Schweiz

Überblick

Was muss ich über die E-Signatur-Gesetzgebung in der Schweiz wissen?

In der Schweiz unterliegen elektronische Signaturen zwei zentralen Gesetzen:

  • Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (FAES, auch ZertES genannt) regelt die Nutzung von Zertifizierungsdiensten mit elektronischen Signaturen durch Diensteanbieter. Sie bietet auch einen Rahmen, der die Verpflichtungen umreißt, die Anbieter elektronischer Signaturen in Bezug auf Zertifizierungsdienste einhalten müssen. 
  • Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) verleiht zertifikatsbasierten digitalen Signaturen die gleiche Rechtsgültigkeit wie einer handschriftlichen Unterschrift, sofern die Signatur über ein Zertifikat verfügt, das von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter in der Schweiz ausgestellt wurde. 

Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, hat sie eine Angleichung an die Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) für elektronische Transaktionen angestrebt.

Wie ist eine elektronische Signatur definiert?

Einfache oder standardmäßige elektronische Signatur (SES)
Nach FAES handelt es sich bei einer elektronischen Standardsignatur (SES) um Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder logisch mit diesen verknüpft sind und zur Authentifizierung von Daten verwendet werden.

Erweiterte elektronische Signatur (Advanced Electronic Signature, AES)
Dies ist eine elektronische Standardsignatur, die zusätzliche Anforderungen erfüllt:

  • Es ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft.
  • Es ist in der Lage, den Unterzeichner zu identifizieren.
  • Es wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
  • Es wird so mit den signierten Daten verknüpft, dass jede nachträgliche Änderung der Daten erkennbar ist.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Eine regulierte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert.

Was sind einige Beispiele für E-Signatur-Anwendungsfälle?

Im Folgenden finden Sie Beispiele für Dokumente, die grundsätzlich elektronisch signiert werden können.

  • Finanzen: Einverständniserklärungen, Maklerverträge, Kreditanträge, Finanzberichte, Steuerformulare, Kontoeröffnungen, Finanzberichte, Transaktionsstreitigkeiten und Underwriting-Dokumente. 
  • Personalwesen: Arbeitsverträge, Einstellungsunterlagen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Unternehmensrichtlinien, Angebotsschreiben und Aufhebungsvereinbarungen. 
  • Vertrieb: Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Kaufverträge, Kostenvoranschläge, Vorschläge, Servicevereinbarungen, Partnerverträge und Geschäftsbedingungen. 
  • Recht: Compliance-Dokumente, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kunden- und Stakeholderberichte, Auftragsschreiben und Vereinbarungen zur Praxisfortführung. 

Gibt es Ausnahmen, wo elektronische Signaturen angewendet werden können?

  • Taten
  • Testamente und Kodizille
  • Erbverträge
  • Gerichtsdokumente
  • Immobilienverträge und -urkunden
  • Scheidungs-, Adoptions- und Familienrechtsdokumente
  • Bürgschaftsverträge, wenn sie mit einer natürlichen Person abgeschlossen werden
  • Satzungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Ressourcen

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