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Bedingungen & Richtlinien

EU GDPR P2P Data Processing Addendum

Independent Software Vendors - Nitro Sign Enterprise Verified & Identity Services

Gültig ab: 18. September 2025

FÜR SEPARATE SOFTWAREANBIETER („ISV“ oder „Verarbeiter“)

DIESES DATENVERARBEITUNGSANHANG GILT, WENN SIE SICH FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON NITRO-DIENSTLEISTUNGEN ALS ISV IM RAHMEN EINES VERTRAGS FÜR SEPARATE SOFTWAREANBIETER (WIE IN ABSCHNITT 2 UNTEN DEFINIERT) ANGEMELDET HABEN.

1. UMFANG; ROLLEN DER PARTEIEN

Nitro wird personenbezogene Daten im Auftrag des ISV verarbeiten, während die Dienstleistungen gemäß den Anweisungen und Zwecken, die in den Datenverarbeitungsdetails definiert sind, bereitgestellt werden. Durch diesen Datenverarbeitungsanhang möchten die Parteien ihre spezifischen Vereinbarungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags festlegen.

Nitro wird standardmäßig als Unterverarbeiter agieren und der ISV wird als Verarbeiter hinsichtlich der von Nitro an den ISV erbrachten Dienstleistungen agieren. Nitro erkennt an, dass der ISV im Namen des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Dieser Datenverarbeitungszusatz ersetzt und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen (falls vorhanden) bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes zwischen den Parteien in Bezug auf die von Nitro unter der Vereinbarung angebotenen Dienstleistungen.

Dieser Datenverarbeitungszusatz ergänzt und ist Teil der Vereinbarung, und zusammen bilden die Vereinbarung und dieser Datenverarbeitungszusatz eine einzige rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Falle von Diskrepanzen oder Widersprüchen zwischen diesem Datenverarbeitungsanhang und dem Vertrag hat der Datenverarbeitungsanhang Vorrang.

2. DEFINITIONEN

“Vertrag” bedeutet den Vertrag für separate Softwareanbieter, alle daran angehängten Anhänge, die Nitro ISV-Bestellformulare und alle hierin durch Verweis aufgenommenen Informationen aus dem Nitro-Partnerportal (sofern zutreffend);

“Anhang” bedeutet jeden Anhang zu diesem Datenverarbeitungsanhang;

“Verantwortlicher” bedeutet den Kunden des Verarbeiters (der in Bezug auf den Vertrag als Endkunde betrachtet wird), an den der Verarbeiter (d.h. der ISV) die integrierte Lösung (einschließlich der von Nitro an den Verarbeiter erbrachten Dienstleistungen) bereitstellt;

“Datenverarbeitungsdetails” bedeutet Anhang 1 zu diesem Datenverarbeitungsanhang, der weitere Einzelheiten zu den Anweisungen des Verantwortlichen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, die der Verarbeiter an Nitro übermittelt, einschließlich Zweck, Gegenstand und Art der Verarbeitung sowie der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten;

“EU-DSGVO” bedeutet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung);

“Nitro Unterverarbeiter-Liste” bezieht sich auf die Liste der Nitro-Unterverarbeiter, die von Nitro online zur Verfügung gestellt wird und die Nitro-Unterverarbeiter umfasst, die von Nitro für die Bereitstellung der Dienstleistungen und die Erfüllung der Verpflichtungen von Nitro aus dem Vertrag im Allgemeinen beauftragt werden. Nitro kann die Liste der Unterverarbeiter von Zeit zu Zeit gemäß dem in diesem Datenverarbeitungsanhang festgelegten Verfahren aktualisieren;

“Nitro-Unterverarbeiter” bedeutet jeden Drittanbieter-Verarbeiter, der von Nitro zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen an den Verarbeiter beauftragt wird;

“Personenbezogene Daten” bedeutet personenbezogene Daten, wie sie in der EU-DSGVO definiert sind, die Nitro im Auftrag des Verarbeiters verarbeitet, während die Dienstleistungen nach den Anweisungen und dem in den Datenverarbeitungsdetails definierten Zweck bereitgestellt werden;

“Verarbeiter” bezieht sich auf den ISV, wie im Vertrag und/oder dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular identifiziert;

“Unterverarbeiter” bedeutet Nitro Software Belgium NV, Anbieter von Dienstleistungen an den Verarbeiter;

Alle anderen Begriffe und Definitionen, die in Großbuchstaben geschrieben sind und die in diesem Datenverarbeitungsanhang nicht ausdrücklich definiert sind, sind wie im geltenden Datenschutzrecht oder im Vertrag festgelegt definiert.


