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Bedingungen & Richtlinien

Nutzungsbedingungen

 

Nitro Business

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WICHTIG – DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE VERWENDUNG DER NITRO-DIENSTE UND/ODER -SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER, WIE HIER BESCHRIEBEN UND/ODER IN EINEM BESTELLFORMULAR UND/ODER EINE BESTELLBESTÄTIGUNG.

DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND JEDES BESTELLFORMULAR ODER BESTELLBESTÄTIGUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER BEILAGEN UND ANLAGEN WERDEN GEMEINSAM ALS DAS "VERTRAG" BEZEICHNET. DIESES VERTRAG IST ZWISCHEN NITRO SOFTWARE, INC., EINER KALIFORNISCHEN GESELLSCHAFT MIT SITZ IN 150 SPEAR ST, STE 1500, SAN FRANCISCO, CA 94105, USA („Nitro“) UND DEM LIZENZNEHMER, DER IM BESTELLFORMULAR UND/ODER DER BESTELLBESTÄTIGUNG BEZEICHNET IST („Lizenznehmer“), IM NAMEN SEINERSEITS UND SEINER TÖCHTER.

EN UTILISANT LES SERVICES ET/OU TOUT LOGICIEL DÉCRIT CI-DESSUS, VOUS GARANTISSEZ QUE VOUS AVEZ L'AUTORITÉ DE LIAISER LE LICENCIÉ ET RECONNAISSEZ AU NOM DU LICENCIÉ AVOIR LU ET COMPRIS LE CONTENU DE CET ACCORD, COMPRENDRE SON CONTENU ET ACCEPTER D'ÊTRE LIÉS PAR SES TERMES. WENN SIE DIESEN VERTRAG IM NAMEN EINER EINHEIT ABSCHLIESSEN, BEHAUPTEN UND GARANTIEREN SIE GEGENÜBER NITRO, DASS SIE DIE RECHTLICHE AUTORITÄT HABEN, DIESE EINHEIT ZU VERBINDEN.

WOHINGEHEND, Nitro ist ein Anbieter von Software und Dienstleistungen im Bereich Dokumentenproduktivität und Arbeitsabläufe;

WOHINGEHEND, der Lizenznehmer wünscht, die Software und Dienstleistungen von Nitro gemäß dem Bestellformular und/oder der Bestellbestätigung zu lizenzieren.

DARAUF HIN, in Berücksichtigung der wechselseitigen Vereinbarungen und Bedingungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. DEFINITIONS.

As used in this Agreement, the capitalized terms listed below shall have the following meanings:

  • 1.1 “Affiliate(s)” means any entity directly or indirectly controlled by, controlling, or under common control with a party, or that is otherwise operated or managed by Licensee or its Affiliates through a management or operating agreement or by ownership.
  • 1.2 “Documentation” means Nitro’s then-current user guides, training materials and other materials in written or electronic form generally made available to its licensees relating to the Licensed Products.
  • 1.3 “Licensed Products” shall mean the Software and/or Services licensed to Licensee as specified on the Order Form, including any Product Updates and corresponding Documentation.
  • 1.4 “Order Form” means the Nitro document identified as such that is entered into between Nitro and Licensee, that is incorporated into and is part of the Agreement and that provides the particulars of the Licensed Products to be provided, the compensation to be paid and any additional terms not included herein.
  • 1.5 “Product Updates” means any combination of fixes, security patches, improvements, modifications, revisions, enhancements and/or new features that are released for Licensed Products, including corresponding Documentation.
  • 1.6 “Reseller” means an independent third party which engages in distribution or resale of software products and services. Der Lizenznehmer kann lizenzierte Produkte von Nitro über den Wiederverkäufer gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwerben.
  • 1.7 „Dienste“ bedeutet die cloudbasierten Dienste von Nitro, die von Nitro an den Lizenznehmer gemäß dem Bestellformular lizenziert sind.
  • 1.8 „Software“ bedeutet die Desktop-Softwareanwendung von Nitro (in Objektcodeform), die von Nitro an den Lizenznehmer gemäß dem Bestellformular lizenziert ist.
  • 1.9 „Benutzer“ bedeutet alle Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer des Lizenznehmers, die die lizenzierten Produkte gemäß diesem Vertrag nutzen.

