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Bedingungen & Richtlinien

Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter

Wirkung: 18. September 2025

Diese Vereinbarung (wie in Abschnitt 1 definiert) ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Nitro (wie in Abschnitt 1 definiert) und der im Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro-Partnerportal identifizierten juristischen Person (wie die jeweiligen Begriffe in Abschnitt 1 definiert sind), als unabhängiger Softwareanbieter („ISV“).

Nitro und ISV können in diesem Dokument zusammenfassend als die "Parteien" oder einzeln als eine "Partei" bezeichnet werden.

NITRO BEGRENZT ISV ALS EINEN UNABHÄNGIGEN SOFTWAREANBIETER AUSSCHLIESSLICH UNTER DEN IN DER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN UND VORAUSGESETZT, DASS ISV DIESE AKZEPTIERT UND EINHÄLT. INDEM SIE DIESEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN ODER DEN BUTTON "AKZEPTIEREN" ODER “ICH STIMME ZU” KLICKEN ODER BEI DER ERSTELLUNG EINES NITRO ISV-BESTELLFORMULARS (WIE IN ABSCHNITT 4.3 FESTGELEGT), DAS DIE VEREINBARUNG ÜBER UNABHÄNGIGE SOFTWAREANBIETER BEI VERWEIS EINBEZIEHT, BESTÄTIGEN SIE: (A) DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GEGANGEN UND VERSTANDEN HABEN; (B) DASS SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND VEREINBAREN, DASS ISV RECHTLICH AN IHRE BEDINGUNGEN GEBUNDEN IST; UND (C) DASS: (I) SIE VOLLJÄHRIG SIND, UM EINEN VERBINDLICHEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN; UND (II) SIE DAS RECHT HABEN, DIE MÄCHTIGKEIT UND AUTORITÄT HABEN, UM DIESEN VERTRAG IM NAMEN DER ISV ABZUSCHLIESSEN UND ISV AN SEINE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN ISV DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD NITRO ISV NICHT UND WIRD ISV NICHT ALS EINEN UNABHÄNGIGEN SOFTWAREANBIETER ERNENNEN.

 

HINTERGRUND

  1. Nitro entwickelt und/oder lizenziert Software, die die Produktivität von Dokumenten und die Workflow-Verwaltung mit Funktionen und Eigenschaften verbessert, die es Endkunden und deren Nutzern ermöglichen, PDF-Workflows zu verwalten, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen oder Identifikationen in einer Online-Umgebung über seine Dienste (wie in Abschnitt 1 definiert) zu identifizieren; und,
  2. ISV entwirft, entwickelt, vermarktet und/oder lizenziert Software, die er integrieren möchte mit den Diensten von Nitro.
  3. ISV möchte von Nitro eine Lizenz zur Integration der Dienste (wie in Abschnitt 1 definiert) in die ISV-Software (wie in Abschnitt 1 definiert) erhalten, um die integrierte Lösung (wie in Abschnitt 1 definiert) zu erstellen, um diese integrierte Lösung Endkunden gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zu lizenzieren; und,
  4. Nitro ist bereit, ISV als seinen nicht-exklusiven unabhängigen Softwareanbieter zu ernennen und ISV eine nicht-exklusive Lizenz zur Integration der Dienste mit der ISV-Software zu gewähren, um die integrierte Lösung zu erstellen und diese integrierte Lösung unter den Bedingungen dieser Vereinbarung zu lizenzieren und zu vertreiben.

JETZT, DAHER, vereinbaren die Parteien wie folgt:

VEREINBARTE BEDINGUNGEN:

1. INTERPRETATION

1.1   Für die Zwecke der Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

“Zugehörige” einer Partei bedeutet jede andere Einheit, die direkt oder indirekt Kontrolle ausübt, von der Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht; “Anhang” bedeutet jeden Anhang zu diesem Datenverarbeitungsvertrag;

“Aggregierte Statistiken” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 14.2 gegeben ist;

"Vereinbarung" bedeutet diese Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter, alle daran angehängten Pläne, das Nitro ISV-Bestellformular(e) und alle Informationen, die hierdurch durch Verweis aus dem Nitro-Partnerportal übernommen werden (sofern anwendbar).

“API”

"API-Schlüssel" bedeutet den Sicherheitszugang, den Nitro für ISV zur Verfügung stellt, um auf die API zuzugreifen;

"Arbeitstag" bedeutet (a) falls die Nitro-Vertragspartei Nitro Software Inc. ist, einen normalen Arbeitstag von 9.00 Uhr. bis 17:00 Uhr. Pacific Time (PT) von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der amerikanischen Feiertage; oder (b) vorbehaltlich der Anwendung von Abschnitt 2, wenn die Nitro-Vertragspartei Nitro Software Belgium NV ist, einen normalen Arbeitstag von 9.00 Uhr. bis 17:00 Uhr. (Central European (Summer) Time zone) from Monday to Friday, excluding Belgian public holidays;

"Confidential Information" has the meaning given in Section 13.1;

“Control” the beneficial ownership of more than 50% of the issued share capital of a company or the legal power to direct or cause the direction of the general management of the company, and controls, controlled and the expression change of control shall be interpreted accordingly;

“Data Processing Addendum” has the meaning given in Section 12.1;

“Data Protection Laws” includes the applicable laws regarding Personal Information and/or Personal Data including but not limited to the EU GDPR, the CCPA (as those terms are defined in the applicable Data Processing Addendum);

"Disclosing Party" has the meaning given in Section 13.1;

“Documentation” means the applicable most recent version of the official technical and functional product information for the Services, which may also include technical specifications for the Services, that Nitro generally makes available from time to time to its customers as published online at the following web addresses, or its successor website(s), which may be amended from time to time in Nitro's sole discretion:

  1. for ‘Nitro PDF or ‘Nitro Sign’: https://developers.gonitro.com/docs
  2. for ‘Nitro Sign Enterprise Verified or ‘Nitro Identity Services’: https://apidocs.sign.gonitro.com

“Effective Date” means the effective date of this Agreement as identified as the date the initial Nitro ISV Order Form is last signed between the Parties;

"End Customer" means a Person that licenses the Integrated Solution from ISV for its own use and not for transfer or resale of any kind;

"End Customer Agreement" means terms and conditions between ISV and End Customer covering the sublicensing of the Services incorporated in or integrated with an Integrated Solution that will at least reflect the terms and conditions and protective provisions of Nitro's then current applicable ‘Terms of Service’ setting forth the terms and conditions of an End Customers' and its Users’ permitted use of the Services (including all additional documents incorporated by reference therein including without limitation data processing addendum and product specific terms) incorporated in or integrated with an Integrated Solution. A copy of Nitro's then current applicable ‘Terms of Service’ for the Services is available at the following website, or its successor website, which may be amended from time to time in Nitro's sole discretion;

  1. for ‘Terms of Service - Nitro PDF & Nitro Sign: https://www.gonitro.com/legal/pdf-sign/terms-of-service.
  2. for ‘Terms of Service - Nitro Sign Enterprise Verified & Identity Services https://www.gonitro.com/legal/nitro-sign-enterprise/terms-of-service

“End Customer Data” means information, data, and other content that is submitted, posted, or otherwise transmitted by or on behalf of End Customer, or a User to, and processed by, the Services. Zum Beispiel können Endkundendaten Dokumente umfassen, die von Endkunden erstellt wurden, Dokumente, die zur Unterzeichnung hochgeladen wurden, und Kontaktdaten, die in die Dienste hochgeladen wurden. Endkundendaten umfassen jedoch nicht die Informationen der Endkunden oder aggregierte Statistiken;

"Informationen der Endkunden" bedeutet alle Informationen, die von oder im Auftrag von ISV von oder bezüglich eines Endkunden gesammelt, empfangen, verarbeitet oder aufbewahrt werden, einschließlich der Identifizierung des Endkunden oder anderer Informationen und Aufzeichnungen in Bezug auf das Konto des Endkunden;

“Gebühren” bedeutet die geltenden Gebühren, die von ISV an Nitro für die Dienstleistungen gemäß dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular zu zahlen sind;

“Höhere Gewalt” bedeutet eine vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit einer Partei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die durch unvermeidliche, unvorhersehbare und externe Tatsachen und Umstände entstehen, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen. Höhere Gewalt umfasst ohne Einschränkung: höhere Gewalten, Tsunamis, Kriege oder Kriegsgefahr, Aufstand oder öffentliche Revolte, Feuer verursacht durch eine extern Einflüsse, Import- oder Exportverbote, die von der Regierung verhängt werden, Internetfehler, Ausfälle des Hostings, Cyberangriffe oder DDOS-Angriffe, Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Erdbeben, Wetterbedingungen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder soziale Aktionen oder sonstige Umstände, die von beiden Parteien als höhere Gewalt vereinbart wurden;

“HIPAA” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 6.3 angegeben ist;

“Implementierungs- und Aktivierungsdienste” bezeichnen solche Implementierungs- und Aktivierungsdienste, die von Nitro zu Gunsten von ISV oder dessen Endkunden angeboten werden, wie im Nitro ISV-Bestellformular näher ausgeführt, sofern anwendbar;

"Initialer Zeitraum" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 19.1 angegeben ist;

"Integrierte Lösung" bezeichnet jede sowie alle Software, die von ISV oder im Namen von ISV erstellt wurden und die eine oder mehrere ISV-Software und alle oder einen Teil der Dienste enthalten oder beinhalten. Die integrierte Lösung ist im Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro-Partnerportal identifiziert, sofern anwendbar, was von den Parteien jederzeit einvernehmlich schriftlich geändert werden kann;

“Geistige Eigentumsrechte” bedeutet alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Urheberrechte, moralische Rechte, Patente, Datenbankrechte und Rechte an Marken, Designs, Know-how und Geschäftsgeheimnissen (ob registriert oder nicht); (ii) Anträge auf Registrierung und das Recht, Anträge auf Registrierung, Erneuerungen, Verlängerungen, Fortsetzungen, Spaltungen, Wiederveröffentlichungen oder Verbesserungen für oder in Bezug auf eine dieser Rechte zu stellen; und (iii) alle anderen geistigen oder industriellen Eigentumsrechte und gleichwertige oder ähnliche Formen des Schutzes, die überall auf der Welt existieren;

"ISV" hat die Bedeutung, die in der Einleitung gegeben ist;

"ISV-Software" bedeutet alle Komponenten, die von ISV für die integrierte Lösung bereitgestellt werden (und zu jeder Zeit die Dienste ausschließend);

"Verlust" oder "Verluste" bedeutet alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren);

"Marke" bedeutet jede Markenbezeichnung, Dienstleistungsmarke, Handelsname, Logo, Domainname oder andere Quellen, Zugehörigkeit oder Sponsorhinweise, ob registriert oder nicht;

"Modulergänzung" bedeutet eine Ergänzung zu den Diensten, die eine oder mehrere wesentliche neue Funktionen oder Architekturen bietet, die keine der bestehenden Module der Dienste zuvor bereits enthalten hat oder nur in begrenzter Form zuvor vorhanden waren und daher nicht als neue Version angesehen werden können;

"Neue Version" bedeutet jede neue verbesserte, modifizierte, überarbeitete, korrigierte, aktualisierte oder erweiterte Version der Dienste, die Nitro von Zeit zu Zeit einführt und die keine Modulergänzung ist;

“Nitro” bedeutet Nitro Services Inc., ein nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten gegründetes Unternehmen mit Büros in der 447 Sutter St, STE 405 #1015, San Francisco, CA 94108, Vereinigte Staaten oder vorbehaltlich der Anwendung von Abschnitt 2 der relevanten Nitro-Filiale;

“Nitro Markenrichtlinien” meinst das jeweils gültige Nitro-Markenhandbuch unter https://www.gonitro.com/brand-guide oder dessen Nachfolgewebseite, die von Zeit zu Zeit in Nitro's alleiniger Prüfung geändert werden kann;

"Nitro Marketingmaterialien" bedeutet alle Werbung, Verkaufs- oder Marketingmaterialien für die Dienstleistungen oder integrierte Lösungen, die Nitro ISV von Zeit zu Zeit während der Laufzeit zur Verfügung stellen kann;

“Nitro Partnerportal” bedeutet die webbasierte Schnittstelle unter https://partnerportal.gonitro.com (oder deren Nachfolgewebseite, die von Zeit zu Zeit in Nitros alleiniger Prüfung geändert werden kann), die von Nitro betrieben und gepflegt wird und ISV den Zugriff auf und die Interaktion mit Informationen und Funktionen im Zusammenhang mit der Rolle von ISV gemäß dieser Vereinbarung ermöglicht, einschließlich möglicherweise der Einreichung und Verwaltung von Bestellungen, der Registrierung von potenziellen Kunden, Preislisten, Schulungsmaterialien, der Nachverfolgung von Bestellungen, dem Niveau des unabhängigen Softwareanbieters gemäß dem Nitro-Zertifizierten Partnerprogramm (sofern anwendbar), dem Zugriff auf die Dokumentation und andere Informationen, Anfragen für Angebote von Nitro und Kommunikation für Unterstützung. Um Klarheit zu schaffen und um jeden Zweifel zu vermeiden, behält sich Nitro das Recht vor, nach eigenem Ermessen Informationen oder Mitteilungen bereitzustellen, die normalerweise über das Nitro-Partnerportal bereitgestellt werden würden, in einem anderen schriftlichen Format, um ISV (z.B. per E-Mail) zu erreichen, und ISV stimmt zu, solche Informationen über das Nitro-Partnerportal zu erhalten. In solchen Fällen gilt die Bereitstellung von Informationen oder Mitteilungen durch Nitro auf diese Weise für alle Zwecke im Sinne dieser Vereinbarung als gleichwertig mit der Lieferung über das Nitro-Partnerportal;

"Nitro-IP" bedeutet alle und alle Dienstleistungen, Dokumentationen, Nitro-Marken, Nitro-Marketingmaterialien, Nitrоs vertrauliche Informationen, Ergebnisse, APIs und andere Technologien, Informationen und Materialien, die von Nitro ISV zur Verfügung gestellt werden, um ISV zu ermöglichen, integrierte Lösungen zu entwickeln, herzustellen oder herstellen zu lassen, zu vermarkten, zu lizenzieren oder Wartungs-, Unterstützungs- oder andere Dienstleistungen für die integrierte Lösung bereitzustellen;

“Nitro ISV-Bestellformular” bedeutet ein Angebot, das von ISV und Nitro gemäß Abschnitt 4.3 unterzeichnet oder akzeptiert wird;

"Nitro-Marken" bedeutet die registrierten Marken von Nitro zusammen mit allen weiteren Marken, für deren Benutzung Nitro ISV durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung die Nutzung der Dienste gestatten oder beschaffen kann;

“Nitros ESG-Richtlinien” bedeutet die ESG-bezogenen Richtlinien von Nitro zu Ethik, Korruptionsbekämpfung und Antikorruption, die unter https://www.gonitro.com/security-compliance/esg oder deren Nachfolgewebseite verfügbar sind, die von Zeit zu Zeit in Nitros alleiniger Prüfung geändert werden können;

“Mitteilung E-Mail-Adresse” bedeutet die E-Mail-Adresse(n), die ISV im Nitro ISV-Bestellformular benennen.

