ist.

Wenn Nitro einen Verstoß gegen die Anforderungen dieses Abschnitts 10.1 vermutet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benutzer, kann Nitro den Zugriff des Kunden auf die Dienste ohne Vorankündigung sperren, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die Nitro zur Verfügung stehen. Diese Servicebedingungen verlangen nicht, dass Nitro wegen Verstoßes gegen diesen Abschnitt 10.1 oder diese Servicebedingungen Maßnahmen gegen den Kunden oder einen Benutzer oder einen anderen Dritten ergreift, aber Nitro kann nach eigenem Ermessen solche Maßnahmen ergreifen.

10.2. Unautorisierter Zugriff. Der Kunde muss den unbefugten Zugriff auf den Dienst verhindern, unter anderem durch den Schutz seiner Passwörter und anderer Anmeldeinformationen. Der Kunde muss Nitro unverzüglich über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung der Dienste oder eine Verletzung ihrer Sicherheit informieren und sich nach besten Kräften bemühen, diese Verletzung zu stoppen.

10.3. Einhaltung von Gesetzen. Bei der Nutzung des Dienstes müssen Kunde und Benutzer alle geltenden Gesetze einhalten, insbesondere die geltenden Datenschutzgesetze.

10.4. Benutzer des Kunden. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Benutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung aufmerksam zu machen, die für die Nutzung des Nitro-IP durch diesen Benutzer gelten, und er wird die Benutzer dazu veranlassen, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für: (a) alle Benutzer und Begünstigten, die den Dienst nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, unbefugtes Benutzerverhalten und jegliches Benutzerverhalten, das gegen die Anforderungen der für den Kunden geltenden Vereinbarung verstoßen würde; und (b) jegliche Nutzung der Dienste über das Konto des Kunden, unabhängig davon, ob diese autorisiert oder unbefugt ist. Jede Handlung oder Unterlassung eines Begünstigten oder eines Nutzers, die, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, gilt als Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.

11. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

11.1. Vertraulichkeit. Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei vertrauliche Informationen offenlegen oder der anderen Partei zur Verfügung stellen. Jede empfangende Partei muss alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, vertraulich behandeln, geheim halten und diese vertraulichen Informationen mit mindestens einem angemessenen Maß an Sorgfalt schützen und sie nicht an Dritte außer ihren verbundenen Unternehmen, Vertretern, Mitarbeitern und Beratern weitergeben oder Berater (oder in Bezug auf Nitro, seine Lieferanten und Lizenzgeber und gegebenenfalls den autorisierten Wiederverkäufer, der mit dem Kunden zusammenarbeitet) und nur dann, wenn: (a) eine solche Offenlegung für die Erbringung von Dienstleistungen oder in Bezug auf die Vereinbarung erforderlich ist; und (b) diese verbundenen Unternehmen, Vertreter, Mitarbeiter, Berater oder Consultants (oder in Bezug auf Nitro seine Lieferanten und Lizenzgeber und gegebenenfalls der mit dem Kunden zusammenarbeitende autorisierte Wiederverkäufer) an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die mindestens so streng ist, wie in dieser Abschnitt 11. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vereinbarung offengelegt werden, dürfen von der empfangenden Partei nicht für andere Zwecke verwendet werden als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung. Die empfangende Partei trifft Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu wahren.

11.2. Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:
a) veröffentlicht werden oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die Vereinbarung öffentlich zugänglich werden;
b) es kann nachgewiesen werden, dass sie der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren;
c) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung der Vertraulichkeit durch diesen Dritten; oder
d) nachweislich von der empfangenden Partei unabhängig von der Offenlegung und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erstellt wurden.

11.3. Gerichts- oder behördliche Anordnung. Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält, kann diese vertraulichen Informationen in dem Umfang offenlegen, der gemäß einer gerichtlichen oder anderen behördlichen Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei:

a) der offenlegenden Partei vor einer solchen Offenlegung eine angemessene Frist setzt, um ihr eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Schutzanordnung oder eine gleichwertige Anordnung zu erwirken, es sei denn, der empfangenden Partei ist dies gesetzlich untersagt;

b) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei ihren angemessenen Bemühungen kooperiert, eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf zu erwirken;

c) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist; Und,

d) unternimmt angemessene Anstrengungen, um von der zuständigen Justiz- oder Regierungsbehörde eine zuverlässige schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass sie den vertraulichen Informationen das höchste Schutzniveau bietet, das nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften verfügbar ist.

