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Bedingungen & Richtlinien

Global/US P2P Datenverarbeitungszusatz

Unabhängige Softwareanbieter - Nitro PDF & Nitro Sign

Wirksam: 18. September 2025

FÜR UNABHÄNGIGE SOFTWAREANBIETER ("ISV" oder "Verarbeiter")

DIESE DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG GILT, WENN SIE SICH ALS ISV UNTER EINER VEREINBARUNG FÜR UNABHÄNGIGE SOFTWAREANBIETER ZUM ERBRINGEN VON NITRO-DIENSTLEISTUNGEN REGISTRIERT HABEN (WIE IN ABSCHNITT 2 UNTEN DEFINIERT), ES SEI DENN, DIE EU-DSGVO GILT FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VEREINBARUNG, IN DIESEM FALL COMPLIERT DER ENTSPRECHENDE DATENVERARBEITUNGSZUSATZ.

In Anbetracht der gegenseitigen Verpflichtungen, die in diesem Datenverarbeitungszusatz und allen Anlagen und Anhängen zu diesem (der "Datenverarbeitungszusatz") festgelegt sind, deren Angemessenheit anerkannt wird, treten Nitro und der ISV hiermit in diesen verbindlichen Vertrag zwischen ihnen ein, der für die von Nitro bereitgestellten Dienstleistungen gilt. Nitro und der ISV können in diesem Dokument zusammenfassend als die "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet werden.

 

1. GELTUNGSBEREICH; ROLLEN DER PARTEIEN

Nitro erhält und verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des ISV, wenn es die Dienstleistungen bereitstellt, gemäß den im Datenverarbeitungsdetails festgelegten Anweisungen und Zwecken. Dieser Datenverarbeitungszusatz legt die spezifischen Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Datenverarbeitungszusatzes und der Vereinbarung fest.

Standardmäßig handelt Nitro als Sub-Verarbeiter und der ISV als Verarbeiter im Hinblick auf die von Nitro an den ISV erbrachten Dienstleistungen. Nitro erkennt an, dass der ISV im Namen des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Dieser Datenverarbeitungszusatz ersetzt und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen (falls vorhanden) bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes zwischen den Parteien in Bezug auf die von Nitro unter der Vereinbarung angebotenen Dienstleistungen.

Dieser Datenverarbeitungszusatz ergänzt und ist Teil der Vereinbarung, und zusammen bilden die Vereinbarung und dieser Datenverarbeitungszusatz eine einzige rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Falle von Diskrepanzen oder Widersprüchen zwischen diesem Datenverarbeitungszusatz und der Vereinbarung hat der Datenverarbeitungszusatz Vorrang.

 

2. DEFINITIONEN

“Vereinbarung” bedeutet die Vereinbarung für unabhängige Softwareanbieter, alle daran angehängten Zeitpläne, die Nitro ISV-Bestellformulare und alle hier durch Verweis aufgenommenen Informationen aus dem Nitro Partnerportal (sofern zutreffend);

“Anhang” bedeutet jeden Anhang zu diesem Datenverarbeitungszusatz;

Datenverantwortlicher” bezieht sich auf den Kunden des Verarbeiters (der im Verhältnis zur Vereinbarung als Endkunde betrachtet wird), an den der Verarbeiter (d.h. der ISV) die integrierte Lösung (die die von Nitro an den Verarbeiter bereitgestellten Dienstleistungen umfasst) bereitstellt;

“Datenverarbeitungsdetails” bedeutet Anhang 1 zu diesem Datenverarbeitungszusatz, der die Anweisungen des Datenverantwortlichen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt, die von dem Verarbeiter an Nitro übermittelt werden, z. B. Zweck, Gegenstand und Art der Verarbeitung und die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten;

“Betroffene Person” oder ein entsprechender Begriff (wie „Einzelperson“) hat die in der geltenden Datenschutzgesetzgebung festgelegte Bedeutung, oder wenn solche Gesetze nicht gelten, bedeutet es eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, die sich auf den Datenverantwortlichen bezieht;