Änderungen zur Mitteilung E-Mail-Adresse können schriftlich an Nitros Beziehungsmanager oder über das Nitro-Partnerportal mitgeteilt werden;

“Partei”, “Parteien” haben die Bedeutung, die in der Einleitung gegeben ist;

"Erlaubter Zweck" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 5.1 gegeben ist;

"Person" bedeutet eine individuelle, juristische Person, Partnerschaft, Gemeinschaftsunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, staatliche Behörde, nicht inkorporierte Organisation, Treuhand, Verbände oder andere Einheiten;

“Personenbezogene Daten” oder jeder gleichwertige Begriff (wie personenbezogene Informationen) haben die Bedeutung, die in den Datenschutzgesetzen gegeben ist oder, wo solche Gesetze nicht gelten, jedes Wissen oder Informationen, die allein oder in Verbindung mit anderen Informationen (z.B. wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) verwendet werden können, um eine bestimmte natürliche Person zu identifizieren;

“PHI” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 6.1 angegeben ist;

“Angebot” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 4.1 gegeben ist;

“Angebotsanfrage” bedeutet eine unverbindliche Bestellung (die auch in elektronischer Form erfolgen kann, z.B. die online über das Nitro-Partnerportal) mit mindestens:

  1. den von Nitro zu erbringenden Dienstleistungen;
  2. den Gebühren und allen anderen Beträgen, die von ISV an Nitro zu zahlen sind;
  3. Name des Endkunden, Adresse des eingetragenen Büros und Unternehmensnummer (sofern zutreffend);
  4. sofern auf die Dienstleistungen anwendbar: die Anzahl der Benutzer, Anzahl der elektronischen Signaturen oder andere kommerziell relevante Informationen; sowie
  5. weitere kommerzielle Bedingungen, die von den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen vereinbart wurden.

"Preisblatt" bedeutet die Listenpreise für die Dienstleistungen, die im Nitro-Partnerportal aufgeführt sind, oder die Nitro ISV zur Verfügung gestellt werden, sofern anwendbar, und die von Nitro von Zeit zu Zeit per E-Mail an ISV oder über Aktualisierungen der Listenpreise im Nitro-Partnerportal geändert werden;

“Angemessene Nutzung” bedeutet, die Dienstleistungen auf faire und normale Weise zu nutzen, basierend auf Faktoren wie der Anzahl der Benutzer, Transaktionen, Datenspeicherung, Bandbreite oder Rechenleistung und innerhalb der Grenzen der relevanten Dokumentation oder des ISV-Bestellformulars. Die angemessene Nutzung bedeutet auch, dass die Nutzungsmuster von ISV nicht erheblich von den durchschnittlichen oder erwarteten Nutzungsstufen für jeden autorisierten unabhängigen Softwareanbieter oder Endkunden oder dessen Nutzern abweichen und dass die Nutzung der Dienste durch ISV die Leistung, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität der Dienste oder anderer Kunden oder autorisierter unabhängiger Softwareanbieter in keiner Weise negativ beeinträchtigt. Nitro behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu definieren, was als angemessene Nutzung gilt;

"Empfangende Partei" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 13.1 angegeben ist;

"Verlängerungszeitraum" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 19.1 angegeben ist;

“Ergebnisse” bedeutet alle Ergebnisse, die Nitro zum Nutzen von ISV oder dessen Endkunden, sofern zutreffend, infolge der Implementierungs- und Aktivierungsdienste anbietet;

“Sensibler Datensatz” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 6.3 angegeben ist;

"Dienste" bedeutet die Objektcode-Version der in dem Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro-Partnerportal identifizierten Softwareprodukte, die Nitro zur Verfügung stellt und die: (i) von Nitro für den ISV verwaltet werden, wie im Nitro ISV-Bestellformular ausgewiesen; und (ii) für ISV und seine Endkunden sowie deren Benutzer über API über das Internet zugänglich sind. Die Dienstleistungen können auch Modul-Ergänzungen (sofern anwendbar) und APIs (sofern anwendbar) umfassen; alle Updates oder neuen Versionen und alle zugehörigen Dokumente sowie alle von Nitro bereitgestellten Implementierungs- und Aktivierungsdienste, einschließlich der Ergebnisse;

“Dienstaufschub” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 19.2 angegeben ist;

“SLA” hat die Bedeutung, die in Abschnitt 10.2 angegeben ist;

“Unterstützung” bedeutet die Unterstützungsdienste, die in Bezug auf die Dienste von Nitro ISV gemäß Abschnitt 10.2 bereitgestellt werden;

"Laufzeit" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 19.1 angegeben ist;

"Gebiet" bedeutet das geografische Gebiet, das im Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro-Partnerportal beschrieben ist, sofern anwendbar.

“Drittanspruch” bedeutet jeden Anspruch, Klage, Handlung oder Verfahren eines Dritten (ausgenommen jeden Anspruch, Klage, Handlung oder Verfahren eines Endkunden);

"Drittanbieter-Materialien" betreffen alle Materialien und Informationen in jeder Form oder jedem Medium oder andere Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten, die nicht dem geistigen Eigentum von Nitro unterliegen (und ISV-Software ausgeschlossen);

"Update" bedeutet jedes Update, Upgrade, Release oder andere Anpassungen oder Änderungen der Dienste, einschließlich jeder aktualisierten Dokumentation, die Nitro ISV von Zeit zu Zeit während der Laufzeit bereitstellen kann, die unter anderem Fehlerkorrekturen, Erweiterungen, Verbesserungen oder andere Änderungen der Benutzeroberfläche, Funktionalität, Kompatibilität, Kapazitäten, Leistung, Effizienz oder Qualität der Dienste enthalten kann, jedoch keine neue Version oder neue Modul-Ergänzung.

"Benutzer" bedeutet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Endkunden, die (i) vom Endkunden autorisiert sind, die Dienste innerhalb der integrierten Lösung gemäß den dem Endkunden gemäß dem Endkundenvertrag gewährten Rechten zuzugreifen und zu verwenden. Jeder Benutzer ist eine individuelle Person.

“White-Labeling-Rechte” hat die Bedeutung, die in 3.1(c) angegeben ist.

2. KONSOLIDIERUNG DER NITRO ISV BESTELLFORMULARE UND BEZEICHNUNG DER VERTRAGSPARTEI; ZUWEISUNG DER ISV-BESTELLFORMULARE AN EINE NITRO-FILIALE

2.1.  Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen ISV als unabhängiger Softwareanbieter der Dienste auftritt. Nitro kann nach eigenem Ermessen eine Nitro-Filiale benennen, um ein oder mehrere Nitro ISV-Bestellformulare für bestimmte Dienste oder Regionen zu akzeptieren. Alle Nitro ISV-Bestellformulare, die zwischen ISV und derselben Nitro-Vertragspartei abgeschlossen werden, bilden ein einzelnes Vertragsverhältnis zwischen dieser Einheit und ISV gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung (anstatt separater Vereinbarungen für jedes Nitro ISV-Bestellformular) und alle Dienste gemäß diesen Nitro ISV-Bestellformularen bleiben dieser unabhängigen Softwareanbieter-Vereinbarung unterworfen. Jedes Nitro ISV-Bestellformular zwischen einer neu benannten Nitro-Filiale und ISV bildet eine unabhängige Vereinbarung zwischen diesen Parteien, die gemäß den Bestimmungen der unabhängigen Softwareanbieter-Vereinbarung geregelt ist und die Bestimmungen der unabhängigen Softwareanbieten-Vereinbarung übernimmt. Die anwendbare Nitro-Vertragspartei wird in dem von ISV bereitgestellten Angebot identifiziert.

2.2.  Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen kann Nitro nach eigenem Ermessen diese Vereinbarung ganz oder teilweise (einschließlich eines einzelnen Nitro ISV-Bestellformulars oder der Erbringung von Diensten) an eine seiner Tochtergesellschaften abtreten oder übertragen. Nach einer solchen Abtretung wird die benannte Nitro-Filiale die Vertragspartei mit ISV für die betroffenen Nitro ISV-Bestellformulare und Dienstleistungen und übernimmt die Rechte und Pflichten von Nitro gemäß der in Bezug eingebrachten unabhängig Anbietervereinbarung und wird eine separate Vereinbarung zwischen ISV und dieser Nitro-Filiale für die relevanten Dienstleistungen bilden.

2.3.  Vorbehaltlich der Anwendung dieses Abschnitts 2 und zur Vermeidung von Zweifeln, bedeutet jeder Verweis auf 'Nitro' in dieser Vereinbarung die resultierende Nitro-Filiale in den betreffenden Nitro ISV-Bestellformularen gemäß Abschnitt 2.1 oder die resultierende Einheit im Rahmen der Anwendung von Abschnitt 2.2.

3. ERNENNUNG DES UNABHÄNGIGEN SOFTWAREANBIETERS

3.1    Nicht-exklusiver unabhängiger Softwareanbieter. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass ISV die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, ernennt Nitro hiermit:

  1. ISV als nicht-exklusiven unabhängigen Softwareanbieter von Nitro im Gebiet während der Laufzeit;
  2. es sei denn, die White-Label-Rechte wurden genehmigt, autorisiert ISV, während der Laufzeit, sich in Werbe-, Verkaufs- und Marketingmaterialien, die sich auf die integrierte Lösung beziehen, als "autorisierter unabhängiger Softwareanbieter" der Dienste zu beschreiben, ausschließlich als Teil der integrierten Lösung; und,
  3. sofern von Nitro im Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro-Partnerportal genehmigt, sofern zutreffend, oder schriftlich von Nitro und vorbehaltlich der Zustimmung von Nitro bezüglich solcher Qualitätsstandards bei Ausübung von Rechten in diesem Unterabschnitt, erhält ISV eine White-Label-Version (in Bezug auf die Entfernung bestimmter Nitro-Informationen wie Name, Logos, Marketingmaterialien usw.) der Dienste, die es ISV ermöglichen soll, die Dienste mit der eigenen Marke, Logos und Marken von ISV (oder des Endkunden) zu kennzeichnen, vorbehaltlich spezifischer Details, die im Nitro ISV-Bestellformular, der Dokumentation oder im Nitro-Partnerportal festgelegt sind, um die dort festgelegten Rechte in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 3 und Abschnitt 5 auszuüben (insgesamt "White-Labeling-Rechte").

3.2   Akzeptanz und Bedingungen der Ernennung. ISV akzeptiert hiermit Nitrоs Ernennung gemäß Abschnitt 3.1 und erklärt sich als Bedingung für diese Ernennung und die Fortführung von ISV's Genehmigung als unabhängiger Softwareanbieter von Nitro gemäß dieser Vereinbarung bereit, alle Verpflichtungen von ISV gemäß der Vereinbarung zu erfüllen. Um jeden Zweifel zu vermeiden: (a) die Ernennung von ISV gemäß diesem Abschnitt 3 gibt ISV das Recht, die Dienste mit ISV-Software für die integrierte Lösung einzubinden oder zu integrieren und weiterzuverkaufen, und überträgt ISV oder seinen Endkunden kein anderes Recht, Titel, Lizenz oder Interesse an den Dienstleistungen; und (b) um als integrierte Lösung zu qualifizieren, muss das kombinierte Angebot umfassende und zentrale zusätzliche Funktionalität abliefern, die über das hinausgeht, was die Dienste anbieten.