3. ZWECK DIESEN DATENVERARBEITUNGSANHANGS

3.1  Dieser Datenverarbeitungsanhang bestimmt die Bedingungen der Verarbeitung durch Nitro personenbezogener Daten im Auftrag des Verarbeiters im Rahmen des Vertrags. Die Art und der Zweck der Verarbeitung, eine Liste und die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der Betroffenen sind in den Datenverarbeitungsdetails (Anhang 1) aufgeführt.

3.2  Die Verarbeitung erfolgt im Auftrag des Verarbeiters, der im Namen des Verantwortlichen handelt und für die in den Datenverarbeitungsdetails definierten Zwecke. Nitro wird den Verarbeiter unverzüglich informieren, wenn sie der Meinung ist, dass eine Anweisung gegen die geltenden (Datenschutz-)Gesetze verstößt. Nitro wird personenbezogene Daten nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen verarbeiten, die dem Nitro vom Verarbeiter übermittelt wurden, wie in diesem Datenverarbeitungsanhang festgelegt, und wird diese personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen erlaubt. Wenn Nitro gesetzlich verpflichtet ist, eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen, wird Nitro, es sei denn, dies würde gegen geltende zwingende Vorschriften verstoßen, den Verarbeiter über diese Verpflichtung informieren. Der Verarbeiter kann diese Informationen an den Verantwortlichen übermitteln.

3.3  Der Verarbeiter gewährleistet, dass dieser Datenverarbeitungsanhang die Vereinbarungen zwischen dem Verarbeiter und dem Verantwortlichen widerspiegelt, und der Verarbeiter gewährleistet auch fortlaufend, dass der Verantwortliche dem Engagement des Verarbeiters von Nitro als Unterverarbeiter und dem Engagement von Nitro-Unterverarbeitern, wie in Abschnitt 10 beschrieben, zugestimmt hat.


4.  LAUFZEIT

4.1  Dieser Datenverarbeitungsanhang ist anwendbar auf alle die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Kontext der Bereitstellung der Dienstleistungen an den Verarbeiter durch Nitro durchgeführt wird und gilt, solange Nitro personenbezogene Daten im Auftrag des Verarbeiters im Rahmen des Vertrags verarbeitet. Dieser Datenverarbeitungsanhang ergänzt den Vertrag und soll sicherstellen, dass die Parteien die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten.

4.2  Dieser Datenverarbeitungsanhang endet automatisch mit der Beendigung des Vertrags (oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Verarbeitung durch Nitro beendet wird). Die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungsanhangs, die entweder ausdrücklich oder implizit (aufgrund ihrer Natur) nach Beendigung des Datenverarbeitungsanhangs Wirkung haben sollen, überdauern das Ende des Vertrags in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertrags im Namen des Verarbeiters verarbeitet werden.

5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN

5.1  Nitro bietet angemessene Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen („TOMs“), um eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und so den Schutz der Rechte der Betroffenen zu garantieren. Die von Nitro umgesetzten TOMs sind in den Datenverarbeitungsdetails festgelegt. Die TOMs können von Nitro von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, jedoch wird Nitro sicherstellen, dass die allgemeine Sicherheit, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Datenverarbeitungszusatzes implementiert wurde, nicht herabgestuft wird. Der Verarbeiter erkennt an, dass die TOMs ein angemessenes Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verarbeiters zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Annahme dieses Datenverarbeitungsanhangs entspricht.

5.2  Nitro wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 EU-DSGVO ergreifen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau entsprechend dem Risiko zu gewährleisten.

5.3  Falls Nitro personenbezogene Daten, die in den Artikeln 9 und 10 der EU-DSGVO als sensibel bezeichnet werden, im Rahmen des Vertrags verarbeiten muss, wird der Verarbeiter Nitro schriftlich darüber informieren unter privacy@gonitro.com.