2. LIZENZGEWÄHRUNG/ANDERE VERPFLICHTUNGEN.

2.1 Bestellformular. Jedes Mal, wenn die Parteien sich über spezifische lizenzierte Produkte, die von Nitro bereitgestellt werden sollen, einig sind, müssen die Parteien ein Bestellformular vereinbaren, und dieses Dokument ist Teil dieses Vertrags. Keine Bedingungen oder Bestimmungen eines Lizenznehmers Kaufauftrags oder eines anderen geschäftlichen Formulars oder Schreibens, die von dem Lizenznehmer bereitgestellt wurden, haben Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen der Parteien gemäß diesem Vertrag.

2.2 Lizenz. Sofern im Bestellformular angegeben und vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags (einschließlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den Lizenznehmer), gewährt Nitro dem Lizenznehmer hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare (außer wie hierin ausdrücklich gestattet) Lizenz für die Dauer (wie hierin definiert), die lizenzierten Produkte ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers und ausschließlich für ihren vorgesehenen Zweck zu verwenden, gemäß den in der Dokumentation festgelegten Spezifikationen. Die Nutzung durch den Lizenznehmer ist auf die Anzahl der Benutzer beschränkt, für die der Lizenznehmer die entsprechenden Gebühren gemäß dem Bestellformular bezahlt hat.

2.3 Einschränkungen/Vorbehalt von Rechten. Abgesehen von den hier gewährten Lizenzen, werden dem Lizenznehmer keine anderen Lizenzen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gewährt. Der Lizenznehmer darf es nicht und darf keinem Benutzer erlauben, (a) die Rechte zum Zugriff und/oder zur Nutzung der lizenzierten Produkte zu vermieten, zu verleihen oder erneut zu lizenzieren; (b) Software, die Teil der lizenzierten Produkte ist, zu modifizieren, zu reverse-engineering, zu dekompilieren oder deren Quellcode zu analysieren; (c) Benutzernamen, Passwörter oder Aktivierungscodes zu teilen; oder (d) die lizenzierten Produkte auf eine Weise zu verwenden, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Der Lizenznehmer darf eine frühere Version der lizenzierten Produkte nach Erhalt einer Produktaktualisierung nicht als Ersatz für eine frühere Version verwenden, und der Lizenznehmer darf die lizenzierten Produkte nicht im Betrieb von Geräten verwenden, bei denen ein Ausfall zu Personenschäden, zum Tod oder zu Sachschäden führen könnte. Der Lizenznehmer darf keine Hinweise auf Urheberrechte oder Marken von Nitro entfernen oder unkenntlich machen, noch die Urheberrechts- und Markenhinweise dritter Parteien, die Nitro zusammen mit den lizenzierten Produkten bereitgestellt hat. Der Lizenznehmer hat alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der lizenzierten Produkte zu befolgen, einschließlich aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Kontrolle von Import, Export und Re-Export eines jeden Landes, einschließlich der USA. Regeln zur Exportverwaltung, aus den USA. Internationale Vorschriften für den Handel mit Waffen, Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über die Kontrolle von Exporten von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie länderspezifische wirtschaftliche Sanktionsprogramme oder Embargos, die gegen Länder oder Einzelpersonen gemäß geltender nationaler oder internationaler Gesetzgebung, einschließlich aller von den USA umgesetzten Maßnahmen, erlassen wurden. Büro für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass der Lizenznehmer allein verantwortlich ist für die Einhaltung der Art und Weise, wie der Lizenznehmer und dessen Benutzer die lizenzierten Produkte nutzen, einschließlich des Transfers und der Verarbeitung von Inhalten durch den Lizenznehmer und dessen Benutzer, die die lizenzierten Produkte nutzen.

2.4 Aktivierung. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wird Nitro oder der Wiederverkäufer dem Lizenznehmer umgehend einen Aktivierungscode oder eine E-Mail-Einladung zur Aktivierung der lizenzierten Produkte zur Verfügung stellen.

2.5 Datenübertragung. Wenn der Lizenznehmer sich in oder für die Zwecke des europäischen Datenschutzrechts in der Europäischen Union befindet, stimmt der Lizenznehmer hiermit den Standardvertragsklauseln von Auftragsverarbeiter zu (Kommissionsentscheidung 2010/87/EU) („C2P SCCs“) zu, die von Zeit zu Zeit aktualisiert oder geändert werden, mit Nitro, deren Bedingungen hiermit in diesen Vertrag aufgenommen werden. Für die Zwecke der C2P SCCs ist der Lizenznehmer der Datenexporteur und Nitro der Datenimporteur, und das anwendbare Recht der C2P SCCs ist das des EU-Mitgliedstaates, in dem der Lizenznehmer ansässig oder gegründet ist. Die Anhänge 1 und 2 zu den C2P SCCs sind am Ende dieses Vertrags (Anlage A) näher beschrieben. Soweit die Bedingungen der C2P SCCs mit anderen Bestimmungen dieses Vertrags in Konflikt stehen, haben die Bedingungen der C2P SCCs Vorrang. Nitro behält sich das Recht vor, die C2P SCCs zwischen den Parteien zu kündigen, falls die Parteien sich auf eine andere Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission für die Übertragung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten verlassen.