4. BESTELLPROZESS

4.1  ISV reicht Nitro eine Anfrage für ein Angebot zu den gewünschten Dienstleistungen mit den von Nitro geforderten Informationen zur Erstellung eines solchen Angebots ein. Eine solche Angebotsanfrage muss schriftlich per E-Mail an Nitro gesendet oder über das Nitro-Partnerportal gesendet werden. Nach Erhalt der Anfrage für ein Angebot wird Nitro ISV ein unverbindliches Angebot unterbreiten, das die Kosten für die angeforderten Dienstleistungen (das "Angebot") detailliert. ISVs Annahme eines Angebots gemäß diesem Abschnitt 4.2 gilt als ein Angebot von ISV, Dienstleistungen von Nitro zu kaufen, unter den Bedingungen dieser Vereinbarung.

4.3   Nitro kann nach eigenem Ermessen ein von ISV unterzeichnetes oder akzeptiertes Angebot und von ISV an Nitro übermitteltes Angebot annehmen oder ablehnen. Nitro kann jedes Angebot durch elektronische Annahme der Bestellung oder durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch schriftliche Bestätigung der Annahme des Kaufauftrags von ISV, das auf die Angebotsnummer verweist, akzeptieren. Nach der Unterzeichnung oder elektronischen Annahme des Angebots durch ISV und Nitro gilt das Angebot als Nitro ISV-Bestellformular. Um Zweifel zu vermeiden, wird kein Angebot (auch wenn es von ISV angenommen oder unterzeichnet wurde) als Angebot von Nitro betrachtet, und kein Angebot wird zu einem verbindlichen Vertrag, bis es zu einem Nitro ISV-Bestellformular wird und dieses Nitro ISV-Bestellformular gemäß dem zweiten Satz dieses Abschnitts 4.3 von Nitro akzeptiert wird.

4.4  ISV hat kein Recht, ein unterzeichnetes Angebot, das ihm vorgelegt wurde, zu stornieren oder zu ändern.

5. LIZENZGEWÄHRUNGEN

5.1  Dienstleistungen und Dokumentation; Markenlizenz. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass ISV die Bedingungen und Vorschriften des Vertrags einhält und ausschließlich im Zusammenhang mit der Ernennung von ISV und zum Zwecke des Betriebs als nicht-exklusiver autorisierter unabhängiger Softwareanbieter gemäß Abschnitt 3, gewährt Nitro hiermit ISV eine begrenzte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz im Gebiet während der Laufzeit ausschließlich für: (a) die Integration der Dienstleistungen über die API zum Zwecke der Einbettung der Dienstleistungen in die integrierte Lösung; (b) die Dienstleistungen gegenüber Endkunden im Gebiet ausschließlich zu demonstrieren, zu vermarkten und zu vertreiben, damit diese Endkunden und ihre Nutzer die Dienstleistungen gemäß dem Endkundenvertrag, wie hierin integriert oder zusammen mit der integrierten Lösung, nutzen können; (c) die Dienstleistungen intern für Test-, Wartungs- und Unterstützungszwecke der integrierten Lösung zu verwenden und die Dienstleistungen in den Mengen und im Umfang zu reproduzieren, die für diese Zwecke notwendig sind und gemäß den Nitro-Nutzungsbedingungen; (d) die Dokumentation ganz oder teilweise in die Dokumentation der integrierten Lösung zu integrieren, solche Mengen der Dokumentation zu reproduzieren, die ausschließlich für die Zwecke dieser Integration erforderlich sind, und den Endkunden die Dokumentation, wie in der Dokumentation der integrierten Lösung integriert, zur Verfügung zu stellen; (e) Nitro-Marketingmaterialien ausschließlich zu reproduzieren und zu vertreiben, um die integrierte Lösung gemäß diesem Vertrag gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Nitro-Markenrichtlinien zu vermarkten und zu fördern (jedes der vorstehenden Punkte (a) bis (e) ist ein "Erlaubter Zweck"). ISV ist allein verantwortlich für die Konfiguration, Sicherung, Vermarktung, Herstellung, Verpackung und den Versand (wo zutreffend) der integrierten Lösung.

5.2  API-Schlüssel. ISV muss einen API-Schlüssel über den Registrierungsprozess, der von Nitro bereitgestellt wird, zur Verwendung und zum Zugriff auf die API erhalten. ISV darf den API-Schlüssel nicht mit Dritten teilen, muss den API-Schlüssel und alle Anmeldeinformationen sichern und muss den API-Schlüssel als einziges Mittel von ISV zum Zugriff auf die API verwenden. ISV ist allein verantwortlich für seine ISV-Software und für die Integration (und Sicherung und Wartung der Integration) zwischen den Dienstleistungen und der ISV-Software.

5.3  Markennutzung; Rechte zur White-Label-Nutzung.

  1. Alle Verwendungen der Nitro-Marken und aller damit verbundenen Goodwill-Vorteile fließen ausschließlich zum Nutzen von Nitro. Sofern Nitro ISV nicht zugestimmt hat, ISV mit White-Label-Rechten zu versorgen, darf ISV die integrierte Lösung nicht mit anderen Marken als den Nitro-Marken und den Marken von ISV bewerben, fördern, vermarkten oder vertreiben, ohne die schriftliche vorherige Genehmigung von Nitro.
  2. ISV darf sich nicht direkt oder indirekt an unfairen, unethischen, irreführenden oder täuschenden Handlungen oder Praktiken beteiligen, die für die Öffentlichkeit oder den Goodwill oder die Reputation von Nitro oder Nitro-IP schädlich sind oder sein könnten, einschließlich der Verbreitung, Anzeige oder Verwendung falscher, irreführender oder täuschender Darstellungen, Darstellungen oder Materialien im Zusammenhang mit Werbung, Promotion, Marketing oder Vertrieb der integrierten Lösung.

5.4   Keine implizierten Rechte. Nitro-IP wird ISV ausschließlich für den Erlaubten Zweck unter den ausdrücklichen Bedingungen der Lizenzen, die in diesem Vertrag gewährt werden, bereitgestellt. Außer den im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich gewährten begrenzten Rechten und Lizenzen gewährt nichts in diesem Vertrag ISV oder einem Dritten, durch Implikation, Verzicht, Verwirkung oder auf andere Weise, irgendwelche geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Interessen an oder in Bezug auf irgendwelche Dienstleistungen oder andere Nitro-IP. Alle Verwendungen dieser Vereinbarung der Begriffe "verkaufen", "Verkauf", "wiederverkaufen", "Wiederverkauf", "kaufen", "Preis" und ähnliche bedeuten den Kauf oder Verkauf einer Lizenz: (a) im Falle von ISV, gemäß diesem Vertrag; und (b) im Falle von Endkunden, gemäß dem Endkundenvertrag. Nichts in diesem Vertrag gewährt oder überträgt oder berechtigt ISV dazu, irgendwelche Eigentumsrechte an dem Nitro-IP oder den Materialien Dritter oder an irgendeinem Artikel oder dessen Kopie oder an den geistigen Eigentumsrechten daran zu gewähren oder zu übertragen.

6. EINSCHRÄNKUNGEN

6.1   ISV darf weder direkt noch indirekt auf Nitro-IP zugreifen, es verwenden oder irgendeine andere Handlung in Bezug auf Nitro-IP vornehmen, es sei denn, es ist ausdrücklichen, durch diese Vereinbarung erlaubt, und, wenn es sich um lizenziertes Material Dritter handelt, die anwendbare (sofern vorhanden) Lizenzvereinbarung des Dritten.

6.2   Ohne die vorstehenden Bestimmungen einzuschränken, darf ISV jederzeit, direkt oder indirekt:

  1. keine Nitro-IP vermarkten, vertreiben, lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung stellen, auch nicht als Einzelprodukt, als Standalone oder in einer Form, die nicht als integrierter Bestandteil einer integrierten Lösung betrachtet wird;
  2. keine Nitro-IP für die eigenen internen Geschäftsabläufe von ISV verwenden, es sei denn, es wird eine separate Lizenzvereinbarung mit Nitro getroffen, die diesen Gebrauch gestattet;
  3. keine integrierte Lösung vermarkten, vertreiben, lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung stellen, die nicht gemäß Abschnitt 7.1 getestet wurde;
  4. keine integrierte Lösung herstellen, vermarkten, vertreiben, lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung stellen oder Unterstützungs- oder andere Dienstleistungen für irgendeine integrierte Lösung außerhalb des Gebiets oder für eine tatsächliche oder potenzielle Verwendung außerhalb des Gebiets bereitstellen;
  5. keine Nitro-IP kopieren, modifizieren oder abgeleitete Werke oder Änderungen erstellen;
  6. keine Nitro-IP oder Teile davon zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren, dekodieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Nitro-IP abzuleiten oder darauf zuzugreifen;
  7. nicht versuchen, Geräte zur Sicherheitsüberwachung, Kopierkontrollen oder digitale Rechteverwaltungstools oder andere Schutzmaßnahmen von Nitro-IP zu umgehen, zu verletzen oder zu deaktivieren oder andere zu unterstützen, dies zu tun;
  8. keine Darstellungen, Garantien, Zusicherungen, Entschädigungen, Ansprüche oder andere Verpflichtungen machen: (i) tatsächlich, anscheinend oder implizit im Namen von Nitro; oder (ii) bezüglich oder in Bezug auf Nitro-IP, die zusätzlich zu oder inkonsistent mit bestehenden Darstellungen, Garantien, Zusicherungen, Entschädigungen, Ansprüchen oder anderen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, dem Endkundenvertrag, der Dokumentation oder schriftlichen Dokumenten, die Nitro ISV zur Verfügung gestellt hat oder die sich auf dieses Nitro-IP beziehen, sind;
  9. nicht auf Nitro-IP zugreifen oder es verwenden, um Benchmarks oder Wettbewerbsanalysen durchzuführen oder einer Nitro-Wettbewerber die Nutzung der Nitro-IP zu gestatten;

6.3   Verbotene Informationen. ISV erklärt, sich verpflichtet und sichert zu, dass weder ISV noch seine Endkunden Informationen über geschützt Gesundheitsinformationen wie sie von geltendem Recht definiert werden, einschließlich, soweit anwendbar, dem Gesetz über die Pharmazie und andere Gesundheitsangelegenheiten von 1996 („HIPAA“) (gemeinsam „PHI“) bereitstellen, offenlegen oder Nitro den Zugriff darauf gestatten, es sei denn, Nitro hat dies schriftlich zugestimmt und irgendwelche erforderlichen Vereinbarungen (z.B. Vereinbarungen über Geschäftsassistenten) sind vorhanden, und ISV bestätigt außerdem, dass es keine „gedeckte Einrichtung“ oder „Geschäftsassistent“ gemäß geltendem Recht ist und Nitro wird weder als solche handeln. ISV stimmt außerdem zu, keine Endkundendaten bereitzustellen, offenzulegen oder den Zugriff auf solche Daten zu gestatten, die Sozialversicherungsnummern, von der Regierung ausgestellte Ausweise, biometrische Informationen, Passwörter von Online-Accounts, finanzielle Anmeldedaten, Steuerdaten, Kredit- oder Verbraucherdaten, Informationen zu Zahlungsarten, die den PCI-DSS unterliegen, Informationen gemäß dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz oder dem Fair Credit Reporting Act, besondere Kategorien persönlicher Daten gemäß den Datenschutzgesetzen oder Daten über Kinder unter 13 oder anderweitig durch Gesetze über Kinderdaten geschützt sind („Sensibler Daten“), ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nitro. ISV wird Nitro, seine Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater von allen Verlusten freistellen, entschädigen und schadlos halten, die aus oder im Zusammenhang mit PHI oder sensiblen Daten entstehen, die im Widerspruch zu diesem Abschnitt 6.3 bereitgestellt wurden.

6.4   Angemessene Nutzung. ISV gestattet und Nitro behält sich das Recht vor (hat jedoch keine Verpflichtung), die Nutzung von ISV und Endkunden und deren Nutzern ständig zu überwachen, um festzustellen, ob von der angemessenen Nutzung abgewichen wird. Wenn Nitro nach eigenem Ermessen entscheidet, dass die angemessene Nutzung der Dienstleistungen überschritten wurde, hat Nitro das Recht, diese Nutzung der Dienstleistungen zu drosseln oder auszusetzen. In extremen Umständen, wie sie von Nitro nach eigenem Ermessen bestimmt werden, hat Nitro das Recht, den Vertrag oder ein bestimmtes ISV-Bestellformular zu kündigen, vorausgesetzt, dass Nitro angemessene Anstrengungen unternimmt, um ISV im Voraus eine Beschreibung der übermäßigen oder abnormalen Nutzung und eine Erklärung, warum dies die angemessene Nutzung verletzt, zu geben.

6.5   Unbefugter Zugriff. ISV wird es verhindern, dass unbefugter Zugriff auf die Dienstleistungen erfolgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Schutz seiner Passwörter und anderen Anmeldeinformationen. ISV wird Nitro sofort über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung der Dienstleistungen oder Sicherheitsverletzung informieren und alle Anstrengungen unternehmen, um diese Verletzung zu stoppen.

7. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

7.1  Integration. ISV ist allein verantwortlich für die Konfiguration, Zusammenstellung, Herstellung, Sicherung, Vermarktung, Verpackung und Lieferung der integrierten Lösung und ihrer jeweiligen Dokumentation. ISV hat alle möglicherweise erforderlichen Tests durchzuführen, um erfolgreich zu bestätigen, dass die integrierte Lösung gemäß der Dokumentation funktioniert. Bei Beendigung des Vertrags ist ISV verantwortlich für die Entfernung und die Beendigung des API-Zugriffs auf die Dienstleistungen.