11.4. Dauer. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 11 ersetzen alle zuvor zwischen den Parteien unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarungen (falls zutreffend) und bleiben während der Laufzeit und fünf (5) Jahre nach der Beendigung oder dem Ablauf der Vereinbarung bestehen; Vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (gemäß geltendem Recht), diese Geheimhaltungsverpflichtungen über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben, solange diese vertraulichen Informationen weiterhin dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen nach geltendem Recht.

12. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12.1. Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen.

(a) Jede Partei sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass: (i) sie die volle Macht und Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) die Annahme und Erfüllung dieser Vereinbarung verstößt nicht gegen mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Dritten oder gegen die Verpflichtung gegenüber Dritten, Informationen oder Materialien vertraulich zu behandeln oder vertraulich zu behandeln.

(b) MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 12 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN.1(a), DIE DIENSTLEISTUNGEN, DAS NITRO-IP UND ALLE IMPLEMENTIERUNGS- UND AKTIVIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. NITRO LEHNT HIERMIT ALLE BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. NITRO SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, AUS. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 12 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN.1(a) NITRO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART DAFÜR, DASS DIE NITRO-IP ODER JEGLICHE IMPLEMENTIERUNGS- UND AKTIVIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN ODER ERGEBNISSE DEREN VERWENDUNG DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ERFÜLLEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, IRGENDWELCHE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERREICHEN. KOMPATIBEL SEIN ODER MIT JEGLICHER SOFTWARE, SYSTEM ODER ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN ARBEITEN ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SEIN ODER DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN VOR HACKING ODER ANDEREN UNBEFUGTEN EINGRIFFEN SICHER SIND ODER DASS KUNDENDATEN PRIVAT BLEIBEN ODER SICHER.

12.2. Garantien des Kunden.

Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass:

(a) kein ihm bekannter anhängiger oder drohender Anspruch oder Rechtsstreit hätte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf seine Fähigkeit, die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen;

(b) es hat sich selbst und seine Begünstigten (sofern zutreffend) korrekt identifiziert und Nitro oder über die Dienste keine falschen Informationen über sich selbst zur Verfügung gestellt; (c) es sich um eine juristische Person handelt, die nach geltendem Recht zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist;

(d) Er muss jeden Benutzer genau identifizieren und darf Nitro oder seinen autorisierten Wiederverkäufern oder über die Dienste keine ungenauen Informationen über diesen Benutzer übermitteln; und

(e) dass der Kunde die erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf die Kundendaten besitzt oder anderweitig besitzt und haben wird, so dass sie, wie sie von Nitro empfangen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden, sie nicht verletzen oder missbräuchlich verwenden oder anderweitig gegen geistige Eigentumsrechte oder Datenschutz- oder andere Rechte Dritter verstoßen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

13. ENTSCHÄDIGUNG

13.1. Nitro-Entschädigung.

(a) Nitro entschädigt, verteidigt und hält den Kunden schadlos für alle Verluste, die dem Kunden aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, dass die Dienste oder die Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung diese verletzen oder missbrauchen Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter, sofern der Kunde Nitro unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, mit Nitro zusammenarbeitet und Nitro die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs einräumt.

(b) Wenn ein Anspruch Dritter geltend gemacht wird oder nach Einschätzung von Nitro wahrscheinlich erhoben wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Nitro nach alleinigem Ermessen von Nitro: (i) die zu erstellenden Dienste oder Komponenten oder Teile davon ändern oder ersetzen kann es ist nicht verletzend; oder (ii) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Dienste weiterhin zu nutzen. Wenn Nitro feststellt, dass keine Alternative angemessen verfügbar ist, kann Nitro diese Vereinbarung insgesamt oder in Bezug auf die betroffene Komponente oder den betroffenen Teil mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und Nitro wird dem Kunden eine anteilige Rückerstattung des Abonnements gewähren Vom Kunden im Voraus gezahlte Gebühren, die sich auf den spezifischen verletzenden Teil der Dienste für den Zeitraum beziehen, in dem der Kunde die Dienste aufgrund einer solchen Kündigung durch Nitro nicht nutzen konnte.