“Datenpanne” oder ein entsprechender Begriff (wie „Verletzung personenbezogener Daten“, „Sicherheitsvorfall”) hat die in der geltenden Datenschutzgesetzgebung festgelegte Bedeutung, oder wo keine solchen Gesetze gelten, bedeutet es (i) unbefugten Zugriff auf, oder Nutzung, Offenlegung oder andere Verarbeitung von ISV personenbezogenen Daten im Besitz von Nitro, (ii) Diebstahl oder unbefugten Erwerb solcher personenbezogenen Daten, (iii) Vorfall, der die Sicherheit solcher personenbezogenen Daten gefährdet;

“EU-DSGVO” bedeutet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung);

“Anhang” bedeutet jeden Anhang zu diesem Datenverarbeitungszusatz;

“FADP” bedeutet das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (in der jeweils gültigen Fassung);

“Nitro Sub-Verarbeiterliste” bezieht sich auf die Liste von Nitro Sub-Verarbeitern, die online von Nitro bereitgestellt wird und die Nitro Sub-Verarbeiter umfasst, die von Nitro für die Bereitstellung der Dienstleistungen und die Erfüllung der Verpflichtungen von Nitro gemäß der Vereinbarung im Allgemeinen beauftragt sind. Nitro kann die Nitro Sub-Verarbeiterliste von Zeit zu Zeit gemäß dem Verfahren aktualisieren, das in diesem Datenverarbeitungszusatz festgelegt ist;

“Nitro Sub-Verarbeiter” bedeutet jeden Dritten, zu dem Nitro für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die mit der Bereitstellung der Dienstleistungen an den Verarbeiter verbunden sind, beauftragt ist;

“Personenbezogene Daten” bedeutet personenbezogene Daten oder einen entsprechenden Begriff (z.B. persönliche Informationen) hat die in der geltenden Datenschutzgesetzgebung festgelegte Bedeutung; Informationen, die von sich aus oder in Kombination mit anderen Informationen (z.B. wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) von Nitro verwendet werden können, um eine bestimmte natürliche Person zu identifizieren, die Nitro im Auftrag des Verarbeiters verarbeitet, wenn die Dienstleistungen gemäß den im Datenverarbeitungsdetails definierten Anweisungen und Zwecken bereitgestellt werden;

“Verarbeiter” bezieht sich auf den ISV, wie in der Vereinbarung und/oder dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular beschrieben (oder jeder entsprechende Begriff hat die in der geltenden Datenschutzgesetzgebung festgelegte Bedeutung, oder wo keine solchen Gesetze gelten, die Entität, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet);

“Sub-Verarbeiter” bezieht sich auf Nitro Software Inc., den Lieferanten der Dienstleistungen an den Verarbeiter;

“UK-DSGVO” bedeutet die EU-DSGVO, die aufgrund des Abschnitts 3 des Gesetzes über den Austritt aus der Europäischen Union 2018 in britisches innerstaatliches Recht umgesetzt wurde und durch die Datenschutz-, Datenschutz- und Elektronische Kommunikations (Änderungen etc.) (EU-Austritt) Vorschriften 2019 (in der jeweils gültigen Fassung) geändert wurde.

Alle anderen Begriffe und Definitionen, die in Großbuchstaben geschrieben sind und die nicht ausdrücklich in diesem Datenverarbeitungszusatz definiert sind, sind gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung oder der Vereinbarung definiert.

3. ZWECK DIESER DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG

3.1  Dieser Datenverarbeitungszusatz bestimmt die Bedingungen der Verarbeitung durch Nitro personenbezogener Daten im Auftrag des Verarbeiters im Rahmen der Vereinbarung. Die Art und der Zweck der Verarbeitung, eine Liste und die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen sind in den Datenverarbeitungsdetails (Anhang 1) aufgeführt.


4. LÄNGE DER GÜLTIGKEIT

4.1  Dieser Datenverarbeitungszusatz gilt für alle Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten und gilt, solange Nitro personenbezogene Daten im Auftrag des Verarbeiters im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet.

Dieser Datenverarbeitungszusatz ergänzt die Vereinbarung.

4.2  Dieser Datenverarbeitungszusatz endet automatisch mit der Beendigung der Vereinbarung (oder in dem Moment, in dem die Verarbeitung durch Nitro beendet wird). Dieser Datenverarbeitungszusatz ist dazu gedacht, die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen, die durch die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften auferlegt werden.