7.2  Recht zur Änderung der Dienstleistungen. Nitro ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Änderungen an den Dienstleistungen oder der Dokumentation vorzunehmen und ISV schriftlich oder über das Nitro-Partnerportal über solche Änderungen zu informieren, sobald dies zumutbar ist. Nitro ist berechtigt, ISV schriftlich zu informieren oder ISV über das Nitro-Partnerportal oder die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse zu benachrichtigen, um ein oder mehrere der Dienstleistungen in diesem Vertrag zu variieren oder auszuschließen, falls die Bereitstellung solcher Dienstleistungen aus irgendeinem Grund dauerhaft eingestellt wurde.

7.3   Recht zur Aussetzung. Nitro behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen im Falle eines Verstoßes oder eines vermuteten Verstoßes gegen diese Vereinbarung (oder die Nitro-Nutzungsbedingungen, insoweit die Dienstleistungen von ISV aufgerufen und verwendet werden) das Recht von ISV zur Wiederveräußerung der Dienstleistungen und Nitro’s Wartung oder Unterstützung solcher Dienstleistungen sowie den Zugriff von ISV auf die Dienstleistungen für die Dauer der Zeit auszusetzen, die der Verstoß unbehoben bleibt.

8. ISV-Pflichten

8.1  Produktion, Marketing und Vertrieb. ISV muss zu jeder Zeit während der Laufzeit gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und auf eigene Kosten:

  1. die integrierte Lösung gemäß der Dokumentation entwerfen, entwickeln und produzieren;
  2. sicherstellen, dass die Endkunden die Bedingungen des Endkundenvertrags akzeptieren, damit sie die integrierte Lösung verwenden können, und Nitro unverzüglich schriftlich über alle tatsächlichen oder vermuteten Verstöße gegen diesen Endkundenvertrag unterrichten;
  3. die integrierte Lösung unter Verwendung der angemessenen Anstrengungen von ISV zu bewerben, zu fördern, zu vermarkten und zu vertreiben, um die Verbreitung, die Lizenzgebühren und die Zufriedenheit der Endkunden mit der integrierten Lösung zu maximieren;
  4. Nitro unverzüglich schriftlich über und alle Hinweise, Beschwerden oder Ansprüche, von denen ISV Kenntnis erlangt, bezüglich eines Datenmissbrauchs oder Vorfalls, der ganz oder teilweise durch die integrierte Lösung, die Nutzung einer integrierten Lösung oder durch ein Handeln oder Unterlassen von ISV im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurde, untersuchen und darauf reagieren;
  5. Geschäfte in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht und in einer Weise zu führen, die konsistent mit bewährten Geschäftspraktiken ist und jederzeit positiv zu den Dienstleistungen, der integrierten Lösung und dem guten Ruf von Nitro beiträgt.

8.2 Einhaltung der Informationen der Endkunden und des Datenschutzrechts. ISV muss jederzeit während und nach der Laufzeit Nitro alle relevanten Informationen über Endkunden, die von ISV gesammelt oder empfangen wurden, in der schriftlichen, elektronischen oder anderen Form bereitstellen, die Nitro zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen verlangen könnte, und für alle Endkundeninformationen, die personenbezogene Daten enthalten oder widerspiegeln: (i) informieren und, soweit erforderlich, die schriftliche Zustimmung aller Endkunden (und Benutzer, falls zutreffend) einholen, dass ihre Informationen an Nitro und Dritte für die vorstehend genannten Zwecke übermittelt oder offengelegt werden können; (ii) angemessene administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität solcher Endkundeninformationen aufrechterhalten; und (iii) allen geltenden Gesetzen zu Datenschutz und Sicherheit, erforderlichen Datenverletzungsbenachrichtigungen und personenbezogenen Daten entsprechen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer dies tun. NITRO-VERPFLICHTUNGEN

9.1  Vorausgesetzt und unter der Bedingung, dass der ISV die Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung einhält, kann Nitro während der Laufzeit:

  1. zum im Voraus schriftlich zwischen den Parteien zu bestimmenden Kosten, das Personal des ISV schulen, um Kundenservice und technischen Support bereitzustellen und,
  2. Nitro auf eigene Kosten solche Nitro-Marketingmaterialien zur Verfügung stellen, die Nitro nach eigenem Ermessen für die Vermarktung der integrierten Lösung durch den ISV für angemessen hält gemäß dieser Vereinbarung.

10. INTERNATIONALE DATENÜBERTRAGUNGEN

10.1  Unterstützung für Endkunden. Ungeachtet anderslautender ausdrücklicher Bestimmungen in Abschnitt 10.2 ist der ISV allein verantwortlich für die Bereitstellung von technischem Support für Endkunden für die integrierte Lösung, einschließlich Dienstleistungen, die in die integrierte Lösung integriert oder mit dieser verwendet werden. Der ISV hat sicherzustellen, dass eine angemessene Anzahl an geschultem, fähigem und qualifiziertem technischen Personal des ISV mit ausreichendem Wissen über die integrierte Lösung und die Dienstleistungen aufrechterhalten wird.

10.2  Nitro Technischer Support. Auf Anfrage des ISV und vorausgesetzt, der ISV ist in Bezug auf die Zahlung aller Gebühren und Kosten, die dem Nitro gemäß dieser Vereinbarung zustehen, auf dem aktuellen Stand, wird Nitro nur technischen Support der dritten Ebene an den ISV nur in dem Maße bereitstellen, das erforderlich ist, um dem ISV zu helfen, die Supportanfragen der Endkunden zu den Dienstleistungen zu lösen, die der ISV selbst nicht lösen kann, nachdem er seine eigenen Verpflichtungen für den technischen Support der ersten und zweiten Ebene erfüllt hat („Support“). Der ISV gewährt hiermit Nitro eine Lizenz zur Durchführung eines solchen Supports unter allen Rechten, die für die rechtmäßige Durchführung dieser Dienstleistungen erforderlich oder wünschenswert sind, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Änderung, Testen und Nutzung der integrierten Lösung und der ISV-Software, soweit dies erforderlich oder wünschenswert ist. Alle Nitro-Supportleistungen gemäß diesem Abschnitt 10.2 erfolgen für und nach den Servicelevels und anderen Bedingungen des jeweils aktuellen Standard-Supportlevel-Vereinbarung von Nitro, eine aktuelle Kopie davon ist auf der Website von Nitro unter https://www.gonitro.com/legal/pdf-sign/service-level-agreement/overview, wie von Zeit zu Zeit geändert, verfügbar, die hiermit durch Verweis aufgenommen wird (wobei jeder Verweis auf 'Kunde' dort als ISV interpretiert wird) (das „SLA“). Ungeachtet des Vorstehenden oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Nitro keine Verpflichtung, technischen Support bereitzustellen, wenn eine der Ausschlussklauseln im SLA für den ISV oder Endkunden gilt.

10.3  Support-Kontakt. Der ISV hat eine Person innerhalb der Organisation des ISV zu benennen, die die Befugnis hat, im Namen des ISV in Bezug auf die Supportanfragen des ISV zu handeln und als Hauptansprechpartner zwischen dem ISV und Nitro bezüglich des Supports von Nitro für den ISV zu fungieren. Der ISV hat alle Supportanfragen und Anfragen über diese Person einzuleiten und dafür zu sorgen, dass sie über die erforderliche organisatorische Autorität, Fähigkeiten, Erfahrung und andere Qualifikationen verfügen, um in dieser Funktion zu agieren. Der ISV hat Nitro schriftlich und mit angemessener Frist vor einer Änderung des Supportkontakts zu informieren. Auf schriftliche, angemessene Anfrage von Nitro hat der ISV umgehend den Supportkontakt des ISV zu ersetzen.

10.4   Entwicklung der Dienstleistungen.

  1. Für die Dauer der Laufzeit kann Nitro dem ISV ohne zusätzliche Kosten Kopien von allen Updates zur aktuellen Version der Dienstleistungen zur Verfügung stellen, sobald Nitro diese allgemein veröffentlicht oder solchen Updates Nitro's anderen Kunden und/oder autorisierten unabhängigen Softwareanbietern zur Verfügung stellt, und der ISV hat alle Updates, die Nitro dem ISV zur Verfügung stellt, umgehend in die Produktion der integrierten Lösung zu integrieren;
  2. Der ISV hat regelmäßig alle Wartungsversionen, Updates, Patches, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und andere Änderungen an der ISV-Software zu entwickeln und an die Endkunden zu verteilen, die für den Betrieb der integrierten Lösung gemäß der Dokumentation erforderlich sind und wird notwendige Updates zur Dokumentation der integrierten Lösung vorbereiten und den Endkunden bereitstellen oder verfügbar machen, um sicherzustellen, dass die integrierte Lösung gemäß den funktionalen Spezifikationen der integrierten Lösung implementiert und verwendet wird, wie in solchen Dokumentationen gemäß den Vorgaben empfohlen;

11. HONORARE UND ZAHLUNGEN

11.1.  Gebühren. ISV muss Nitro alle entsprechenden Gebühren für die Dienstleistungen in den in dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular angegebenen Beträgen zahlen. ISV muss alle Gebühren gemäß Abschnitt 11.5 zahlen.

11.2   Preisblatt. Das Preisblatt legt die zum Zeitpunkt geltenden Standard-Nitro-Preise fest, dient lediglich Informationszwecken und ist unverbindlich; Änderungen sind nach alleinigem Ermessen von Nitro vorbehalten. Nitro wird ISV über Änderungen seines Preisblatts benachrichtigen (ISV erklärt sich damit einverstanden, eine solche Benachrichtigung über das Nitro-Partnerportal zu erhalten, wenn Nitro dies wünscht), und diese Änderungen treten mit dieser Benachrichtigung in Kraft, vorausgesetzt, dass kein Preis für Nitro verbindlich ist, wenn ein ISV-Bestellformular erstellt wird, in dem die gemäß geltenden Gebühren aufgeführt sind.

11.3   Ausgaben. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist jede Partei allein verantwortlich und haftbar für alle Kosten und Ausgaben, die ihr bei Abschluss und Durchführung dieses Vertrags entstehen.

11.4   Steuern. Gebühren und andere Beträge, die im Rahmen des Vertrags fällig sind, sind an Nitro netto nach Abzug von Steuern, Zöllen, Abgaben oder Gebühren, die von einer Regierungsbehörde (national, staatlich, provinziell oder lokal) erhoben werden, zu zahlen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, etwaiger Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Grundsteuern, einbehaltenen oder Mehrwertsteuern, unabhängig davon, ob sie an der Quelle einbehalten werden (gemeinsam „Verkaufssteuer“). Sofern geltendes Recht dies nicht ausdrücklich verbietet, kann Nitro verlangen, dass ISV die entsprechenden Verkaufssteuern an Nitro einreicht. Es sei denn, der vorstehende Satz gilt nicht, insofern ISV von der Steuer befreit ist, vorausgesetzt, es wird Nitro innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorgelegt. Die Nichterwähnung von anwendbaren Steuern in einer Rechnung durch Nitro führt nicht zum Verzicht oder zur Ablehnung der Rechte oder Pflichten der Parteien gemäß diesem Abschnitt 11.4. Sollte das geltende Recht eine Einbehaltung oder Abzug von Umsatzsteuern oder anderen Steuern oder Gebühren erfordern, hat der ISV den einbehaltenen oder abgezogenen Betrag zusätzlich zu den fälligen Gebühren an Nitro zu zahlen. Zur Vermeidung von Zweifel gilt dieser Abschnitt 11.4.

gilt nicht für Steuern, die auf dem Netto-Einkommen von Nitro basieren.

11.5  Zahlung. Sofern nicht anders im Nitro ISV-Bestellformular vereinbart, hat der ISV alle Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung wie folgt zu leisten:

  1. innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der von Nitro an die E-Mail-Adresse des ISV (angegeben im Nitro ISV-Bestellformular oder im Nitro Partnerportal) oder über das PEPPOL-Netzwerk, sofern anwendbar, gesendeten Rechnung. ISV akzeptiert ausdrücklich die elektronische Rechnungsstellung;
  2. ISV hat alle Zahlungen in der Währung und Zahlungsweise zu leisten, die im Nitro ISV-Bestellformular angegeben sind;
  3. ISV hat alle fälligen Beträge gemäß dieser Vereinbarung ohne Aufrechnung, Abzug, Rückforderung oder Einbehaltung irgendeiner Art zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um diese Vereinbarung, geltende Gesetze oder sonstige Angelegenheiten handelt und unabhängig davon, ob sie sich auf einen Verstoß von Nitro, Insolvenz oder anderes bezieht. ISV trägt das gesamte Kreditrisiko und ist allein verantwortlich für die Einziehung der Zahlungen für den Verkauf und Vertrieb der integrierten Lösung. Die Unfähigkeit oder das Versäumnis des ISV, die Gebühren für eine integrierte Lösung einzuziehen, hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des ISV, Nitro strikt gemäß diesem Abschnitt 11 zu bezahlen; und,
  4. Alle Zahlungen von Rechnungen, die von Nitro an den ISV gemäß der Vereinbarung ausgestellt wurden, sind endgültig und nicht rückerstattbar.