(c) Dieser Abschnitt 13.1 gilt nicht in dem Umfang, in dem der mutmaßliche Verstoß auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) Nutzung der Dienste in Kombination mit Daten, Software, Hardware, Ausrüstung oder Technologie, die nicht von Nitro bereitgestellt oder von Nitro nicht schriftlich genehmigt wurden; (ii) Missbrauch der Dienste durch Kunden, Begünstigte oder Benutzer; (iii) Änderungen an den Diensten, die nicht von Nitro vorgenommen wurden; oder (iv) dadurch entsteht, dass der Kunde, seine Begünstigten oder Benutzer die neueste neue Version nicht verwenden; oder (v) eine Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden.

13.2. Einziges Heilmittel.

ABSCHNITT 13.1 UND 13.2 FESTLEGT DIE EINZIGEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON NITRO FÜR ALLE TATSÄCHLICHEN, DROHENDEN ODER ANGEGEBENEN ANSPRÜCHE, DASS DAS NITRO-IP GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZT, missbraucht oder auf andere Weise verletzt. DIE IN ABSCHNITT 14 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) DARGELEGTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR DIE HAFTUNG VON NITRO FÜR SEINE SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 13.1.

13.3. Entschädigung des Kunden.

Der Kunde stellt Nitro, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater frei, hält sie schadlos und verteidigt sie nach Wahl von Nitro gegen alle Verluste, die sich aus Ansprüchen Dritter auf die Kundendaten oder deren Nutzung ergeben der Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter sowie alle Ansprüche Dritter, die auf folgenden Ansprüchen des Kunden oder eines Benutzers beruhen, verletzt oder missbraucht: (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; (ii) Nutzung des Nitro-IP in einer durch diese Vereinbarung nicht genehmigten Weise; (iii) Nutzung des Nitro-IP in Kombination mit Daten, Software, Hardware, Ausrüstung oder Technologie, die nicht von Nitro bereitgestellt oder von Nitro nicht schriftlich genehmigt wurden; oder (iv) Änderungen am Nitro-IP, die nicht von Nitro vorgenommen wurden; (v) wesentlicher Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung; (vi) das Versäumnis des Kunden, erforderliche Aktualisierungen der Dienste vorzunehmen; oder (vii) der Verstoß des Kunden, seiner Begünstigten oder des Benutzers gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste; vorausgesetzt, dass der Kunde keine Ansprüche Dritter gegen Nitro begleichen darf, es sei denn, Nitro stimmt einem solchen Vergleich zu, und weiterhin vorausgesetzt, dass Nitro nach eigenem Ermessen das Recht hat, sich gegen solche Ansprüche Dritter zu verteidigen oder sich an der Verteidigung zu beteiligen davon durch einen Rat seiner Wahl.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1. HAFTUNGSGAP. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, WIRD NITROS GESAMTHAFTUNG (PRO EREIGNIS ODER REIHE VERBUNDENER EREIGNISSE) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NACH RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ENTSTEHEN. , VERschuldenshaftung und ANDERWEITIG ÜBERSTEIGEN (I) DIE GESAMTZAHLEN, DIE DER KUNDE TATSÄCHLICH AN NITRO (ODER DEN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER) IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN IN DEN SECHS (6) MONATEN VOR DEM EREIGNIS GEZAHLT HAT DER ANSPRUCH, ODER (II) EINHUNDERT US-DOLLAR ($100 USD), je nachdem, welcher Betrag höher ist.

NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST DIE HAFTUNG BEIDER PARTEIEN AUS ODER BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG BEIDER PARTEIEN FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT IHRER (ODER IHRES VERTRETERS ODER SUBAUFTRAGNEHMERS) VERURSACHT WURDE, ODER FÜR DIEBSTAHL ODER UNTERSCHREIBUNG VON GELDMITTELN ODER FÜR BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHE DARSTELLUNG.

14.2. AUSGESCHLOSSENE SCHÄDEN. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT NITRO IN KEINEM FALL EINE HAFTUNG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DIESER VEREINBARUNG NACH JEGLICHEN RECHTS- ODER BILLIGSTEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), STRAFHAFTUNG UND ANDERWEITIG. FÜR JEGLICHE INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE FOLGESCHÄDEN ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER GESCHÄFTSVERLUST, VERLUST VON EINNAHMEN, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERLUST VON KUNDEN UND VERTRÄGEN, VERLUST DES FIRMENWERTS, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG UND ANSPRÜCHE DRITTER, DIE SICH IN JEDEM FALL AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHRER VEREINBARUNG IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB NITRO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN ODER AUCH WENN DER KUNDE IST RECHTSMITTEL ERFÜLLEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK. NITRO ÜBERNIMMT AUCH KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE MIT DER AUSSERGEWÖHNLICHEN NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN, SEINE BEGÜNSTIGTEN UND/ODER NUTZER IN ZUSAMMENHANG STEHEN ODER DARAUF FOLGEN.