4.2  Dieser Datenverarbeitungszusatz endet automatisch mit der Beendigung der Vereinbarung (oder in dem Moment, in dem die Verarbeitung durch Nitro beendet wird). Die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungszusatzes, die ausdrücklich oder implizit (aufgrund ihrer Natur) für eine Wirkung nach Beendigung des Datenverarbeitungszuschusses beabsichtigt sind, überleben das Ende der Vereinbarung in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Verarbeiters im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet werden.

5. Die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungszusatzes, die entweder ausdrücklich oder implizit (wegen ihrer Natur) Wirkung nach Beendigung des Datenverarbeitungszusatzes haben sollen, bleiben über das Ende des Vertrags hinaus in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Vertrag verarbeitet werden.

5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHEN MAßNAHMEN

5.1  Nitro hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („TOMs“) implementiert, die darauf abzielen, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu sichern. Die von Nitro implementierten TOMs sind in den Datenverarbeitungsdetails festgelegt und können von Nitro von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, wobei Nitro sicherstellt, dass die Gesamtsicherheit, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Datenverarbeitungszusatzes eingerichtet wurde, nicht herabgestuft wird. Der Verarbeiter erkennt an, dass die TOMs ein angemessenes Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Auftrag des Verarbeiters zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Akzeptanz dieses Datenverarbeitungszusatzes angemessen ist.

5.2  Falls der Verarbeiter (oder der Datenverantwortliche) spezifische technische und organisatorische Maßnahmen von Nitro verlangt (die Nitro standardmäßig nicht implementiert hat), wird der Verarbeiter Nitro für die Umsetzung solcher zusätzlichen Maßnahmen gemäß Abschnitt 11 "Kosten" dieses Datenverarbeitungszusatzes entschädigen.


6. AUFBEWAHRUNG

6.1 Nitro wird personenbezogene Daten nicht länger aufbewahren, als es für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung erforderlich ist.

Der Verarbeiter wird Nitro nicht anweisen, personenbezogene Daten länger als notwendig aufzubewahren. Der geltende Aufbewahrungszeitraum ist in den Datenverarbeitungsdetails festgelegt.

6.2  Nitro wird nach Abschluss der Bereitstellung der Dienstleistungen alle personenbezogenen Daten an den Verarbeiter zurückgeben oder löschen und etwaige bestehende Kopien löschen, es sei denn, das geltende Recht verlangt die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten. Der Verarbeiter erkennt an, dass die Dienstleistungen möglicherweise Download-Funktionen umfassen, die dem Verarbeiter zur Verfügung stehen, um dem Verarbeiter zu ermöglichen, seine Daten herunterzuladen. Soweit solche Funktionen verfügbar sind, wird der Verarbeiter sicherstellen, dass der Datenverantwortliche solche Funktionen nutzt, um seine Daten zu extrahieren oder zu löschen.


7. Soweit solche Funktionen verfügbar sind, stellt der Auftragnehmer sicher, dass der Verantwortliche diese Funktionen nutzt, um seine Daten zu extrahieren oder zu löschen.


7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Die Parteien haben in der Vereinbarung eine Vertraulichkeitsklausel vereinbart, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung gilt.

7.2 Nitro erkennt an und stimmt zu, dass nur diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragten von Nitro, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, über die personenbezogenen Daten informiert werden dürfen, und zwar lediglich in dem Umfang, der für die Durchführung der Vereinbarung angemessen erforderlich ist. Nitro stellt sicher, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen durch einen Vertrag zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.


8. MELDEPFLICHT

8.1  Nach Kenntnisnahme eines Datenvorfalls wird Nitro, sofern dies gesetzlich oder durch einen Anhang zu diesem Datenverarbeitungszusatz erforderlich ist, den Verarbeiter unverzüglich benachrichtigen, indem er die im Vertrag oder dem entsprechenden Bestellformular angegebene Kontaktperson kontaktiert (oder alternativ über die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Verarbeiters oder (sofern zutreffend) eine andere E-Mail-Adresse, die der Verarbeiter im Admin-Portal als Datenschutzkontakt angegeben hat). Die Kontaktperson von Nitro für alle datenschutzbezogenen Angelegenheiten kann per E-Mail unter privacy@gonitro.com kontaktiert werden.