11.6   Verspätete Zahlung. Wenn der ISV irgendeine Zahlung eines unbestrittenen Betrags, der Nitro gemäß der Vereinbarung geschuldet wird, bis zum Fälligkeitstermin nicht leistet, hat der ISV, ohne die anderen Rechtsmittel von Nitro gemäß dieser Vereinbarung einzuschränken, Zinsen auf den überfälligen Betrag zu zahlen in Höhe von einem Prozent (1%) pro Monat / zwölf Prozent (12%) pro Jahr oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz, je nachdem, welcher niedriger ist. Darüber hinaus hat der ISV auch alle angemessenen Kosten zu zahlen, die Nitro infolge der Durchsetzung der Zahlungspflichten des ISV entstanden sind, und/oder Nitro kann seine Lizenz oder die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf alle Dienstleistungen deaktivieren oder zurückhalten, aussetzen oder widerrufen, bis alle überfälligen Beträge und die darauf entfallenden Zinsen bezahlt sind, ohne gegenüber dem ISV oder einer anderen Person durch solche Maßnahmen Verpflichtungen oder Haftungen einzugehen.

11.7   Aufzeichnung und Berichterstattung. Der ISV hat während der Laufzeit und für mindestens ein (1) Jahr danach (oder länger, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist):

  1. Bücher, Aufzeichnungen, Konten und Kundendaten für alle Transaktionen und Aktivitäten, die von dieser Vereinbarung abgedeckt sind, zu führen und Nitro und deren Vertreter eine vollständige Prüfung davon zu gestatten, gemäß Abschnitt 7(b); und
  2. auf Anfrage von Nitro vollständige, aktuelle und genaue zertifizierte Berichte in einem für Nitro akzeptablen Format vorzulegen, die ausreichen, um die Kundeninformationen, die der ISV gesammelt oder anderweitig erhalten hat, und alle anderen in Abschnitt 7(a) oder anderen relevanten Informationen gemäß den Anforderungen von Nitro zu überprüfen.

11.8    Fernnutzungsverifizierung.

  1. Der ISV erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste Echtzeit-Volumenzähler und andere Berichterstattungstools enthalten können, die notwendig sind, damit Nitro die genaue (Volumen-) Nutzung der Dienste durch Endkunden und Nutzer überwachen kann. Solche Nutzungssteuerungen/-werkzeuge ermöglichen es Nitro, die relevanten Gebühren in Rechnung zu stellen.
  2. Falls eine solche Nutzungssteuerung oder Prüfung zeigt, dass ein Endkunde oder Nutzer die Dienste über die Menge oder den Umfang hinaus nutzt, die unter der Vereinbarung legitim lizenziert wurde, und daher der ISV den Betrag der gegenüber Nitro geschuldeten Gebühren zu niedrig gezahlt hat, hat der ISV unverzüglich den Betrag dieser Unterzahlung an Nitro zu zahlen, zusammen mit Zinsen gemäß Abschnitt 6. Sollte eine solche Unterzahlung fünf Prozent (5%) des geschuldeten Betrags gemäß der Vereinbarung übersteigen, hat der ISV die angemessenen Kosten von Nitro für die Durchführung der Verifizierung und einer damit verbundenen Prüfung gemäß Abschnitt 11.8 zusätzlich zu den zu zahlenden zusätzlichen Gebühren zu tragen.

12. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

12.1  Beide Parteien stimmen zu, alle anwendbaren Datenschutzgesetze in Bezug auf die Handhabung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten einzuhalten. The applicable data processing agreement (“Data Processing Addendum”) is incorporated here and forms an integral part of the Agreement.

12.2  When the Services (as identified in the Nitro ISV Order Form), include Nitro Sign Enterprise Verified and/or Nitro Identity Services, the EU GDPR P2P Data Processing Addendum Nitro Sign Enterprise Verified and Nitro Identity Services made available at https://www.gonitro.com/legal/isv/eu-data-processing-addendum shall apply.

12.3  When the Services include Nitro Sign and/or Nitro PDF;

  1. the EU GDPR P2P Data Processing Addendum for Nitro Sign and Nitro PDF made available at https://www.gonitro.com/legal/isv/pdf/eu-data-processing-addendum shall apply when the processing of Personal Data and/or the processing by the ISV of Personal Data is subject to the EU GDPR;
  2. the Global/US P2P Data Processing Addendum for Nitro Sign and Nitro PDF made available at https://www.gonitro.com/legal/isv/pdf/global-data-processing-addendum shall apply when the processing of the Personal Data and the processing by the ISV of Personal Data is not subject to the EU GDPR;

12.4  ISV shall ensure that any Personal Data provided to Nitro is done so in compliance with all applicable Data Protection Laws, including but not limited to obtaining any necessary consents, legal grounds of processing or authorizations required for Nitro to fulfil its obligations under the Agreement.

13. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

13.1 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind alle Informationen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) offengelegt werden, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Inkrafttreten und ob in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder in anderer Form, und die: (i) ausdrücklich als vertraulich oder proprietär oder ähnlich gekennzeichnet sind; (ii) vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollten, gegeben die Art der Information und/oder die Umstände, die ihre Offenlegung umgeben; oder (iii) traditionell als vertraulich anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Fakten über Geschäftspläne, Kunden, Interessenten, Personal, Lieferanten, Partner, Investoren, Tochtergesellschaften oder andere, Schulungsmethoden und -materialien, Finanzinformationen, Preislisten, Preisgestaltung, Marketingpläne, Verkaufsperspektiven, Kundenlisten, Erfindungen, Programmgeräte, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Know-how, Techniken, Formeln, Blaupausen, Software (in objekt- und Quellcodeform), Dokumentation, Designs, Prototypen, Methoden, Prozesse, Verfahren, Codes und alle technischen oder geschützten Geheimnisse, einschließlich aller Kopien der vorstehenden oder aller Analysen, Notizen, Studien oder Berichte, die enthalten, auf denen basieren oder die einige der vorstehenden erkennen. Die Softwarestruktur, -organisation und der Code der Dienste sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Nitro (oder dessen Lizenzgeber, sofern zutreffend), und Nitro (und seine Lizenzgeber, sofern zutreffend) behalten das ausschließliche Eigentum an der Software und den Marken. Jede empfangende Partei behandelt alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, als vertraulich, hält sie geheim und schützt solche vertraulichen Informationen mit nicht weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt und gibt sie gegenüber Dritten nicht weiter, außer an ihre verbundenen Unternehmen, Agenten, Mitarbeiter, Berater oder Gutachter (oder im Fall von Nitro an deren Lieferanten und Lizenzgeber und, wo anwendbar, an einen Endkunden) und nur, wenn: (a) eine solche Offenlegung notwendig ist, um die Dienste oder in Bezug auf die Vereinbarung zu erbringen; und, (b) solche verbundenen Unternehmen, Agenten, Mitarbeiter, Berater oder Gutachter (oder im Fall von Nitro an deren Lieferanten und Lizenzgeber und, wo anwendbar, an einen Endkunden) einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, die mindestens so streng ist wie die in diesem Abschnitt 13 enthaltene. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vereinbarung offengelegt werden, dürfen von der empfangenden Partei (oder von einer anderen Person oder Entität, die berechtigt ist, diese gemäß diesem Abschnitt 13 zu erhalten) nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwendet werden. Die empfangende Partei wird Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu wahren.

13.3  Vertrauliche Informationen dürfen keine Informationen umfassen, die:

  1. veröffentlicht sind oder in die Öffentlichkeit gelangen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die Vereinbarung vor;
  2. nachgewiesen werden kann, dass sie der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren;
  3. rechtmäßig von einer dritten Partei erhalten wurden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit dieser dritten Partei vor; oder,
  4. nachgewiesen werden kann, dass sie von der empfangenden Partei unabhängig von der Offenlegung und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erstellt wurden.

13.4   Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf solche vertraulichen Informationen insoweit offenlegen, als dies gemäß einer gerichtlichen oder anderen behördlichen Anordnung erforderlich ist, sofern die empfangende Partei:

  1. der offenlegenden Partei angemessene Ankündigung vor der solchen Offenlegung gibt, um ihr eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Schutzanordnung oder ähnliches zu seeken, es sei denn, die empfangende Partei ist rechtlich daran gehindert;
  2. angemessen mit der offenlegenden Partei in deren angemessenen Bemühungen kooperiert, eine Schutzanordnung oder eine andere geeignete Abhilfemaßnahme zu erhalten;
  3. nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der rechtlich zu offenlegen ist; und,
  4. zumindest für das anwendbare rechtliche oder behördliche Organ, die erforderlichen Dienstleitungen und Pflichten anstrahlt, um ein hohes Maß an Schutz zu garantieren.

13.5  Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 13 ersetzen jegliche frühere Geheimhaltungsvereinbarung, die zwischen den Parteien über denselben Gegenstand, der mit der Vereinbarung zusammenhängt, unterzeichnet wurde (sofern zutreffend) und gelten während der Laufzeit und fünf (5) Jahre nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung; vorausgesetzt jedoch, dass bezüglich aller vertraulichen Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse gelten (wie nach geltendem Recht bestimmt), solche Geheimhaltungsverpflichtungen über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus fortbestehen, solange diese vertraulichen Informationen gemäß geltendem Recht dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen.

14. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

14.1  Eigentum des geistigen Eigentums. Alle Rechte, Titel und Interessen an und im Nitro IP und Dritten Materialien, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin, stehen und werden weiterhin respektive Nitro und den entsprechenden Rechteinhabern in den Materialien Dritter gehören. Der ISV hat kein Recht oder Lizenz in Bezug auf das Nitro-IP oder die Materialien Dritter, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Abschnitt 5.1, Abschnitt 5.2 oder der anwendbaren Lizenz von Dritten erlaubt, in jedem Fall vorbehaltlich der Anforderungen und Beschränkungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Alle anderen Rechte an und im Nitro IP und Materialien Dritter sind ausdrücklich von Nitro und den jeweiligen Lizenzgebern vorbehalten.

14.2  Nutzungsdaten. Der ISV erkennt an und stimmt zu, dass Nitro aggregierte Daten und Systemnutzungsanalysen und Diagnosen („Aggregierte Statistiken“) generiert, zusammenstellt, speichert und verwendet, um die Dienste zu überwachen und zu verbessern, den Support bereitzustellen und neue Produkte und Dienstleistungen zu erstellen. Alle anderen Rechte an und an dem Nitro-IP und den Materialien Dritter bleiben ausdrücklich bei Nitro und den jeweiligen Lizenzgebern von Drittanbietern vorbehalten.

14.2  Nutzungsdaten. Zwischen Nitro und ISV gehören alle Rechte, Titel und Interessen an den aggregierten Statistiken und den darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechten allein Nitro. Der ISV erkennt an, dass Nitro aggregierte Statistiken basierend auf der Nutzung der Dienstleistungen durch Endkunden und Nutzer zusammenstellt, und der ISV erklärt sich einverstanden, und der ISV wird die erforderlichen Rechte einholen, wo dies erforderlich ist, damit Nitro: (a) solche aggregierten Statistiken öffentlich verfügbar machen kann; (b) solche Informationen im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Weise gemäß geltendem Recht oder Vorschrift und zu Zwecken der Datensammlung, Analyse, Serviceverbesserung und Marketing verwenden kann, sofern diese Daten und Informationen den ISV oder dessen vertrauliche Informationen nicht identifizieren; und (c) solche Informationen für Benchmarking in der Branche, zur Analyse des Einsatzes, zur Verbesserung der Dienste und des Supports, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen und für andere geschäftliche Zwecke verwenden kann. Die aggregierten Statistiken gelten nicht als Endkundendaten oder Informationen des ISV. Die aggregierten Statistiken haben keinen Anspruch auf Endkundendaten oder vertrauliche Informationen des ISV.

14.3  Feedback. Wenn der ISV, Endkunde oder Nutzer Rückmeldungen oder Vorschläge zu irgendeinem Aspekt(en) des Nitro-IP oder anderen Nitro-Produkten oder -Dienstleistungen, per Post, E-Mail, Telefon oder anders, einschließlich, ohne Einschränkung, der Vorschläge neuer Funktionen oder Funktionalitäten in Bezug dazu erbringen, oder irgendwelche Kommentare, Fragen, Vorschläge oder dergleichen („Feedback”), wird der ISV die Rechte daran erhalten und gewährt hiermit Nitro eine nicht-exklusive, royalty-freie, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete weltweite Lizenz zur Verwendung, zum Profitieren, Offenlegen, Veröffentlichen, geheimhalten und/oder anderweitig zur Ausnutzung solcher Rückmeldungen in jedem Medium ohne weitere Verpflichtungen oder Entschädigungen gegenüber dem ISV, dem Endkunden oder einem Nutzer. Rückmeldungen stellen keine vertraulichen Informationen des ISV dar.