2.6 Datenverwendung. Die Parteien stimmen zu, dass Nitro alle personenbezogenen Daten (wie im DPA definiert), die Teil der Kundendaten (wie im DPA definiert) sind, in Übereinstimmung mit dem Datenverarbeitungszusatz („DPA“), der unter https://www.gonitro.com/legal/nitro-pro/data-processing-addendum/overview zu finden ist, sowie mit seiner Datenschutzrichtlinie unter https://www.gonitro.com/legal/privacy-policy verwenden und offenlegen wird, die beide hier durch Verweis in dieses Dokument aufgenommen sind. Der Lizenznehmer erklärt und gewährleistet, dass (i) er alle geltenden Gesetze bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller Verarbeitungshinweise, die Nitro erteilt wurden, eingehalten hat und weiterhin einhalten wird; und (ii) er alle Mitteilungen bereitgestellt hat und weiterhin bereitstellen wird und alle Zustimmungen und Rechte, die für Nitro erforderlich sind, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, gemäß den geltenden Gesetzen eingeholt hat und weiterhin einholen wird. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten und der Mittel, durch die der Lizenznehmer die personenbezogenen Daten erworben hat. UNTERSTÜTZUNG.

Nitro wird dem Lizenznehmer Produkterneuerungen im Maßstab ihrer Verfügbarkeit bereitstellen und Unterstützung sowie Dienstleistungen gemäß seinem VIP Access-Programm anbieten, wie es unter www.gonitro.com/legal/nitro-pro/service-level-agreement-2020 beschrieben ist. Der Lizenznehmer hat Nitro alle technischen Informationen und Unterstützung bereitzustellen, die Nitro angemessen anfordern kann, um Unterstützung zu bieten. ZAHLUNG.

4.1 Der Lizenznehmer hat Nitro oder den Wiederverkäufer die im Bestellformular angegebenen Beträge zu zahlen. Falls Nitro dies anfordert, stimmt der Lizenznehmer zu, dass er alle Rechnungs- und anderen Informationen bereitstellt, die erforderlich sind, damit Nitro die Zahlung einziehen kann. Sofern die Preise für jedes Jahr der Laufzeit nicht im Bestellformular angegeben sind, erhöhen sich die Gebühren pro Benutzer, die der Lizenznehmer zu zahlen hat, automatisch um 5 % für jedes Jahr der Laufzeit. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Überfällige Zahlungen unterliegen einer Finanzierungsgebühr von einem Prozent (1 %) für jeden Monat oder einen Teil davon, in dem die Rechnung überfällig ist, oder dem höchsten durch geltendes Recht zulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher niedriger ist. Nitro oder der Wiederverkäufer wird auch für seine Inkassokosten entschädigt, die bei dem Versuch, überfällige Zahlungen zu eintreiben, entstanden sind, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.

4.2 Die in den Angeboten von Nitro oder des Wiederverkäufers angegebenen Preise verstehen sich ohne bundesstaatliche, staatliche oder andere staatliche Steuern, Gebühren, Abgaben oder Zölle, die jetzt oder künftig auf die lizenzierten Produkte erhoben werden. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für und wird gegebenenfalls Nitro oder dem Wiederverkäufer alle solchen Steuern, Gebühren, Abgaben oder Zölle erstatten, außer für Steuern, die auf das Netto-Einkommen von Nitro oder dem Wiederverkäufer erhoben werden.