9. SUB-VERARBEITUNG

9.1  Der Verarbeiter gewährleistet, dass Nitro ausdrücklich zur Beauftragung von Nitro Sub-Verarbeitern für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung der Vereinbarung sowie zur Erleichterung der Bereitstellung der Dienstleistungen im Allgemeinen autorisiert ist. In diesem Sinne erteilt der Verarbeiter Nitro die allgemeine schriftliche Genehmigung zu entscheiden, mit welchen Nitro Sub-Verarbeitern Nitro zusammenarbeitet, um seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen. Nitro veröffentlicht eine Liste von Nitro Sub-Verarbeitern in Bezug auf die Nitro Sub-Verarbeiter. PRÜFRECHT

10.1  Auf Antrag des Verarbeiters gestattet Nitro Prüfungen durch den Verarbeiter hinsichtlich der Einhaltung von Nitro mit seinen Verpflichtungen aus diesem Datenverarbeitungszusatz und der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Nitro wird sich bemühen, solchen Audits zu kooperieren und alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich sind. Der Verarbeiter muss Nitro mindestens einen (1) Monat vor dem Datum, an dem die Prüfung durchgeführt wird, über eine solche Prüfung informieren, indem er Nitro schriftlich über privacy@gonitro.com benachrichtigt.

10.2  Falls eine Prüfung durchgeführt wird, müssen alle beteiligten Parteien zunächst eine spezifische Vertraulichkeitsvereinbarung von Nitro bezüglich dieser Prüfung und der Prüfergebnisse vor Beginn der Prüfung unterzeichnen. Bei der Durchführung eines solchen Audits sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gegenüber Dritten zu berücksichtigen. Sowohl die Parteien als auch ihre Prüfer müssen die im Zusammenhang mit einem Audit gesammelten Informationen geheim halten und sie ausschließlich verwenden, um die Einhaltung dieses Datenverarbeitungszusatzes und der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz zu überprüfen. Der Verarbeiter hat die Möglichkeit, die Prüfung selbst durchzuführen oder einen unabhängigen Prüfer zu beauftragen, wobei jedoch dieser unabhängige Prüfer die Vertraulichkeitsvereinbarung, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird, ordnungsgemäß unterzeichnen muss. Der Datenverantwortliche hat die gleichen Prüfungsrechte wie der Verarbeiter gemäß dieser Klausel.

10.3  Beide Parteien und gegebenenfalls deren Vertreter werden nach angemessener Aufforderung mit jeder zuständigen Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Prüfung kooperieren. Es ist zu verstehen, dass eine solche Entschädigung nicht gilt, falls (i) die Prüfung das Ergebnis einer Datenpanne ist, die nachweislich Nitro zuzurechnen ist, oder (ii) wenn Nitros Unterstützung während der Dauer der Vereinbarung vier (4) Arbeitsstunden nicht überschreitet.

11. KOSTEN

11.1  Die Unterstützung, die im Rahmen dieses Datenverarbeitungszusatzes erbracht werden soll und für die Nitro dem Verarbeiter Gebühren in Rechnung stellen kann, wird auf der Basis der geleisteten Stunden und der geltenden Standardstundensätze von Nitro (295 USD/Stunde zuzüglich Steuern) abgerechnet. Nitro wird diese Beträge monatlich in Rechnung stellen, hat jedoch auch das Recht, eine Vorauszahlung zu verlangen.

11.2  Die Zahlung des Verarbeiters an Nitro für Unterstützung und professionelle Dienstleistungen, die von Nitro im Rahmen dieses Datenverarbeitungszusatzes erbracht werden, erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.


12. HAFTUNG

12.1  Vorbehaltlich der maximalen Reichweite, die das anwendbare Recht zulässt, gelten die Bestimmungen der Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung auch für diesen Datenverarbeitungszusatz und die daraus resultierenden Schäden.


13. VIELES ANDERE

13.1 Die Bestimmungen der Vereinbarung bezüglich Änderungen, Gesamteinigung, Teilbarkeit, anwendbarem Recht und zuständigen Gerichten gelten für diesen Datenverarbeitungszusatz.

13.2  Dieser Datenverarbeitungszusatz wird durch die spezifischen, in Anhang 1 enthaltenen, CCPA-spezifischen Bestimmungen ergänzt, soweit dies erforderlich ist, wie in Anhang 1 festgelegt.

 

ANHANG 1 – DATENVERARBEITUNGSDETAILS

BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

1. Die Bestimmungen des Vertrags bezüglich Änderungen, vollständiger Vereinbarung, Teilbarkeit, anwendbarem Recht und zuständigen Gerichten gelten für diesen Datenverarbeitungszusatz.