14.4  Endkundendaten.

  1. Der ISV erhält die Rechte, um Nitro eine nicht-exklusive, royalty-freie, weltweite Lizenz zu gewähren, um die Endkundendaten zu kopieren, reproduzieren, speichern, verteilen, veröffentlichen, exportieren, anpassen, bearbeiten und zu übersetzen sowie die Endkundendaten anderweitig zu nutzen und darzustellen und alle Rechtsakte in Bezug auf die Endkundendaten solange durchzuführen, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist, um die Dienste und den Support für den ISV und den Endkunden bereitzustellen und um die Verpflichtungen von Nitro zu erfüllen und die Rechte von Nitro im Rahmen dieser Vereinbarung und der Endkundenvereinbarung auszuüben. Der ISV räumt auch Nitro das Recht ein, diese Rechte an seine Subunternehmer (wie z.B. Hosting-, Verbindungs- und Telekommunikationsdienstleister) insoweit zu unterlizenzieren, als dies vernünftigerweise erforderlich ist, um die Verpflichtungen von Nitro zu erfüllen und die Rechte von Nitro im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben.
  2. Der ISV erkennt an und stimmt zu, dass während der Durchführung der Vereinbarung und um die Funktionalitäten der Dienstleistungen zu nutzen, bestimmte Endkundendaten an Empfänger und Dritte weitergegeben werden können (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, zur Verarbeitung von PDF-Dokumenten, zur Erstellung und Unterzeichnung von Dokumenten, zur Implementierung von Signaturabläufen oder zur Identifizierung von Nutzern). Ungeachtet von Abschnitt 13 (Vertrauliche Informationen) stellt eine solche Offenlegung ausdrücklich keinen Verstoß gegen die Vertraulichkeit dar und ist erlaubt.

14.5  ISV-Zusammenarbeit und Mitteilung über Verstöße. Der ISV hat während der Laufzeit: (a) das Nitro-IP (sowie alle Kopien davon) vor Verletzungen, Veruntreuungen, Diebstahl, Missbrauch und unbefugtem Zugang zu schützen; (b) auf Kosten von Nitro alle Schritte zu unternehmen, die Nitro vernünftigerweise verlangt, um Nitro bei der Aufrechterhaltung der Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und des Eigentumsrechts von Nitro an den Rechten des geistigen Eigentums im Nitro-IP zu unterstützen; (c) Nitro umgehend schriftlich zu benachrichtigen, wenn der ISV von (i) einer tatsächlichen oder vermuteten Verletzung, Veruntreuung oder anderen Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte von Nitro in oder in Bezug auf irgendein Nitro-IP oder (ii) von einem Anspruch, dass irgendein Nitro-IP, einschließlich sämtlicher Ausgaben, Marketing, Verteilung, Lizenzierung, Verkauf, Nutzung oder andere Verfügungen über sämtliche Dienste, unabhängig davon, ob sie in die integrierte Lösung oder unter den Markenzeichen von Nitro integriert sind, die Rechte Dritter verletzt, veruntreut oder anderweitig verletzt, erfährt; und (d) Nitro auf alle zumutbaren Weisen bei der Durchführung von jeweiligen Ansprüchen der Dritten zu unterstützen.

15. DARSTELLUNGEN UND GARANTIEN

15.1  Gegenseitige Darstellungen und Garantien.

  1. Jede Partei erklärt und garantiert der anderen Partei, dass:
  2. sie ordnungsgemäß organisiert, gültig existiert und im Einklang mit den Gesetzen der Rechtsordnung, in der sie gegründet oder anderweitig organisiert wurde, in gutem Stand ist;
  3. sie das vollständige Recht, die volle Macht und Autorität hat, um diese Vereinbarung zu schließen und ihre Verpflichtungen einzugehen sowie die Rechte und Lizenzen zu gewähren, die sie gewährt oder zu gewähren ist; und
  4. die Ausführung dieser Vereinbarung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift am Ende dieser Vereinbarung angegeben ist, durch alle erforderlichen Unternehmens- oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde; und
  5. wenn sie von beiden Parteien ausgeführt und übergeben wird, diese Vereinbarung die rechtlich gültige und bindende Verpflichtung dieser Partei darstellt, die gegen diese Partei in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar ist.

15.2   HAFTUNGSAUSCHLUSS AUSGENOMMEN DER EXPRESSES GARANTIEN, DIE IN 15.1 FESTGELEGT SIND, WERDEN ALLE DIENSTE UND ANDEREN NITRO-IP UND ALLE DRITTE MATERIALIEN ODER ERGEBNISSE, DIE VON NITRO BEREITGESTELLT WERDEN, „WIE BELIEBEN“ BEREITGESTELLT, UND NITRO LEHNT HIERMIT ALLE GARANTIEN AB, OB EXPRESS, IMPIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG; UND NITRO WEIST SPEZIFISCH ALLE IMPIZITEN GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG AB, UND ALLE GARANTIEN, DIE AUS DEM VERLAUF DES GESCHÄFTS, DER NUTZUNG ODER HANDELSBRAUCHEN ERWACHSEN. Jede Partei erklärt und gewährleistet der anderen Partei, dass:

  1. sie ordnungsgemäß gegründet, gültig existent und in gutem Ansehen als Gesellschaft oder andere Einheit nach den Gesetzen des Landes ihrer Gründung oder anderen Organisation ist;
  2. sie das volle Recht, die Befugnis und die Autorität hat, in diese Vereinbarung einzutreten und ihre Verpflichtungen zu erfüllen sowie die Rechte und Lizenzen zu gewähren, die sie gemäß dieser Vereinbarung gewähren muss;
  3. die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift am Ende dieser Vereinbarung aufgeführt ist, durch alle erforderlichen internen oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde; und
  4. wenn diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet und geliefert wird, diese Vereinbarung die rechtliche, gültige und bindende Verpflichtung solcher Partei darstellt, die gegen diese Partei gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar ist.

15.2   HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR GARANTIEN, AUSSER DEN AUSDRUCKLICHEN GARANTIEN, DIE IN 15.1 FESTGELEGT SIND, WERDEN ALLE DIENSTLEISTUNGEN UND ANDEREN NITRO-IP, SOWIE ALLE MATERIALIEN DRITTER ODER ERGEBNISSE, DIE VON NITRO BEREITGESTELLT WERDEN, „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND NITRO LEHNT HIERMIT ALLE GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND NITRO LEHNT SPEZIFISCH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE GARANTIEN AB, DIE AUS DER HANDHABUNG, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSÜBUNG resultieren. OHNE DIE VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, GIBT NITRO KEINE GARANTIE DASS IRGENDEINER DIENST ODER ANDERE NITRO-IP, ODER ALLE DRITTE MATERIALIEN ODER ERGEBNISSE DER NUTZUNG DAGEGEN WERDEN DEN ANFORDERUNGEN DES ISV, DES ENDKUNDEN ODER IRGENDEINER ANDEREN PERSONEN ENTSPRECHEN, UNTERBRECHUNGEN, DAS BEGEGNEN EINEN ANGESTREBTE ERGEBNISSE ERZIELEN, MIT IRGENDEINEN DIENSTEN, SYSTEMEN ODER ANDEREN DIENSTEN FUNKTIONIEREN ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHADLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN.

16. ENTSCHÄDIGUNG

16.1    Nitro Entschädigung.

  1. Nitro wird den ISV entschädigen, verteidigen und schadlos halten von und gegen alle Verluste Dritter, die dem ISV entstehen, die aus einem Drittanspruch resultieren, dass die Dienste oder eine Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen, vorausgesetzt, dass der ISV Nitro umgehend schriftlich über den Anspruch informiert, mit Nitro kooperiert und Nitro die ausschließliche Befugnis zur Kontrolle der Verteidigung und Lösung des Anspruchs überlässt.
  2. Wenn ein Drittanspruch erhoben wird oder Nitro feststellt, dass wahrscheinlich ein Drittanspruch erhoben wird, stimmt der ISV zu, dass Nitro nach alleinigem Ermessen von Nitro: (i) die Dienste oder einen Teil davon so modifizieren oder ersetzen kann, dass sie nicht verletzen; oder (ii) das Recht zu erwerben, damit der ISV die Dienste weiterhin nutzen kann. Sollte Nitro bestimmen, dass keine der Alternativen vernünftigerweise verfügbar ist, kann Nitro diese Vereinbarung insgesamt oder bezüglich des betroffenen Teils sofort mit schriftlicher Mitteilung an den ISV kündigen; Nitro wird dem ISV eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus zahlbaren Gebühren gewähren, die sich auf den spezifischen verletzenden Teil der Dienste für den Zeitraum beziehen, in dem der ISV oder ein Endkunde die Dienste aufgrund solcher Kündigung von Nitro nicht nutzen konnte. Dieser Abschnitt 1 ist die alleinige Rechtsmittel des ISV und die alleinige Haftung und Verpflichtung von Nitro für jegliche tatsächlichen, drohenden oder angeblichen Ansprüche, dass das Nitro-IP Verstöße, Veruntreuungen oder anderswo die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt. DIE AUSNAHMEN UND BESCHRÄNKUNGEN WIE IN ABSCHNITT 18 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN) FESTGELEGT, GELTEN FÜR NITROS HAFTUNG FÜR SEINE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN UNTER ABSCHNITT 16.1.

    17. ENTSCHÄDIGUNG VOM ISV

    17.1   Der ISV hat Nitro, dessen Tochtergesellschaften sowie deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater von und gegen sämtliche Verluste, die aus einem Drittanspruch in Bezug auf (a) irgendeine angebliche oder tatsächliche Handlung oder Unterlassung oder Fehlinformation des ISV oder seiner Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder (b) irgendeinen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den ISV oder seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder (c) irgendeinen Verstoß gegen das geltende Recht durch den ISV oder seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater (oder dessen Endkunden) oder (d) irgendeinen Verstoß gegen die Endkundenvereinbarung von Endkunden oder (e) irgendeine integrierte Lösung oder ISV-Software entschädigen, vorausgesetzt, dass, wo eine solche integrierte Lösung oder ISV-Software mit irgendeinen Dienstleistungen konsolidiert sind, solche Verluste nicht ausschließlich aus den Dienstleistungen resultieren oder sich ausschließlich auf die Dienstleistungen beziehen oder (f) die Nichterfüllung des ISV bei dieser Dokumentation oder Anweisungen von oder im Auftrag von Nitro oder (g) die Durchführung von Unterstützung oder anderen Dienstleistungen durch den ISV zu Endkunden oder (h) das vorsätzliche Fehlverhalten, Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des ISV entstehen.

    18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

    18.1  IM VOLLESTZ ERLAUBT NACH GELTENDEM RECHT WIRD NITROS GESAMTHAFTUNG (PRO EREIGNIS ODER SERIE VON VERBUNDENEN EREIGNISSEN) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG UNTER IRGENDEINER RECHTS- ODER GERECHTLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), STRIKTE HAFTUNG UND DERART ANDERES NICHT ÜBERSTEIGEN (I) DIE VON ISV AN NITRO UNTER DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN IN DER ZEHN (12) MONATLICHEN PERIODE VOR DEM EREIGNIS, DAS ZUM ANSPRUCH FÜHRT, ZAHLBAREN ODER ZAHLBAREN GEBÜHREN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER (II) EINTAUSEND VEREINIGTEN STAATS- DOLLAR ($1,000 USD), JEWEILS DAS GRÖSSERE.

    18.2   NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG AUSSCHLIEßT ODER BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG DER PARTEIEN FÜR TOD ODER KÖRPERLICHE VERLETZUNG, DIE DURCH SEINE (ODER DAS SEINER AGENTEN ODER UNTERVERTRAGNE) FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WIRD, ODER FÜR DIEBSTAHL ODER VERUNTREUUNG VON GELDEN ODER FÜR BETRUG ODER BETRÜGLICHE FEHLPRESENTATION.

    18.3    IM VOLLESTZ ERLAUBT NACH GELTENDEM RECHT WIRD NITRO IN KEINEM FALL UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DIESER VEREINBARUNG UNTER IRGENDEINER RECHTS- ODER RECHTSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), STRIKTE HAFTUNG UND DERART ANDERES, FÜR IRGENDEINE INDIREKTE, PUNITIVE, SPEZIELLE FOLGENDE ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN HAFTEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR VERLORENE GEWINNE ODER VERLUST VON UNTERNEHMEN, VERLORENE EINNAHMEN, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERLUST VON ISV UND VERTRÄGEN, VERLUST VON GUTSWILL, DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG ERSETZENDER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG, UND DIE UNTERNEHMEN ANSPRUCHEN, IN JEDEM FALL AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB NITRO ÜBER DIE WAHRSICHTLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORAUSZUSEHEN WAREN ODER OB DIE RECHTE DES ISV IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. SOFERN DAS ANWENDBARE RECHT ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 18 EINSCHRÄNKT, WIRD NITRO'S HAFTUNG AUF DAS MAXIMAL ZULÄSSIGE AUSMAß BESCHRÄNKT.

    19. Laufzeit, Aussetzung und Kündigung

    19.1  Laufzeit. Diese Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft. Sofern nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter vorzeitig gekündigt wird, gilt die Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter für ein Jahr ("Anfangslaufzeit") und wird automatisch um aufeinanderfolgende zwölf Monate ("Erneuerungslaufzeit") am Ende der Anfangslaufzeit und am Ende jeder Erneuerungslaufzeit verlängert (die Anfangslaufzeit und etwaige Erneuerungszeiträume werden gemeinsam als "Laufzeit" bezeichnet), es sei denn, eine der Parteien gibt der anderen Partei nicht später als dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuell gültigen Anfangslaufzeit oder der aktuell gültigen Erneuerungslaufzeit eine schriftliche Kündigung, um die Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter am Ende der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Erneuerungslaufzeit, je nach Fall, zu kündigen. Um Zweifel auszuräumen und ungeachtet des Vorstehenden, hat jedes ISV-Bestellformular, das im Rahmen dieser Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter abgeschlossen wird, seine eigene Laufzeit, wie dort festgelegt. In dem Maße, in dem die Laufzeit eines ISV-Bestellformulars über die Laufzeit dieser Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter hinausgeht, unterliegt das betreffende ISV-Bestellformular weiterhin den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, es sei denn, das ISV-Bestellformular wird gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt.