14.3. ANWENDUNG. DIE DURCH DIESEN ABSCHNITT 14 BESCHRÄNKTEN HAFTUNGEN GELTEN ZUGUNSTEN VON NITRO UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN SOWIE IHRER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, LIEFERANTEN, WERBER, AGENTEN, SPONSOREN, DIREKTOREN, ANGESTELLTEN, MITARBEITER, BERATER, ANDEREN VERTRETER, ANGESTELLTEN UND DRITTAUFTRAGNEHMER .

14.4. HAFTUNGSANMERKUNG. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass NITRO seine Preisgestaltung auf den in dieser Vereinbarung dargelegten Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungs- und Schadensersatzausschlüssen basiert und diese Vereinbarung im Vertrauen darauf abgeschlossen hat, und dass diese Bedingungen eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. WENN ANWENDBARES RECHT DIE ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 14 EINSCHRÄNKT, IST DIE HAFTUNG VON NITRO AUF DAS MAXIMAL ZULÄSSIGE UMFANG BESCHRÄNKT.

15. VERSCHIEDENES

15.1. Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und vertreten sich in jeder Hinsicht als solche. Keine der Parteien ist der Vertreter der anderen und keine der Parteien darf im Namen der anderen Verpflichtungen eingehen.

15.2. Hinweise. Nitro kann Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden senden. Falls keine Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden bekannt ist, werden Benachrichtigungen an die registrierte Adresse des Kunden gesendet. Der Kunde kann Mitteilungen an Nitro gemäß der Vereinbarung an legalnotices@gonitro.com senden. Alle Mitteilungen gelten entweder als zugegangen: (a) wenn per E-Mail, am ersten Geschäftstag nach dem Versand der E-Mail; oder (b) bei Versand per kommerziellem Kurierdienst (z. B. FedEx) am ersten Werktag nach der Zustellung oder bei Versand per Einschreiben oder Einschreiben am fünften (5 .) Werktag nach dem Tag, an dem der Versand erfolgt gemacht.

15.3. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist keine der Parteien für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich oder haftbar, die sich aus höherer Gewalt ergibt oder dadurch verursacht wird.

15.4. Aufgabe und Nachfolger. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder seine Rechte oder Pflichten hieraus nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Nitro abtreten, die nicht unbillig verweigert werden darf. Nitro kann seine Rechte, Pflichten und Pflichten aus der Vereinbarung an Dritte abtreten oder übertragen. Außer in dem in diesem Abschnitt 15 verbotenen Umfang.4 Diese Vereinbarung ist für die jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und kommt ihnen zugute.

15.5. Salvatorische Klausel. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichten die Parteien hiermit auf alle gesetzlichen Bestimmungen, die eine Klausel dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar machen würden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sie ihren beabsichtigten Zweck im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang erfüllt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

15.6. Keine Verzichtserklärung. Die Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien unterzeichnet wird. Auf eine Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument verzichtet werden, das von der Partei unterzeichnet wurde, die Anspruch auf die Vorteile dieser Bestimmung oder Bedingung hat. Jeder dieser Verzichtserklärungen oder Zustimmungen ist nur in dem konkreten Fall und für den Zweck wirksam, für den er erteilt wurde, und stellt keinen dauerhaften Verzichtserklärungs- oder Zustimmungsverzicht dar. Kein Verzicht auf eine Verletzung dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf eine andere Verletzung dieser Vereinbarung dar.

15.7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Kalifornien und allen anwendbaren Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Vertragsparteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von San Francisco, Kalifornien. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf den Vertrag keine Anwendung. Die Parteien vereinbaren außerdem, auf jegliche Anwendung des Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) oder einer Fassung davon, die von einem Staat der Vereinigten Staaten in irgendeiner Form angenommen wurde, zu verzichten und diese abzulehnen. Dieser Abschnitt 15.7 regelt alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

15.8. Konflikte. Im Falle eines Konflikts zwischen den Anhängen dieser Vereinbarung und diesem Hauptteil gilt die folgende Rangfolge, wobei niedrigere Zahlen Vorrang vor höheren haben: (i) jedes Bestellformular (wobei neuere Bestellformulare ausdrücklich angeben, dass sie Vorrang haben). gegenüber früheren); (ii) der Datenverarbeitungszusatz; (iii) die produktspezifischen Bedingungen (falls zutreffend); (iv) der Hauptteil dieser Nutzungsbedingungen; (v) Nitros Service Level Agreement; und (vi) alle anderen Nitro-Richtlinien, die online veröffentlicht und durch Verweis in die Vereinbarung einbezogen werden.