13.2 Dieser Datenverarbeitungszusatz wird durch die spezifischen Bedingungen des CCPA ergänzt, die in Anhang 1 dieses Dokuments enthalten sind, soweit dies erforderlich ist, wie in Anhang 1 festgelegt.

 

ANHANG 1 – DETAILS DER DATENVERARBEITUNG

BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

1. Gegenstand der Verarbeitung der personenbezogenen Informationen

Der Gegenstand wird vom Verarbeiter gemäß der Vereinbarung (und/oder relevantem Nitro ISV-Bestellformular) bestimmt.

2. DIE NATUR UND ZWECKE DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER INFORMATIONEN

Die Natur und die Zwecke der Verarbeitung werden vom Verarbeiter gemäß der Vereinbarung (und/oder relevantem Nitro ISV-Bestellformular) bestimmt.

Standardmäßig hat diese Verarbeitung den Zweck, die Dienstleistungen einschließlich aller Funktionen und Anwendungsoptionen dem Verarbeiter zur Verfügung zu stellen (der diese dem Datenverantwortlichen zur Verfügung stellt) und allgemein zu ermöglichen, dass Nitro seinen vertraglichen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachkommt. Solche Zwecke können die Bereitstellung der Cloud-Dienste umfassen (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung des Kunden-Cloud-Portals, elektronischer Signaturdienste, Analyse-Services usw.) sowie die Bereitstellung von Unterstützung.

Die Art der Verarbeitung umfasst unter anderem die Anweisungen, die der Verarbeiter in der Vereinbarung (und/oder dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular) erteilt hat, die Verarbeitung, Sammlung, Speicherung, Kommunikation und Übertragung personenbezogener Daten.

3. VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE INFORMATIONEN

Je nach den innerhalb der Dienstleistungen verwendeten Funktionen (z. B. Kundenportal, elektronische Signaturdienste, Analyse-Services usw.) und den Inhalten der Endkundendaten, die als personenbezogene Daten gelten, die vom Verarbeiter oder dem Datenverantwortlichen in die Dienste hochgeladen wurden, verarbeitet Nitro unterschiedliche Arten von personenbezogenen Daten. Im Allgemeinen umfasst die von Nitro verarbeitete personenbezogene Daten ohne Einschränkung:

  • Identifikationsdaten (zum Beispiel bezüglich der betroffenen Personen, die die Dienstleistungen nutzen - und Nutzungsdaten)
  • Dokumentdaten (zum Beispiel personenbezogene Daten, die in verarbeiteten PDF-Dokumenten enthalten sind)

Eine detaillierte Übersicht über die Art der personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der Dienstleistungen verarbeitet werden, ist über Nitros Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/security-compliance/data-protection/processing-of-personal-data


4. KATEGORIE DER BETROFFENEN PERSONEN

Die folgenden Kategorien von betroffenen Personen sind standardmäßig im Geltungsbereich:

  • Alle betroffenen Personen, die Zugang zu den Dienstleistungen haben (dazu gehören Administratoren, allgemeine Benutzer oder eingeladene Benutzer wie Unterzeichner).
  • Alle betroffenen Personen, die in den Endkundendaten enthalten sind, die als personenbezogene Daten gelten und die vom Verarbeiter oder dem Datenverantwortlichen in die Dienstleistungen hochgeladen wurden.

Der Verarbeiter bestätigt, dass diese betroffenen Personen standardmäßig als eine der folgenden Kategorien betrachtet werden:

  • Benutzer der Dienstleistungen
  • Kunden des Verarbeiters

5.  SUB-VERARBEITER

Nitro beauftragt Nitro Sub-Verarbeiter, um sicherzustellen, dass alle Funktionen innerhalb der Dienstleistungen verfügbar sind. Welche Nitro Sub-Verarbeiter anwendbar sind, hängt von den genutzten Dienstleistungen und den Funktionen sowie der Einrichtung ab, die der Verarbeiter oder der Datenverantwortliche anfordert. Eine detaillierte Aufstellung der von Nitro eingesetzten Unterauftragnehmer (einschließlich des Verfahrens, das wir anwenden, wenn wir neue Nitro-Unterauftragnehmer einbeziehen) ist über unser Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/security-compliance/data-protection/subprocessors-and-subcontractors

6. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN (TOMs)

Nitro implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um eine angemessene Sicherheit bei der Nutzung der Dienste zu gewährleisten. Wir aktualisieren solche Maßnahmen kontinuierlich. Eine detaillierte Übersicht über die ergriffenen Maßnahmen ist über unser Trust Center in unserem Sicherheitsbereich verfügbar: https://www.gonitro.com/security-compliance/security und in unserer Richtlinie zur Informationssicherheit. Unser Trust Center listet außerdem die Zertifizierungen auf, die Nitro im Compliance-Bereich hält: https://www.gonitro.com/security-compliance/compliance

7. AUFBEWAHRUNGSDAUER

Nitro speichert personenbezogene Daten nicht länger als notwendig für die Bereitstellung der Dienste. Je nach den Diensten und den Funktionen, die der Prozessor oder der Controller verwendet, können die geltenden Speicherfristen unterschiedlich sein. Der Prozessor, der im Auftrag des Controllers handelt, kann Nitro bitten, spezifische Speicherfristen in seiner Umgebung zu konfigurieren (soweit dies technisch möglich ist).

Falls keine spezifischen Speicherfristen konfiguriert wurden, werden personenbezogene Daten standardmäßig von Nitro bis zur Löschung durch den Prozessor oder den Controller oder bis zur Beendigung des Vertrags zwischen Nitro und dem Prozessor (zuzüglich maximal 30 Tage), je nachdem, welche der beiden Situationen zuerst eintritt, gespeichert. Eine detaillierte Übersicht über die Speicherfristen ist über unser Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/security-compliance/data-protection/processing-of-personal-data.

8. KONTAKTDATEN DES NITRO-PRIVACY-TEAMS

privacy@gonitro.com
Nitro Software Inc.
447 Sutter St, STE 405 #1015, San Francisco, CA 94108
Vereinigte Staaten

 

ANHANG 1 – CCPA-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

1. Soweit Nitro personenbezogene Daten vom ISV oder im Auftrag des ISV erhält und diese Informationen unter das CCPA fallen, gelten die folgenden Bestimmungen. Soweit ein Konflikt zwischen diesem Anhang 1 und dem Datenverarbeitungsvertrag besteht, hat das frühere Vorrang.

