In der Europäischen Union werden elektronische Signaturen durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, besser bekannt als „eIDAS-Verordnung“, rechtlich anerkannt. Die eIDAS-Verordnung ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die E-Signatur-Richtlinie (1999/93/EG). Sie ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und hat Vorrang vor bestehenden, widersprüchlichen nationalen Gesetzen.
The eIDAS Regulation defines three types of electronic signatures:
Die Verordnung definiert eine standardmäßige elektronische Signatur als „Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die von einem Unterzeichner zur Unterzeichnung verwendet werden“.
Simply put, it is an electronic form of a signature that a signer applies to a document as evidence of their intent to sign.
Eine erweiterte elektronische Signatur ist eine standardmäßige elektronische Signatur, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine erweiterte elektronische Signatur, die von einem qualifizierten Gerät zur Erstellung einer elektronischen Signatur erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen basiert.
Ein qualifiziertes Zertifikat ist ein Zertifikat, das von einem Trust Service Provider (TSP) ausgestellt wurde, der auf der EU-Vertrauensliste (EU Trusted List, ETL) steht. Jeder EU-Mitgliedsstaat kann TSPs auf die ETL setzen, indem er bescheinigt, dass sie die strengen Vorschriften der eIDAS-Verordnung erfüllen.
In der eIDAS-Verordnung heißt es: „Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt.“
Die eIDAS-Verordnung legt nicht fest, wann welche Art von elektronischer Signatur erforderlich oder ausgeschlossen ist. Diese Beschränkungen werden von jedem EU-Mitgliedsstaat als Teil des nationalen Rechts geregelt. In der Praxis sind rechtliche Beschränkungen, die eine bestimmte Art von elektronischer Signatur untersagen oder voraussetzen, äußerst selten.
Somit sind standardmäßige elektronische Signaturen nach EU-Recht für die überwältigende Mehrheit der Signaturvorgänge rechtsgültig.
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Standardmäßige elektronische Signaturen anwenden | ||
Apply Advanced Electronic Signature | ||
Dokument zur Unterzeichnung an den/die Empfänger senden |
The information above is provided for information purposes only and is not presented, and should not be construed, as legal advice. Nitro recommends that you engage legal counsel to understand the full legal requirements that apply to your region and processes for the use of electronic signatures.