5.4  Falls der Verarbeiter (oder der Verantwortliche) spezifische technische und organisatorische Maßnahmen von Nitro verlangt, die Nitro nicht standardmäßig implementiert hat, wird der Verarbeiter Nitro die Kosten für die Implementierung dieser zusätzlichen Maßnahmen gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs erstatten.

5.5  Die Einhaltung von Nitro gegenüber einem genehmigten Verhaltenskodex gemäß Artikel 40 EU-DSGVO oder einem genehmigten Zertifizierungsmechanismus gemäß Artikel 42 EU-DSGVO kann als Beweis für ausreichende Garantien gemäß der EU-DSGVO herangezogen werden.


6. AUFBEWAHRUNG

6.1  Nitro wird personenbezogene Daten nicht länger speichern, als für die Verarbeitung derartiger personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags erforderlich ist. Der geltende Aufbewahrungszeitraum ist in den Datenverarbeitungsdetails festgelegt.

6.2  Nitro wird nach Abschluss der Bereitstellung der Dienstleistungen alle personenbezogenen Daten an den Verarbeiter zurückgeben oder löschen und etwaige bestehende Kopien löschen, es sei denn, das geltende Recht verlangt die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten. Die anwendbare Aufbewahrungsfrist ist in den Datenverarbeitungsdetails festgelegt.

6.2  Nach Wahl des Verarbeiters wird Nitro alle personenbezogenen Daten nach dem Ende der Bereitstellung der Dienstleistungen an den Verarbeiter löschen oder zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, es sei denn, ein Unions- oder Mitgliedstaatgesetz verlangt die Speicherung der personenbezogenen Daten, die dann durch den Verarbeiter an den Verantwortlichen übermittelt werden können. Der Verarbeiter erkennt an, dass die Dienstleistungen möglicherweise Download-Funktionalitäten für den Verantwortlichen umfassen, um dem Verantwortlichen zu ermöglichen, seine Daten herunterzuladen. Soweit solche Funktionalitäten verfügbar sind, wird der Verarbeiter sicherstellen, dass der Verantwortliche diese Funktionalitäten nutzt, um seine Daten zu extrahieren oder zu löschen.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1  Die Parteien haben im Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel vereinbart, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags gilt.

7.2  Nitro erkennt an und stimmt zu, dass nur die Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter von Nitro, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, über die personenbezogenen Daten informiert werden dürfen, und nur insoweit, wie dies für die Erfüllung des Vertrags angemessen notwendig ist. Nitro stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen durch Vertrag zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.

8. RECHTE DER BETROFFENEN

8.1  Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung wird Nitro alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, indem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um dem Verantwortlichen auf Anfrage des Verarbeiters bei der Erfüllung der Verpflichtung des Verantwortlichen zur Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen zu helfen.

8.2  Für alle von Nitro im Zusammenhang mit der Behandlung solcher Anfragen von betroffenen Personen durchgeführten Hilfen wird der Verarbeiter Nitro gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs entschädigen. Eine solche Entschädigung des Verarbeiters gilt nicht (i) im Fall, dass die betroffene Person ihre Rechte aufgrund eines nachgewiesenen personenbezogenen Datenvorfalls geltend macht, der Nitro zuzuschreiben ist, oder (ii) wenn eine solche Unterstützung durch Nitro nicht mehr als vier (4) Stunden Arbeit während der Vertragslaufzeit überschreitet.

9. MELDEPFLICHT

9.1  Nach Kenntnisnahme eines Vorfalls mit personenbezogenen Daten wird Nitro den Verarbeiter ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen, indem sie sich an den im Vertrag angegebenen Ansprechpartner (alternativ über die E-Mail-Adresse des Verarbeiters, die im Nitro ISV-Bestellformular oder die E-Mail-Adresse, die der Verarbeiter im Nitro-Partnerportal angegeben hat) wendet. Der Ansprechpartner von Nitro für alle datenschutzbezogenen Angelegenheiten kann per E-Mail unter privacy@gonitro.com kontaktiert werden.