    19.2  Aussetzung. Ohne die anderen Rechte und Rechtsbehelfe von Nitro einzuschränken und ungeachtet von Bestimmungen in dieser Vereinbarung, kann Nitro die Zugangsrechte eines ISV, Endkunden oder anderer Nutzer zu einem Teil oder allen Dienstleistungen jederzeit aussetzen oder kündigen, wenn: (i) Nitro mit gutem Grund feststellt, dass: (a) es eine Bedrohung oder einen Angriff auf das Nitro-IP gibt; (b) die Nutzung von Nitro-IP durch den ISV, Endkunden oder einen Nutzer die Nitro-IP oder einen anderen Kunden oder Lieferanten von Nitro stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt; (c) der ISV, Endkunde oder ein Nutzer das Nitro-IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten verwendet; (d) vorbehaltlich des anwendbaren Rechts der ISV oder Endkunde nicht mehr im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tätig ist, eine Abtretung zum Nutzen der Gläubiger oder eine ähnliche Verfügung über seine Vermögenswerte vorgenommen hat oder Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens geworden ist; oder (e) die Erbringung der Dienstleistungen durch Nitro für ISV, Endkunden oder einen Nutzer durch geltendes Recht verboten ist; (ii) ein Lieferant von Nitro den Zugang von Nitro zu oder die Verwendung von Drittanbieterdiensten oder -produkten, die für den Zugang des ISV und/oder Endkunden zu den Dienstleistungen erforderlich sind, ausgesetzt oder beendet hat; (f) der ISV Nitro keinen unbestrittenen fälligen Betrag zu diesem Dokument zahlt und der ISV es versäumt, diese Zahlung innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von Nitro an den ISV zu leisten; (g) Nitro nicht mehr in der Lage ist, die Dienstleistungen aus irgendeinem rechtlichen oder behördlichen Grund zu besitzen oder zu betreiben; oder, wie anderswo in der Vereinbarung festgelegt (gemeinsam als "Dienstleistungsaussetzung" bezeichnet). Nitro haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverlust) oder andere Konsequenzen, die der ISV, Endkunde oder ein Nutzer infolge einer Dienstleistungsaussetzung erleiden kann. Für den Fall, dass Nitro nach Abschnitt 19.3 berechtigt ist, die Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, kann Nitro, nach Wahl von Nitro, alternativ das Nutzungsrecht und die hierunter erteilten Lizenzen aussetzen anstelle einer sofortigen Kündigung der Vereinbarung, ohne dass formale Maßnahmen oder Schadensersatz erforderlich sind und ohne dass andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die Nitro gemäß der Vereinbarung oder nach geltendem Recht zustehen, beeinträchtigt werden.

    19.3  Kündigung. Ohne andere Rechte oder Rechtsbehelfe zu beeinträchtigen, die ihm zustehen:

    1. Nitro kann diese Vereinbarung oder ein bestimmtes ISV-Bestellformular mit einer Mitteilung an den ISV kündigen, wenn (i) der ISV es versäumt, einen fälligen Betrag gemäß dieser Vereinbarung am Fälligkeitstag zu bezahlen und nicht weniger als zehn (10) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung, die eine solche Zahlung verlangt, in Zahlungsverzug bleibt (ii) es eine Kontrolle des ISV zu einem direkten Wettbewerber von Nitro gibt; (iii) der ISV vorschreibt, dass irgendetwas aus seinen Rechten oder Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung an einen direkten Wettbewerber von Nitro abgetreten wird.
    2. Jede Partei kann diese Vereinbarung oder bestimmte betroffene ISV-Bestellformulare mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung erheblich verletzt und diese Verletzung: (A) nicht heilbar ist; oder (B) zwar heilbar ist, jedoch dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung an die verletzende Partei nicht behoben wurde; oder (C) jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (i) insolvent wird oder im Allgemeinen nicht in der Lage ist, zu zahlen oder es versäumt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (ii) einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz einreicht oder anderweitig in ein Verfahren nach geltendem nationalem oder internationalem Insolvenzrecht aufgenommen wird; (iii) eine allgemeine Abtretung zum Nutzen ihrer Gläubiger vornimmt oder anstrebt; oder (iv) einen Antrag auf oder hat einen Empfänger, Treuhänder, Verwalter, Liquidator oder ähnlichen Agenten in einem Verfahren eines zuständigen Gerichts zur Übernahme oder zum Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Unternehmens bestellt erhalten. 19.4   Auswirkungen von Ablauf oder Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung:

      1. ISV wird sofort aufhören, sich als autorisierter unabhängiger Softwareanbieter von Nitro zu repräsentieren und sich ansonsten von allen Handlungen oder Darstellungen zurückziehen, die die Öffentlichkeit oder den Handel glauben lassen könnten, dass der ISV im Auftrag von Nitro berechtigt ist, die Dienstleistungen oder integrierte Lösungen zu verkaufen oder zu vertreiben;
      2. Alle Lizenzen, die dem ISV in der Vereinbarung gewährt wurden, erlöschen ebenfalls;
      3. ISV wird die gesamte Nutzung der Dienste und anderer Nitro-IP sowie aller Kopien davon, ganz oder teilweise, einschließlich in der Produktion, Vermarktung, Verteilung, Lizenzierung, dem Verkauf, der Wartung, der Unterstützung oder der Nutzung der integrierten Lösung einstellen;
      4. ISV wird Nitro unverzüglich, oder nach Anweisung von Nitro, jedes Nitro-IP, vertrauliche Informationen und andere Gegenstände, die sich auf das Geschäft von Nitro beziehen (einschließlich Kopien), die der ISV in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle hat, zurückgeben oder auf andere Weise löschen oder beseitigen, und ISV wird im Falle der Zerstörung oder Löschung dies Nitro gegenüber bestätigen;
      5. Sofern der ISV nicht die Vereinbarung gemäß Abschnitt 3(b)(A) oder 19.3(b)(B) kündigt, werden alle Gebühren, die fällig geworden wären, wenn die Vereinbarung bis zum Ablauf der Laufzeit in Kraft geblieben wäre, sofort fällig und zahlbar, und der ISV wird solche Gebühren zusammen mit allen zuvor entstandenen, aber noch nicht gezahlten Dienstleistungsgebühren und erstattungsfähigen Kosten unverzüglich zahlen. Um Zweifel auszuräumen, bedeutet dies, dass das Fälligkeitsdatum aller Zahlungen, die Nitro in voller Höhe für die gesamte Dauer der zum Zeitpunkt bestehenden Nitro ISV-Bestellformulare zustehen, automatisch vorverlegt wird, so dass sie am Tag des Inkrafttretens der Kündigung fällig werden, selbst wenn vorher längere Zahlungsfristen festgelegt wurden.
      6. Falls der ISV die Vereinbarung gemäß 3(b)(A) oder 19.3(b)(B) kündigt, wird Nitro dem ISV auf anteiliger Basis Gebühren erstatten, die der ISV im Voraus in Bezug auf Dienstleistungen gezahlt hat, die nach dem Inkrafttreten der Kündigung zu erbringen waren;

      19.5   Überlebende Bedingungen. Die in den folgenden Abschnitten festgelegten Bestimmungen und jede andere Rechte oder Pflicht der Parteien in dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen bleibt, überdauern jede Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 6, 11, 12, 13, 14, 15.2, 16, 17, 18, 19.4, 19.5 und 20.

      20. Die Bestimmungen in den folgenden Abschnitten sowie alle anderen Rechte oder Verpflichtungen der Parteien in dieser Vereinbarung, die von ihrer Natur her das Ende dieser Vereinbarung überdauern sollen, überdauern jede Beendigung oder das Ende dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 6, 11, 12, 13, 14, 15.2, 16, 17, 18, 19.4, 19.5 und 20.

      20. Verschiedenes

      20.1   Einhaltung der Verhaltensregeln. ISV wird alle geltenden Anti-Korruptions- und Antikorruptionsgesetze und -vorschriften einhalten, die ESG-Richtlinien von Nitro beachten und wirksame interne Richtlinien aufrechterhalten, um die Einhaltung durchzusetzen. Darüber hinaus verspricht der ISV, dass alle seine Vertreter und Unterauftragnehmer, die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen, die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, und der ISV übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Verstöße solcher Personen und Unterauftragnehmer. Jede Verletzung der geltenden Anti-Korruptions- und Antikorruptionsgesetze und -vorschriften oder der Einhaltung der ESG-Richtlinien von Nitro stellt einen unbehebbaren wesentlichen Verstoß dieser Vereinbarung durch den ISV dar.

      20.2   Versicherung. Während der Laufzeit wird der ISV kommerzielle Sach-, Haftpflicht-, Cybersecurity- und Haftpflichtversicherung in für Unternehmen, die in der Branche des ISV tätig sind, üblichen Beträgen aufrechterhalten und wird in jedem Fall eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließen, die vertragliche Haftpflicht umfasst und eine Mindestsumme von einer Million Dollar (1.000.000 $) umfasst. Ein Verstoß gegen anwendbare Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption oder die Einhaltung der ESG-Richtlinien von Nitro stellen einen unheilbaren wesentlichen Verstoß dieser Vereinbarung durch den ISV dar.

      20.2   Versicherung. Der ISV stimmt zu, dass der ISV und jeder, der über, durch oder im Namen des ISV Anspruch erhebt, keinen Anspruch, Klage oder Recht auf Subrogation gegen Nitro aufgrund von Verlusten oder Haftungen haben wird, die durch die oben genannte Versicherung gedeckt sind. Alle Haftpflichtversicherungen werden Nitro als zusätzlichen Versicherungsnehmer benennen. Alle derartigen Versicherungen müssen primär sein und erfordern, dass der Aussteller vor anderer verfügbarer Deckung reagiert und zahlt. Der ISV wird Nitro innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens entsprechende Nachweise oder Zertifikate für die vorgenannte Versicherung zur Verfügung stellen und danach umgehend auf Anfrage von Nitro. Solche Versicherungsrichtlinien oder -ergänzungen gewähren Nitro das Recht, mindestens dreißig (30) Tage vor jeder Stornierung (einschließlich Nichtverlängerung) oder Änderung informiert zu werden.

      20.3   Weitergehende Zusicherungen. Auf vernünftige Anfrage einer Partei wird die andere Partei auf eigene Kosten alle erforderlichen Dokumente und Instrumente ausführen und alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um dieser Vereinbarung volle Wirksamkeit zu verleihen.

      20.4   Beziehung der Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung soll beabsichtigt sein, oder wird als solches ausgelegt, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Franchise zwischen einer der Parteien zu begründen, eine Partei als Agenten einer anderen Partei zu konstituieren oder eine Partei zu ermächtigen, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen oder einzugehen. Solche Versicherungen oder Veränderungen berechtigen Nitro, mindestens 30 Tage vor jeder Stornierung (einschließlich für Nichtverlängerung) oder Änderung in Kenntnis gesetzt zu werden.

      20.3   Weitere Zusicherungen. Auf angemessene Anfrage einer Partei wird die andere Partei, auf Kosten der anfragenden Partei, alle notwendigen Dokumente und Instrumente ausfüllen und liefern und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dieser Vereinbarung volle Wirksamkeit zu verleihen.

      20.4   Beziehung der Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung ist dazu beabsichtigt, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Franchise zwischen den Parteien einzurichten, einer Partei die Agentur einer anderen Partei zuzuweisen oder einer Partei zu gestatten, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen oder einzugehen. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als Franchisebeziehung angesehen wird oder der ISV eine solche Beziehung mit Nitro, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, geltend macht, kann Nitro diese Vereinbarung sofort kündigen oder Nitro kann verlangen, dass die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diese Vereinbarung so zu ändern, dass sie die ursprüngliche Absicht, mit der sie diese Vereinbarung abgeschlossen haben, so genau wie möglich widerspiegelt, damit die Transaktionen, die hierin vorgesehen sind, gemäß einem unabhängigen Auftragnehmer und nicht einer Franchisebeziehung abgeschlossen werden. Unbeschadet des Vorstehenden oder jeder anderen Bestimmung in dieser Vereinbarung und sofern unter geltenden Rechtsvorschriften zulässig, verzichtet der ISV hiermit auf alle Rechte oder Ansprüche im Rahmen von Franchise- oder ähnlichen Gesetzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Keine der Parteien darf eine Ankündigung, Erklärung, Pressemitteilung oder andere Publizität oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung herausgeben oder veröffentlichen oder, im Falle des ISV, mit Ausnahme der ausdrücklichen Genehmigung gemäß Abschnitt 5.3, die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen oder andere Kennzeichen der anderen Partei, wobei jede Partei die andere Partei auf unverhältnismäßige Weise nicht davon abhalten oder verzögern darf, vorgelagert enthüllen, dass die Beziehung zu der anderen Partei als Softwarelizenzgeber und autorisierter unabhängiger Softwareanbieter unter dieser Vereinbarung verbauten ist, und Nitro kann ohne die Zustimmung des ISV den Namen des ISV in seinen Listen der aktuellen oder ehemaligen autorisierten unabhängigen Softwareanbieter von Nitro in Werbematerialien und Marketingmaterialien verwenden.