15.9. Unterauftragsvergabe. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Dienste möglicherweise Funktionen enthalten, die von dritten Unterauftragnehmern von Nitro bereitgestellt werden, die von Nitro mit der Erfüllung bestimmter Teile der vertraglichen Verpflichtungen von Nitro im Rahmen der Vereinbarung beauftragt werden (z. B. Hosting-Anbieter, SMS-Versandanbieter usw.).

15.10. Werbung. Nitro hat das Recht, alle Marken, Logos oder anderen Marken des Kunden (einschließlich des Firmennamens des Kunden) für Kundenreferenzen auf der Nitro-Website, für Ankündigungen in sozialen Medien, Verkaufspräsentationen und für allgemeine Geschäftsentwicklungszwecke zu verwenden.

15.11. Deutung. Sofern in dieser Vereinbarung keine gegenteilige Absicht zum Ausdruck kommt: (a) beziehen sich die Begriffe „hiervon“, „hierunter“ und ähnliche Ausdrücke auf diese Vereinbarung und nicht auf einen bestimmten Teil dieser Vereinbarung und umfassen alle ergänzenden Vereinbarungen dazu; (b) Wörter, die nur eine Zahl im Singular bedeuten, schließen auch den Plural ein und umgekehrt; (c) der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, ohne Einschränkung“; (d) andere grammatikalische Formen definierter Wörter oder Ausdrücke haben entsprechende Bedeutungen; (e) ein Verweis auf einen Artikel, Abschnitt, ein Dokument oder eine Vereinbarung, einschließlich dieser Vereinbarung, schließt einen Verweis auf diesen Abschnitt, dieses Dokument oder diese Vereinbarung in der jeweils gültigen Fassung ein, soweit hierin zulässig; und (f) die Unterteilung dieser Vereinbarung in Abschnitte und die Einfügung von Überschriften dienen nur der bequemen Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung dieser Vereinbarung. Die Parteien vereinbaren, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung das Ergebnis von Verhandlungen zwischen ihnen sind. Diese Vereinbarung kann aufgrund der Urheberschaft nicht zugunsten oder gegen eine der Parteien ausgelegt werden.

15.12. Technologieexport. Die Dienste nutzen Software und Technologie, die möglicherweise Exportkontrollen unterliegen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste nicht genutzt werden dürfen und keine der zugrunde liegenden Informationen, Software oder Technologien in Länder übertragen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden dürfen, gegen die die Vereinigten Staaten oder die Europäische Union ein Embargo verhängen (zusammengefasst). , „Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde“), oder an oder durch einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder eine natürliche oder juristische Person, die auf der List of Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums (zusammen „Designated Nationals“) aufgeführt ist. ). Die Listen der Embargoländer und designierten Staatsangehörigen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der Dienste sichert der Kunde zu und garantiert, dass er sich nicht in einem Embargoland oder einem designierten Staatsangehörigen befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist. Die Dienste können Verschlüsselungstechnologie verwenden, die den Lizenzanforderungen gemäß den US Export Administration Regulations, 15 CFR Parts 730-774 und der Ratsverordnung (EG) Nr. 1334/2000 unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden US-amerikanischen und anderen ausländischen Exportgesetze strikt einzuhalten und die alleinige Verantwortung für die Beschaffung von Lizenzen für den Export oder Reexport zu übernehmen, soweit erforderlich.

15.13. Ganze Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Erklärung, Zusicherung, Garantie, Zusicherung oder Vereinbarung jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung dargelegt ist, soll die ausdrücklichen Klauseln der Vereinbarung beeinflussen oder zu deren Auslegung, Änderung oder Einschränkung verwendet werden.

15.14. Ausführung in Gegenstücken. Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt und mittels einer elektronischen Signatur unterzeichnet oder vom Kunden über ein Click-through-Akzeptanzverfahren akzeptiert werden. Jedes Gegenstück wird ein Original sein, aber alle diese Gegenstücke bilden ein einziges Instrument.