9.2. Auf Antrag des Verarbeiters wird Nitro den Verarbeiter über alle neuen Entwicklungen hinsichtlich eines Vorfalls mit personenbezogenen Daten und über die Maßnahmen informieren, die ergriffen wurden, um die Folgen zu begrenzen und die Wiederholung eines solchen Vorfalls mit personenbezogenen Daten zu verhindern. Es liegt in der Verantwortung des Verarbeiters, die von Nitro erhaltenen Informationen an den Verantwortlichen weiterzuleiten, um den Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen zu entsprechen, alle Vorfälle mit personenbezogenen Daten der Aufsichtsbehörde oder den betroffenen Personen zu melden, wie erforderlich.

10. UNTERVERARBEITUNG

10.1  Der Verarbeiter gewährleistet, dass Nitro ausdrücklich ermächtigt ist, Nitro-Unterverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung des Vertrags zu beauftragen und die Bereitstellung der Dienstleistungen im Allgemeinen zu erleichtern. In diesem Sinne erteilt der Verarbeiter Nitro die allgemeine schriftliche Genehmigung zu entscheiden, mit welchen Nitro Sub-Verarbeitern Nitro zusammenarbeitet, um seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen. Nitro veröffentlicht eine Nitro Unterverarbeiter-Liste, die auf die Nitro-Unterverarbeiter verweist.

10.2  Nitro wird den Verarbeiter über beabsichtigte Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder Ersetzung von Nitro-Unterverarbeitern über den im Vertrag angegebenen Ansprechpartner des Verarbeiters informieren (alternativ über die E-Mail-Adresse des Verarbeiters, die im Nitro ISV-Bestellformular oder die E-Mail-Adresse, die der Verarbeiter im Nitro-Partnerportal angegeben hat). Der Verarbeiter hat das Recht, der Hinzufügung oder Ersetzung zu widersprechen, indem er Nitro schriftlich anspricht, wenn der Verantwortliche dieser Hinzufügung oder Ersetzung widersprechen würde. Die Parteien werden in diesem Fall in gutem Glauben über die Hinzufügung, Ersetzung oder Alternative beraten, und zwar so bald wie vernünftigerweise möglich nach der schriftlichen Widerspruchsmitteilung des Verarbeiters.

10.3  Wenn Nitro einen Nitro-Unterverarbeiter für die Durchführung spezifischer Verarbeitungsaktivitäten engagiert, werden dieselben oder ähnliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, wie in diesem Datenverarbeitungsanhang dargelegt, durch eine schriftliche Vereinbarung diesem Nitro-Unterverarbeiter auferlegt, insbesondere, dass angemessene Garantien zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bereitgestellt werden (und mit den entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen übereingestimmt wird). Wenn ein Nitro-Unterverarbeiter seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, bleibt Nitro dem Verarbeiter gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen eines solchen Nitro-Unterverarbeiters voll verantwortlich.


11. INTERNATIONALE DATENÜBERTRAGUNGEN

11.1  Der Verarbeiter ermächtigt internationale Übertragungen personenbezogener Daten zu den Zwecken der Bereitstellung der Dienstleistungen. Solche internationalen Datenübertragungen gelten als Anweisung des Verantwortlichen, die von dem Verarbeiter an Nitro übermittelt wird. Der Verarbeiter erkennt an, dass Nitro-Unterverarbeiter gemäß Abschnitt 10 ebenfalls personenbezogene Daten in Drittländern verarbeiten können. Der Verarbeiter gestattet solche Übertragungen, vorausgesetzt, Nitro ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Übertragungen den Bestimmungen von Kapitel V der EU-DSGVO und den anderen geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen.

11.2  Falls die Übertragung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß geltendem EU- oder Mitgliedstaatrecht, dem Nitro unterliegt, zwingend erforderlich ist, wird Nitro diese Übertragung durchführen dürfen und den Verarbeiter vor dieser Verarbeitung über die rechtliche Verpflichtung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Der Verarbeiter kann diese Informationen an den Verantwortlichen übermitteln.

12. DATENSCHUTZWIRKUNGSBEURTEILUNG UND VORHERIGE KONSULTATION

12.1  Wenn der Verantwortliche eine Datenschutzwirkungseinschätzung (DPIA) (Artikel 35 EU-DSGVO) oder eine vorherige Konsultation (Artikel 36 EU-DSGVO) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung des Vertrags durchführt, wird Nitro auf schriftlichen Antrag des Verarbeiters dem Verantwortlichen angemessen behilflich sein. Der Verarbeiter wird Nitro für die bereitgestellte Unterstützung gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs entschädigen. Eine solche Kostenentschädigung gilt nicht, wenn (i) die Anfrage an Nitro weniger als vier (4) Arbeitsstunden während der Laufzeit des Vertrags beträgt oder (ii) die DPIA oder vorherige Konsultation durch einen nachgewiesenen personenbezogenen Datenvorfall ausgelöst wird, der Nitro zuzuschreiben ist.


