Deutschland

Überblick

Was muss ich über die E-Signatur-Gesetzgebung in Deutschland wissen?

Als Mitglied der Europäischen Union befolgt Deutschland die Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS), die die rechtliche Struktur für elektronische Identifizierung, Signaturen, Siegel und Dokumente festlegt.

Während eIDAS in der gesamten EU durchgesetzt wird, implementieren viele Länder immer noch ihre eigenen lokalen Vorschriften zur Regelung elektronischer Signaturen. Deutschland hat die folgenden lokalen Gesetze übernommen:

  • Das Vertrauensdienstegesetz (VDG), das die eIDAS-Verordnung umsetzt und die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste erleichtert.  
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, wann eine elektronische Signatur anstelle einer Nasssignatur verwendet werden kann. 

Wie ist eine elektronische Signatur definiert?

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Arten elektronischer Signaturen:

Einfache oder standardmäßige elektronische Signatur (SES)
Bei dieser Art von Signatur handelt es sich um „Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder mit ihnen logisch verknüpft werden und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.“ Dabei handelt es sich um eine elektronische Form einer Signatur, die ein Unterzeichner auf ein Dokument anbringt, um seine Unterschriftsabsicht zu beweisen.

Erweiterte elektronische Signatur (Advanced Electronic Signature, AES)
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine standardmäßige elektronische Signatur, die zusätzliche Anforderungen erfüllt:

  • Es ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft. 
  • Es ist in der Lage, den Unterzeichner zu identifizieren. 
  • Es wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. 
  • Es wird so mit den signierten Daten verknüpft, dass jede nachträgliche Änderung der Daten erkennbar ist. 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Eine qualifizierte elektronische Signatur bietet das höchste Maß an Sicherheit und im Gegensatz zu anderen Signaturen liegt die Beweislast bei der Partei, die die Signatur(en) bestreitet, und nicht beim Initiator. Diese Art der Signatur bindet die Identität des Unterzeichners durch ein persönliches, qualifiziertes Zertifikat an seine Signatur. Ein qualifiziertes Zertifikat wird von einem Vertrauensdienstanbieter (TSP) ausgestellt, der auf der EU Trusted List (ETL) steht. Jeder EU-Mitgliedsstaat kann TSPs zum ETL hinzufügen, indem er bescheinigt, dass sie die strengen Vorschriften der eIDAS-Verordnung erfüllen.

In Deutschland gilt eine qualifizierte elektronische Signatur als Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift, sofern alle erforderlichen Gesetze und Vorschriften erfüllt sind.

Was sind einige Beispiele für E-Signatur-Anwendungsfälle?

Die folgenden Dokumente können grundsätzlich elektronisch signiert werden.

  • Finanzen: Einverständniserklärungen, Maklerverträge, Kreditanträge, Finanzberichte, Steuerformulare, Kontoeröffnungen, Finanzberichte, Transaktionsstreitigkeiten und Underwriting-Dokumente. 
  • Personalwesen: Arbeitsverträge, Einstellungsunterlagen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Unternehmensrichtlinien, Angebotsschreiben und Aufhebungsvereinbarungen. 
  • Vertrieb: Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Kaufverträge, Kostenvoranschläge, Vorschläge, Servicevereinbarungen, Partnerverträge und Geschäftsbedingungen. 
  • Immobilien: Kaufverträge, Vertragszusätze, Handelsvertreterverträge, Gutachten, Offenlegungen, Miet- und Leasingverträge, Hypothekendokumente sowie Titel und Urkunden. 
  • Recht: Vollmachtsvereinbarungen, Compliance-Dokumente, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kunden- und Stakeholderberichte, Auftragsschreiben und Vereinbarungen zur Praxisfortführung. 

Gibt es Ausnahmen, wo elektronische Signaturen angewendet werden können?

Nach deutschem Recht bedürfen einige Transaktionen der „Schriftform“ bzw. einer handschriftlichen Unterschrift. Hier sind einige Beispiele, bei denen diese Methode verwendet werden muss:

  • Testamente und Kodizille 
  • Durch Testamente geschaffene Trusts 
  • Taten 
  • Gerichtsdokumente 
  • Scheidungs-, Adoptions- und Familienrechtsdokumente 
  • Notariell beglaubigte Dokumente 
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

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