15.15. Sprache. Die Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfasst, wobei die Sprache in jeder Hinsicht maßgeblich ist. Darüber hinaus müssen alle Mitteilungen und Mitteilungen, die gemäß der Vereinbarung erfolgen oder erfolgen, in englischer Sprache erfolgen.

15.16. Überleben. Der Ablauf, die Kündigung oder die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Pflichten jeder Partei, die vor dem Datum der Kündigung entstanden sind, und hat keinen Einfluss auf die Fortdauer der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmungen des Vertrags sollen weiterhin in Kraft bleiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Abschnitte, die sich auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden beziehen, Abschnitt 4 (Rechte an geistigem Eigentum), Abschnitt 8 (Gebühren und Zahlungsbedingungen), Abschnitt 11 (Vertrauliche Informationen), Abschnitt 12.1(b) Nitros Haftungsausschluss und Abschnitt 14 (Haftungsbeschränkung).

15.17. Änderung. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert werden. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 15.17 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro für Kunden, die über das Online-Abonnementportal von Nitro an Bord sind, das Recht hat, die Vereinbarung nach alleinigem Ermessen von Nitro von Zeit zu Zeit zu ändern, und dass geänderte Bedingungen mit der Benachrichtigung über die Änderungen (per E-Mail) wirksam werden oder eine andere geeignete Kommunikation) an den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche Änderungen zu prüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen, es sei denn, (a) der Kunde hat nach geltendem Recht das Recht, den Vertrag zu kündigen aufgrund solcher Änderungen; oder (b) der Kunde kündigt die Vereinbarung, indem er Nitro innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab der Benachrichtigung von Nitro über die Änderung der Vertragsbedingungen eine schriftliche Kündigungsmitteilung übermittelt.

15.18. Zeit für Ansprüche. Soweit gesetzlich zulässig, stimmt der Kunde hiermit zu, dass alle Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit den Diensten oder dieser Vereinbarung innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Handlung, die den Anspruch begründet, geltend gemacht werden müssen.

15.19. Beziehung zu autorisierten Wiederverkäufern. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen gilt das Folgende, wenn der Kunde ein Recht zur Nutzung der Dienste von einem autorisierten Wiederverkäufer erworben hat:

(a) Zusätzlich zum Vertrag über autorisierte Wiederverkäufer (in diesem Fall haftet der autorisierte Wiederverkäufer und nicht Nitro gegenüber dem Kunden für alle darin enthaltenen Bedingungen) gelten die Bedingungen dieser Servicebedingungen zwischen dem Kunden und Nitro, der Kunde, seine Begünstigten und Benutzer nutzen und Nitros Bereitstellung der Dienste. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass Nitro, autorisierte Wiederverkäufer, Lieferanten, Lizenzgeber und/oder die jeweiligen Vertreter und Auftragnehmer der Vorgenannten Kundendaten untereinander übertragen können, soweit dies zum Zweck der Bereitstellung und Verwaltung der Dienste erforderlich ist;

(b) Ein autorisierter Wiederverkäufer kann vom Kunden Gebühren in Höhe der in der Vereinbarung für autorisierte Wiederverkäufer angegebenen Beträge und in Übereinstimmung mit dieser berechnen, in Rechnung stellen und einziehen, und, wenn dem Kunden einige oder alle mit dem Service verbundenen Gebühren von einem autorisierten Wiederverkäufer in Rechnung gestellt werden oder Implementierungs- und Aktivierungsdienste oder andere Dienstleistungen. Der Kunde bezahlt den autorisierten Wiederverkäufer gemäß der Vereinbarung mit dem autorisierten Wiederverkäufer;

(c) Wenn Nitro von einem solchen autorisierten Wiederverkäufer benachrichtigt wird, dass er seine Beziehung zum Kunden beendet oder ausgesetzt hat, kann Nitro das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung der Dienste, der Implementierungs- und Aktivierungsdienste und aller anderen von Nitro bereitgestellten Dienste aussetzen und/oder kündigen und/oder diese Nutzungsbedingungen ohne Vorankündigung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden. Darüber hinaus kann Nitro die Dienste, die Implementierungs- und Aktivierungsdienste sowie alle anderen von Nitro bereitgestellten Dienste und/oder diese Vereinbarung ohne Vorankündigung und ohne Haftung aussetzen und/oder kündigen, sobald der autorisierte Wiederverkäufer die Mitteilung erhält, dass der Kunde fällige Beträge nicht bezahlt hat oder anderweitig in Verzug gegenüber dem autorisierten Wiederverkäufer und/oder Nitro in Bezug auf die Dienste, die Implementierungs- und Aktivierungsdienste, alle anderen von Nitro bereitgestellten Dienste oder diese Vereinbarung oder die Geschäftsbedingungen des autorisierten Wiederverkäufers ist Vereinbarung.