13. PRÜFRECHT

13.1  Auf Anfrage des Verarbeiters wird Nitro Prüfungen des Verarbeiters hinsichtlich der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem Datenverarbeitungsanhang und der geltenden Datenschutzgesetze zulassen. Nitro wird sich bemühen, solchen Audits zu kooperieren und alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich sind. Der Verarbeiter wird Nitro mindestens einen (1) Monat vor dem Datum, an dem die Prüfung durchgeführt wird, schriftlich darüber informieren, indem er Nitro eine schriftliche Mitteilung übermittelt an privacy@gonitro.com.

13.2  Falls eine Prüfung durchgeführt wird, werden alle beteiligten Parteien zuvor eine spezifische Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die von Nitro in Bezug auf diese Prüfung und die Ergebnisse der Prüfung ausgestellt wird, bevor die Prüfung beginnt. Bei der Durchführung eines solchen Audits sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gegenüber Dritten zu berücksichtigen. Sowohl die Parteien als auch ihre Prüfer müssen die im Zusammenhang mit einem Audit gesammelten Informationen geheim halten und sie ausschließlich verwenden, um die Einhaltung dieses Datenverarbeitungszusatzes und der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz zu überprüfen. Der Verarbeiter hat die Möglichkeit, die Prüfung selbst durchzuführen oder einen unabhängigen Prüfer zu beauftragen, wobei jedoch dieser unabhängige Prüfer die Vertraulichkeitsvereinbarung, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird, ordnungsgemäß unterzeichnen muss. Der Verantwortliche hat die gleichen Prüfungsrechte wie der Verarbeiter gemäß dieser Klausel.

13.3  Beide Parteien und, wo anwendbar, ihre Vertreter, werden auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen zusammenarbeiten.

13.4  Der Verarbeiter wird Nitro für die von Nitro in Bezug auf die Durchführung von Prüfungen bereitgestellte Unterstützung gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs entschädigen. Es wird verstanden, dass eine solche Entschädigung nicht gilt, wenn (i) die Prüfung Folge eines nachgewiesenen personenbezogenen Datenvorfalls ist, der Nitro zuzuschreiben ist oder (ii) wenn Nitros Unterstützung während der Laufzeit des Vertrags nicht mehr als vier (4) Arbeitsstunden beträgt.


14. KOSTEN

14.1  Die Unterstützung, die im Rahmen dieses Datenverarbeitungsanhangs erbracht wird, für die Nitro dem Verarbeiter Kosten in Rechnung stellen kann, wird auf Basis der geleisteten Stunden und den anwendbaren Standardstundenlöhnen von Nitro (195 EUR/Stunde ohne Steuern) in Rechnung gestellt. Nitro wird diese Beträge monatlich in Rechnung stellen, hat jedoch auch das Recht, eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Verarbeiter wird Nitro für die Unterstützung und die von Nitro gemäß diesem Datenverarbeitungsanhang bereitgestellten professionellen Dienstleistungen gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen entschädigen. HAFTUNG

15.1  Vorbehaltlich des maximalen Umfangs, der nach geltendem Recht zulässig ist, gelten die Bestimmungen des Vertrags über die Haftungsbeschränkung auch für diesen Datenverarbeitungsanhang und die daraus resultierenden Schäden.


16. VORSCHLÄGE

16.1  Die Bestimmungen des Vertrags über Änderungen, Gesamteinigung, Teilbarkeit, geltendes Recht und zuständige Gerichte sind auf diesen Datenverarbeitungsanhang anwendbar.

 

 

ANHANG 1 – DATENVERARBEITUNGSDETAILS

 

1. Gegenstand der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Der Gegenstand wird vom Verarbeiter, wie im Vertrag (und/oder dem entsprechenden Nitro ISV-Bestellformular) dargelegt, bestimmt.

2. VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN

Je nach den innerhalb der Dienste genutzten Funktionen (z.B. Signiermethoden, Identifizierungsbeiträge, Prüfprotokolle usw.) verarbeitet Nitro verschiedene Kategorien personenbezogener Daten. Im Allgemeinen umfasst die Kategorie der von Nitro verarbeiteten personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Dienste verschiedene Arten von Identifikations-, Kontakt- und Standortdaten aller Nutzer und Unterzeichner, die über den Verantwortlichen auf die Dienste zugreifen. A detailed overview of the kind of Personal Data being processed when using the Services is available via our Trust Center: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/processing-of-personal-data.

For Nitro Sign Enterprise Verified only and in addition to the above: depending on the documents uploaded for signing, additional categories of Personal Data will be processed based upon the content of such documents and these may include identification details, personal characteristics, physical characteristics, living habits or characteristics, consumption habits, location data, images, financial details, professional data, data on education, data relating to nationality, data relating to health, sexual orientation, religion or belief, political preferences, memberships of trade unions, genetic data, national register numbers, biometric data, credit scoring.

4. CATEGORY OF DATA SUBJECTS

The following Data Subjects are by default in scope:

 All users (initiators, approvers, signers, receivers, persons to be identified, etc.) having access to the Services via the Controller.
 All Data Subjects whose Personal Data is included in the documents uploaded for signing (Nitro Sign Enterprise Verified only).

The Processor confirms those Data Subjects will by default be considered one of the following categories:

 Users of the Services,
 Processor's customers.


5.  NITRO SUB-PROCESSORS

Nitro engages Nitro sub-processors for ensuring all functionalities are available within the Services. Welche Nitro-Unterauftragsverarbeiter anwendbar sind, hängt von den Funktionen und der Konfiguration ab, die vom Verarbeiter oder vom Verantwortlichen angefordert werden. Eine detaillierte Liste der von Nitro eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (einschließlich des Verfahrens, das wir anwenden, wenn wir neue Nitro-Unterauftragsverarbeiter engagieren) ist über unser Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/subprocessors-and-subcontractors.

6.  TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN

Nitro implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um eine angemessene Sicherheit bei der Nutzung der Dienste zu gewährleisten. Wir aktualisieren solche Maßnahmen kontinuierlich. Eine detaillierte Übersicht über die ergriffenen Maßnahmen finden Sie in unserem Trust Center im Bereich Sicherheit: https://www.gonitro.com/security-compliance/security und in unserer Informationssicherheitspolitik. Our Trust Center also lists the certifications Nitro holds in the Compliance section: https://www.gonitro.com/security-compliance/compliance

7.  RETENTION PERIOD

Nitro Sign Enterprise Verified: Nitro will not store Personal Data any longer than necessary for the provisioning of the Services. Je nach den Diensten und den Funktionen, die der Prozessor oder der Controller verwendet, können die geltenden Speicherfristen unterschiedlich sein. The Processor, acting on behalf of the Controller, can request Nitro to configure specific retention periods on their Nitro Sign Enterprise Verified environment (e.g. auto-deletion). Darüber hinaus umfasst der Dienst Funktionen, die das Löschen von unterzeichneten Dokumenten jederzeit ermöglichen (z.B. manuell oder über einen API-Aufruf). Falls keine spezifischen Aufbewahrungsfristen konfiguriert wurden, werden personenbezogene Daten standardmäßig von Nitro gespeichert, bis sie vom Verarbeiter oder vom Verantwortlichen gelöscht werden oder bis zur Beendigung des Vertrags zwischen Nitro und dem Verarbeiter (plus maximal 30 Tage), je nachdem, welche der beiden Situationen zuerst eintritt. Eine detaillierte Übersicht über die Aufbewahrungsfristen finden Sie in unserem Trust Center: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/processing-of-personal-data.

Nitro-Identitätsdienste: Nitro wird personenbezogene Daten nicht länger speichern, als für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist. Je nach den Diensten und den Funktionen, die Sie als Kunde nutzen, können sich die anwendbaren Aufbewahrungsfristen unterscheiden. Personenbezogene Daten werden standardmäßig von Nitro gespeichert, bis (i) die Sitzung gelöscht wird oder (ii) bis der Prozess zur automatischen Löschung beginnt (Standard ist auf 15 Minuten eingestellt). 

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