1.1  CCPA. Soweit (a) Nitro (als Dienstanbieter oder Auftragnehmer) personenbezogene Daten vom ISV (als Dienstanbieter oder Auftragnehmer) erhält, um sie im Auftrag des Controllers (als Unternehmer) zur Bereitstellung der Dienste zu verarbeiten, und (b) diese personenbezogenen Daten unter das CCPA fallen („ISV PI“), verpflichtet sich Nitro (i) alle Verpflichtungen, die für Nitro unter dem CCPA gelten, einzuhalten und dasselbe Maß an Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bereitzustellen, wie es das CCPA verlangt; (ii) ISV PI nicht zu verkaufen oder zu teilen; (iii) ISV PI nicht zu speichern, zu nutzen oder offenzulegen (a) für andere Zwecke als die im Datenverarbeitungsvertrag oder dem Vertrag festgelegten Geschäftszwecke (einschließlich der Speicherung, Nutzung oder Offenlegung von ISV PI für einen kommerziellen Zweck außerhalb des angegebenen Geschäftszwecks im Rahmen des Datenverarbeitungsvertrags oder des Vertrags) oder (b) außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem ISV und Nitro; (iv) soweit der ISV an Nitro anonymisierte Daten offenlegt oder anders zur Verfügung stellt, wird Nitro (a) angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die anonymisierten Daten nicht mit einer Einzelperson oder einem Haushalt in Verbindung gebracht werden können, (b) öffentlich zusichern, die Informationen in anonymisierter Form zu erhalten und zu verwenden und nicht zu versuchen, die Informationen wieder zu identifizieren, und (c) vertraglich jede weitere empfangende Partei verpflichten, alle Bestimmungen dieses Unterabschnitts (iv) einzuhalten; (v) ISV PI hinsichtlich einer Einzelperson, die Nitro vom ISV oder im Auftrag des ISV erhält, nicht mit personenbezogenen Daten zu kombinieren, die es von oder im Auftrag anderer Personen erhält oder aus Nitro’s eigenen Interaktionen mit der Einzelperson sammelt, vorausgesetzt, Nitro kann ISV PI zur Durchführung eines beliebigen Geschäftszwecks, der in relevanten Vorschriften definiert ist, die gemäß dem CCPA erlassen wurden, kombinieren; (vi) den ISV benachrichtigen, wenn es einen Unterauftragnehmer einsetzt, um die ISV PI zu verarbeiten, und die ISV PI gemäß einem schriftlichen Vertrag offenlegen, der Bedingungen enthält, die dasselbe Schutzniveau für diese PI bieten, wie es das CCPA verlangt; (vii) angemessene organisatorische und technische Maßnahmen, die der Natur der ISV PI angemessen sind, um die Sicherheit der ISV PI und der Systeme vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Nutzung, Modifikation oder Offenlegung zu schützen, umsetzen; (viii) den ISV benachrichtigen, wenn Nitro feststellt, dass es seinen Verpflichtungen nach CCPA nicht mehr nachkommen kann; (ix) dem ISV angemessene Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass der ISV seinen Verpflichtungen nachkommt, die Datenschutzbewertungen, Cybersecurity-Audits und Risikoanalysen in Anbetracht der Art der Verarbeitung und der Informationen, die Nitro zur Verfügung stehen, durchzuführen. Nitro wird dem ISV auch helfen, die Anforderungen an die automatisierte Entscheidungstechnologie des Controllers zu erfüllen, sofern vorhanden; (x) den ISV benachrichtigen, wenn Nitro eine Anfrage zum Ausüben von Datenschutzrechten von einer Einzelperson erhält, die sich auf die ISV PI dieser Person bezieht (eine „Anfrage“). Nitro wird anderweitig nicht mit einer Einzelperson über deren Anfrage kommunizieren, es sei denn, der ISV weist Nitro an, dies zu tun, oder Nitro ist verpflichtet, gemäß geltendem Recht mit einer Einzelperson zu kommunizieren. Nitro wird, in Übereinstimmung mit der Art und Funktionalität der unter diesem Datenverarbeitungsvertrag bereitgestellten Dienste und Nitros Rolle als Dienstanbieter, dem ISV angemessene Unterstützung bieten, damit der ISV auf eine Anfrage gemäß dem CCPA reagieren und diese einhalten kann; und nicht mehr als einmal jährlich wird Nitro dem ISV auf Anfrage Informationen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise notwendig sind, um die Einhaltung dieser Section 1 zu demonstrieren, einschließlich der Bereitstellung von Zusammenfassungen der geltenden Datenschutz- und Sicherheitspolitiken zur Überprüfung und Prüfungszwecken.

1.2  Unterstützung. Der ISV wird Nitro die Kosten für die Unterstützung, die Nitro gemäß Klausel 1.1.(ix) dieses Anhangs 1 bereitstellt, gemäß Abschnitt 11 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsvertrags ersetzen.

1.3  Zertifizierung. Soweit Nitro ein Auftragnehmer ist, bescheinigt Nitro, dass es die in Unterabschnitt 1.1 festgelegten Einschränkungen versteht und einhalten wird.

1.4  ISV-Nutzung von PI. Soweit der ISV die ISV PI an Nitro offenlegt, teilt der ISV dies für den spezifischen Geschäftszweck mit, der im Rahmen dieses Datenverarbeitungsvertrags festgelegt ist. Der ISV kann angemessene und geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Nitro die an Nitro übertragene ISV PI in einer Weise nutzt, die mit den Verpflichtungen des Controllers unter dem CCPA übereinstimmt. Der ISV kann nach angemessener Mitteilung an Nitro angemessene und geeignete Schritte unternehmen, um die unbefugte Nutzung der ISV PI zu stoppen und zu beheben.

1.5  Definitionen. Die in diesem Abschnitt 1 verwendeten Begriffe, die nicht anderweitig in diesem Datenverarbeitungsvertrag definiert sind, haben die Bedeutungen, die ihnen unter dem CCPA zugewiesen sind. Für die Zwecke dieses Abschnitts 1 bedeutet „CCPA“ das California Consumer Privacy Act und alle dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, jeweils in der geänderten Fassung (einschließlich des California Privacy Rights Act und aller dazu erlassenen Vorschriften).

 

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