15.20. Gerechte Entlastung. Der Kunde stimmt zu, dass: (a) kein angemessener Rechtsbehelf besteht, wenn er gegen eine seiner Verpflichtungen in Abschnitt 11 verstößt oder wenn der Kunde Nitro IP verletzt oder missbraucht; (b) Es wäre schwierig, den Schaden zu ermitteln, der sich aus der Verletzung von 11 oder der Verletzung oder Veruntreuung von Nitro IP durch den Kunden ergibt, und eine solche Verletzung würde Nitro irreparablen Schaden zufügen; und daher (c) ist Nitro berechtigt, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsbehelfen eine sofortige Unterlassungs- und andere Billigkeitsklage zu verlangen, ohne dass Nitro nach einer Kaution oder einer anderen Sicherheit den Nachweis eines tatsächlichen finanziellen Schadens erbringen muss. Dieser Abschnitt 15.20 schränkt das Recht einer der Parteien auf Unterlassung bei nicht aufgeführten Verstößen nicht ein.

15.21. Verbotene Informationen.

(a) Der Kunde sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass er keine geschützten Gesundheitsinformationen („PHI“) gemäß der geltenden Definition bereitstellen, Nitro offenlegen oder Nitro die Erhebung oder den Zugriff darauf gestatten wird (und seine Benutzer dazu veranlassen wird, dies nicht zu tun). Gesetz (z. B., soweit anwendbares Recht, der Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 („HIPAA“) und seine Durchführungsbestimmungen), es sei denn, Nitro hat zuvor ausdrücklich zugestimmt, diese Informationen schriftlich zu erhalten, und die Parteien haben dem zugestimmt schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung ab, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist (z. B. eine Geschäftspartnervereinbarung gemäß HIPAA). Der Kunde sichert zu, garantiert und sichert zu, dass er kein „abgedecktes Unternehmen“ oder ein „Geschäftspartner“ ist und erkennt an, dass Nitro nicht als „Geschäftspartner“ im Sinne des HIPAA auftritt und dass Nitro keine Verpflichtungen oder Haftungen in Bezug auf den Schutz hat , Nutzung oder Offenlegung von PHI gegenüber dem Kunden; Und,

(b) Der Kunde sichert zu und verpflichtet sich gegenüber Nitro, dass er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nitro keine Sozialversicherungsnummern oder andere von der Regierung ausgestellte Identifikationsnummern preisgeben wird (und seine Benutzer dazu veranlassen wird, dies nicht zu tun); biometrische Informationen; Passwörter für Online-Konten; Anmeldeinformationen für alle Finanzkonten; Steuererklärungsdaten; Kreditberichte oder Verbraucherberichte; alle Zahlungskarteninformationen, die dem Payment Card Industry Data Security Standard unterliegen; Informationen, die dem Gramm-Leach-Bliley Act, dem Fair Credit Reporting Act oder den im Rahmen dieser Gesetze erlassenen Vorschriften unterliegen; Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung oder Informationen, die den Beschränkungen der geltenden Datenschutzgesetze unterliegen, die personenbezogene Daten von Kindern regeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen über Kinder unter 13 Jahren oder andere Kinder geschützt durch alle Kinderdatenschutzgesetze („sensible Daten“).

(c) Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, Nitro, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater von allen Verlusten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus der Bereitstellung oder Offenlegung von PHI und/oder sensiblen Daten durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen Nitro oder eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden in diesem Abschnitt 15.21.

15.22. Keine Abhängigkeit von zukünftiger Funktionalität. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf zukünftige Verbesserungen, Aktualisierungen oder zusätzliche Funktionalitäten im Zusammenhang mit dem Nitro-IP verlässt, die möglicherweise von Nitro oder einem Drittlizenzgeber bereitgestellt werden. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, liegen alle Verpflichtungen von Nitro zur Bereitstellung solcher Verbesserungen oder Aktualisierungen des Nitro-IP im alleinigen Ermessen von Nitro und können gesonderten Vereinbarungen oder Gebühren unterliegen.

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