      20.6  Mitteilungen. Nitro kann rechtliche Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung an die Adresse des ISV oder die im Nitro ISV-Bestellformular oder dem Nitro Partnerportal angegebene Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des ISV senden, sofern zutreffend. Sofern keine solche Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse angegeben ist, werden rechtliche Mitteilungen an die registrierte E-Mail-Adresse oder die Anschrift des ISV versendet. Der ISV kann Nitro im Rahmen der Vereinbarung unter legalnotices@gonitro.com Mitteilungen senden. Alle rechtlichen Mitteilungen gelten entweder als: (a) wenn per E-Mail, am ersten Geschäftstag nach dem Versand der E-Mail mit Zustellnachweis (wie z.B. einer „Lesebestätigung“); oder (b) wenn per kommerzieller Kurier (z.B. FedEx) versendet, am ersten Geschäftstag nach der Lieferung oder, wenn per Einschreiben oder zertifizierte Post versandt, am fünften (5.) Geschäftstag nach dem Tag, an dem diese Post aufgegeben wird. Um Zweifel auszuräumen, müssen nicht rechtliche Kommunikationsmittel im gewohnten Geschäftsgang oder andere in dieser Vereinbarung ausdrücklich als per E-Mail zu versendende Genehmigungen oder über das Nitro Partnerportal bereitgestellte Informationen nicht an die oben angegebenen Adressen für rechtliche Mitteilungen gesandt werden. Um Zweifel auszuräumen, ist der ISV allein verantwortlich dafür zu bestimmen, ob rechtliche Mitteilungen oder nicht-rechtliche Kommunikationen, die Nitro an den ISV übermittelt, zu weiteren Mitteilungen des ISV an Endkunden führen sollen.

      20.7  Auslegung. In dieser Vereinbarung, sofern nicht entgegenstehend beabsichtigt ist: (a) beziehen sich die Begriffe "hierin", "hierunter" und ähnliche Ausdrücke auf diese Vereinbarung und nicht auf einen speziellen Abschnitt hiervon und umfassen jede etwaige noch diese Vereinbarung ergänzende Vereinbarung; (b) Wörter, die eine einzelne Anzahl beziehen, schließen die Mehrzahl mit ein und umgekehrt; (c) der Begriff "einschließlich" bedeutet "einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf"; (d) andere grammatische Formen definierter Wörter oder Ausdrücke haben entsprechende Bedeutungen; (e) ein Verweis auf einen Artikel, Abschnitt, Dokument oder Vereinbarung, einschließlich dieser Vereinbarung, erstreckt sich auf den jeweiligen Abschnitt, das Dokument oder die Vereinbarung in der jeweils geltenden Fassung, soweit dies hiermit zulässig ist; und (f) die Gliederung dieser Vereinbarung in Abschnitte und die Einfügung von Überschriften dienen nur der bequemen Bezugnahme und wirken sich nicht auf die Auslegung dieser Vereinbarung aus. Die Parteien stimmen zu, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung aus Verhandlungen zwischen ihnen hervorgegangen sind. Diese Vereinbarung wird nicht zugunsten oder zu Lasten einer der Parteien ausgelegt aufgrund der Urheberschaft.

      20.8   Unterauftragsvergabe. ISV erkennt an und stimmt zu, dass die Dienstleistungen Funktionen enthalten können, die von Drittanbietern von Nitro bereitgestellt werden, die von Nitro beauftragt wurden, spezifische Teile von Nitros vertraglichen Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen (zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf, Hosting-Anbieter, Anbieter für das Versenden von SMS, Anbieter von Drittanbieterunterschriftsmethoden usw.).

      20.9   Sprache. Diese Vereinbarung liegt nur in englischer Sprache vor, die in allen Belangen maßgebend ist. Der ISV erkennt an und stimmt zu, dass die Dienstleistungen Funktionen enthalten können, die von Nitros Drittanbietern bereitgestellt werden, die von Nitro beauftragt wurden, spezifische Teile von Nitros vertraglichen Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung durchzuführen (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, Hosting-Anbieter, Anbieter des SMS-Versands, Anbieter von Drittunterschriften usw.).

      20.9   Sprache. Die Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfasst, die in allen Belangen maßgeblich ist. Darüber hinaus müssen sämtlichen Kommunikationen und Mitteilungen, die gemäß der Vereinbarung gegeben oder gemacht werden, in englischer Sprache verfasst sein.

      20.10   Streitbeilegung. Es ist die Absicht der Parteien, dass alle Streitigkeiten zwischen ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung friedlich durch Beratung, Verhandlung und gegenseitige Vereinbarung beigelegt werden. Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um jede Streitigkeit, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, zu lösen. Wenn die Parteien eine Streitigkeit nicht lösen können, kann jede Partei die Streitigkeit auf die Ebene der oberen Führungskräfte eskalieren. Wenn die leitenden Angestellten beider Parteien den Streit innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eskalation nicht lösen können, stehen den Parteien alle rechtlichen Möglichkeiten offen. Sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist, stimmt der ISV hiermit zu, dass etwaige Ansprüche des ISV im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder dieser Vereinbarung innerhalb von sechs (6) Monaten nach der das Ansprüche begründenden Handlung geltend gemacht werden müssen.

      20.12   Überschriften. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur der Bezugnahme und wirken sich nicht auf die Auslegung dieser Vereinbarung aus.

      20.13   Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Darstellungen oder Verständnisse zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich zur Bezugnahme und beeinflussen nicht die Auslegung dieser Vereinbarung.

      20.13  Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des hier behandelten Gegenstands dar und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Darstellungen oder Verständnisse zwischen den Parteien bezüglich des hier behandelten Gegenstands. Keine Aussage, Darstellung, Garantie, Vereinbarung oder Abmachung irgendeiner Art, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist, hat Einfluss auf die ausdrücklichen Klauseln des Vertrages oder wird verwendet, um dieselben zu interpretieren, zu ändern oder einzuschränken. Im Falle eines Konflikts in den Dokumenten, die die Vereinbarung bilden, ist die Reihenfolge der Priorität wie folgt: (a) ISV-Bestellformular (b) Pläne, (c) Vereinbarung über unabhängige Softwareanbieter (d) Informationen aus dem Nitro-Partnerportal, die durch die Bestimmungen hierin Teil der Vereinbarung bilden sollen.

      20.14   Abtretung. ISV darf diese Vereinbarung oder eines seiner Rechte oder Verpflichtungen hierin nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Nitro abtreten, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Nitro kann seine Rechte, Verpflichtungen und Pflichten aus der Vereinbarung an seine Tochtergesellschaften oder an jede andere dritte Partei abtreten oder übertragen. Sofern nicht in diesem Abschnitt 20.14 verboten, ist diese Vereinbarung für die jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungen der Parteien bindend und kommt ihnen zugute.

      20.15   Höhere Gewalt. Sofern es nicht um die Zahlungsverpflichtungen des ISV geht, ist keine der Parteien verantwortlich oder haftbar für jegliches Versäumnis oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, die sich aus oder durch höhere Gewalt ergibt.

      20.16   Keine Drittbegünstigten. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, kommen diese Vereinbarung ausschließlich den Parteien und ihren jeweiligen erlaubten Nachfolgern und Abtretungen zugute und nichts in dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, verleiht einer anderen Person oder juristischen Person ein rechtliches oder billiges Recht, Nutzen oder Rechtsmittel irgendeiner Art aus oder aufgrund dieser Vereinbarung.

      20.17   Verzicht. Diese Vereinbarung kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß autorisierten Vertreter beider Parteien unterzeichnet ist. Sofern in diesem Abschnitt 20.14 nicht anders bestimmt, ist diese Vereinbarung für die jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute.

      20.15  Höhere Gewalt. Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen des ISV ist keine der Parteien für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verantwortlich, die durch oder infolge höherer Gewalt verursacht werden.

      20.16  Keine Drittbegünstigten. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, kommt diese Vereinbarung ausschließlich den Parteien und ihren jeweiligen zulässigen Nachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verleiht einer anderen Person oder Einheit ein gesetzliches oder gerechtes Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel irgendeiner Art unter oder aufgrund dieser Vereinbarung. Jeder solche Verzicht oder jede Zustimmung ist nur in dem spezifischen Fall und für den Zweck, für den er gegeben wurde, wirksam und stellt keinen fortdauernden Verzicht oder eine fortdauernde Zustimmung dar. Jede solche Verzichtserklärung oder Zustimmung ist nur in dem spezifischen Fall und zu dem Zweck wirksam, für den sie erteilt wurde, und stellt keine fortdauernde Verzichtserklärung oder Zustimmung dar. Kein Verzicht auf einen Verstoß dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf irgendeinen anderen Verstoß dieser Vereinbarung dar.

      20.18   Salvatorische Klausel. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichten die Parteien auf jede gesetzliche Bestimmung, die eine Klausel dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig durchsetzbar machen würde. Kein Verzicht auf einen Verstoß gegen dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf einen anderen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

      20.18  Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erachtet wird, wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sie ihren beabsichtigten Zweck im maximalen nach geltendem Recht zulässigen Umfang erfüllt, und die verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

      20.19   Geltendes Recht; Zuständigkeit. Wenn das Nitro-Vertragspartner Nitro Software Belgium NV ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen von Belgien und wird entsprechend ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Antwerpen, Abteilung Antwerpen. Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder anderweitig undurchsetzbar gehalten wird, wird diese Bestimmung so interpretiert, dass sie ihren vorgesehenen Zweck in dem gesetzlich zulässigen Rahmen erfüllt, und die verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang wirksam und in Kraft.

      20.19  Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Wenn die Nitro-Vertragspartnerin Nitro Software Belgium NV ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen Belgiens und wird gemäß diesen ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Antwerpen, Abteilung Antwerpen. Umgekehrt, wenn die vertragliche Einheit Nitro Software Inc. ist, unterliegen die Gesetze von Kalifornien und alle anwendbaren Bundesgesetze der Vereinigten Staaten dem Recht und die Parteien stimmen zu, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in San Francisco, Kalifornien, zu unterwerfen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich von dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Darüber hinaus stimmen die Parteien zu, auf jegliche Anwendung des Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) oder dessen jeglicher Version, die von einem Bundesstaat in den Vereinigten Staaten angenommen wurde, zu verzichten und sich davon abzumelden. Diese Bestimmung 20.19 bestimmt das geltende Recht für alle Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deliktsansprüche.

      20.20   Einstweilige Maßnahmen. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder eine drohende Verletzung durch eine solche Partei ihrer Verpflichtungen gemäß Abschnitt 12 oder Abschnitt 13 oder im Falle von ISV, den Verpflichtungen von ISV gemäß Abschnitt 5, Abschnitt 6, Abschnitt 8 oder Abschnitt 14, der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen würde, für den Geldschaden kein angemessenes Mittel darstellt, und stimmt zu, dass im Falle eines solchen Verstoßes oder einer drohenden Verletzung, die andere Partei Anspruch auf gerechte Abhilfe hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer Unterlassungsverfügung, spezifischer Leistung und jeder anderen Abhilfe, die von einem Gericht verfügbar ist, ohne dass eine Anforderung zur Hinterlegung einer Kaution oder einer anderen Sicherheit oder zum Nachweis tatsächlicher Schäden erforderlich ist oder dass Geldschäden kein angemessenes Mittel darstellen. Solche Rechtsmittel sind nicht ausschließend und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die möglicherweise im Gesetz, im Recht oder anderweitig verfügbar sind.

      20.21  Keine Abhängigkeit von zukünftigen Funktionalitäten. ISV erkennt an und stimmt zu, dass ISV bei Abschluss dieses Vertrags nicht auf zukünftige Verbesserungen, Aktualisierungen oder zusätzliche Funktionen, die im Zusammenhang mit dem Nitro IP von Nitro oder einem dritten Lizenzgeber bereitgestellt werden könnten, vertraut. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, liegen alle Verpflichtungen, die Nitro zur Bereitstellung solcher Verbesserungen oder Aktualisierungen des Nitro IP übernommen hat, nach deren alleinigem Ermessen und können Gegenstand separater Vereinbarungen oder Gebühren sein.

      20.22  Anwaltsgebühren. Im Falle, dass eine Klage, eine Klage oder ein anderes rechtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren von einer der Parteien gegen die andere Partei eingeleitet oder begonnen wird, das sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, hat die gewinnende Partei das Recht, ihre angemessenen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten von der unterlegenen Partei zurückzufordern.

      20.23  Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. ISV ist verantwortlich für die Beschaffung aller notwendigen Import- oder Exportlizenzen oder -genehmigungen für den Eintritt der Dienste in das Gebiet oder deren Lieferung an Endkunden, und ISV ist verantwortlich für alle Zollgebühren, Abfertigungsgebühren, Steuern, Maklergebühren und andere Beträge, die im Zusammenhang mit dem Import und der Lieferung der Dienste zu zahlen sind. ISV erklärt und gewährleistet, dass sie keine Dienstleistungen an eine Nation versenden, übertragen oder exportieren wird, die von der Europäischen Union, Australien oder den Vereinigten Staaten sanktioniert wird, da solche Verbote und Einschränkungen während der Laufzeit Änderungen unterliegen. Jedes Gegenstück wird ein Original sein, aber alle solchen Gegenstücke bilden ein einziges Dokument.

      ZU URKUNDEN, dass die Parteien diesen Independent Software Vendor Vertrag zum Datum/den Daten, die unten aufgeführt sind, unterzeichnet haben.

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