5. LAUFZEIT/KÜNDIGUNG.

5.1 Laufzeit. Dieser Vertrag tritt an dem Datum der Wirksamkeit in Kraft und bleibt bis zur Beendigung gemäß dieser Vereinbarung in Kraft. Jeder Auftrag beginnt an dem im Bestellformular angegebenen Wirksamkeitsdatum und bleibt für die dort angegebene ursprüngliche Laufzeit (sofern vorhanden) in Kraft („Ursprüngliche Laufzeit“), es sei denn, wird vorher beendet, wie hierin vorgesehen. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit und sofern im Bestellformular nicht anders vereinbart, wird dieser Auftrag automatisch für weitere Zeiträume verlängert, die in der Länge der ursprünglichen Laufzeit entsprechen (jeder ein „Erneuerungszeitraum“), es sei denn, eine der Parteien wählt etwas anderes, indem sie der anderen Partei schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuell geltenden Laufzeit eine Mitteilung zukommen lässt. Die ursprüngliche Laufzeit und alle Erneuerungszeiträume werden gemeinsam als „Laufzeit“ bezeichnet. Mit Ausnahme der Kündigung wegen Vertragsverletzung (Abschnitt 5.3(b)) sind alle Abonnementgebühren, die bezahlt werden, nicht rückerstattbar und fallen ab dem ersten Tag der ursprünglichen Laufzeit oder des nachfolgenden Erneuerungszeitraums an, bis sie gemäß dieser Vereinbarung beendet werden, unabhängig davon, ob der Benutzer die Dienste tatsächlich nutzt oder nicht.

5.2 Kündigung. Jede Partei kann diesen Vertrag (und/oder alle zu diesem Zeitpunkt in Kraft befindlichen Bestellformulare) jederzeit mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag begeht, der nicht wiederherstellbar ist oder, wenn der Verstoß wiederherstellbar ist, der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird. Die Kündigung wegen Verstoßes schließt nicht aus, dass die kündigende Partei andere Rechtsmittel für den Verstoß in Anspruch nimmt. Jede Partei kann diesen Vertrag (und/oder alle Bestellformulare, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft sind) ebenfalls sofort mit schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine Übertragung zum Vorteil der Gläubiger vornimmt, oder wenn irgendein Insolvenz-, Reorganisations-, Schulden- oder andere Verfahren nach einem Insolvenzrecht von der anderen Partei eingeleitet wird oder gegen sie eingeleitet wird und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird, oder wenn die andere Partei nicht mehr aktiv im Geschäft tätig ist.

5.3 Auswirkungen der Kündigung. Bei der Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags aus irgendeinem Grund:

(a) alle hierin gewährten Lizenzen enden sofort; und

(b) alle unstrittigen Zahlungen, die dem Lizenznehmer gegenüber Nitro oder dem Wiederverkäufer geschuldet werden, bleiben gemäß den Bestimmungen hiervon fällig und zahlbar (vorausgesetzt, dass, sofern dieser Vertrag vom Lizenznehmer wegen Verstoßes gekündigt wird und Gebühren im Voraus gezahlt wurden und unverbraucht sind, werden solche im Voraus gezahlten und ungenutzten Gebühren von Nitro zurückerstattet.

6. EIGENTUMSRECHTE.

Alle Rechte, Titel und Interessen an den lizenzierten Produkten und allen Kopien davon bleiben alleiniges Eigentum von Nitro.

(a) Der Lizenznehmer stimmt zu, dass Nitro den Lizenznehmer und seine Benutzer zu Marketingzwecken kontaktiert und deren Meinung zu den lizenzierten Produkten einholt.

(b) Der Lizenznehmer gewährt hiermit Nitro das zeitlich unbegrenzte, lizenzfreie Recht, alle Vorschläge, Ideen, Rückmeldungen oder andere Empfehlungen, die vom Lizenznehmer zu den lizenzierten Produkten bereitgestellt werden, zu verwenden.

(c) Nitro kann den Namen des Lizenznehmers und/oder sein Logo auf der Website von Nitro und in seinen Marketingmaterialien verwenden, um anzuzeigen, dass der Lizenznehmer ein Kunde von Nitro ist. GARANTIEN.

7.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei erklärt und garantiert der anderen, dass: (a) sie die Autorität hat, in diesen Vertrag einzutreten und die beschriebenen Pflichten und Verpflichtungen zu erfüllen; (b) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Pflichten aus diesem Vertrag nicht im Konflikt mit einem anderen Vertrag steht, dem sie angehört; und (c) sie alle Gesetze und Vorschriften einhalten wird, die ihre Erfüllung hierunter regeln.

7.2 Eingeschränkte Garantie. Nitro garantiert dem Lizenznehmer, dass die lizenzierten Produkte im Wesentlichen gemäß ihrer jeweils aktuellen Dokumentation unter normalen Bedingungen und Umständen funktionieren werden. Nitros alleinige Haftung und der alleinige und exklusive Rechtsbehelf des Lizenznehmers bei Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen dieses Vertrags sind, dass Nitro den Support und die Dienste bereitstellt, die unter www.gonitro.com/legal/nitro-pro/service-level-agreement-2020 zu finden sind. Die Garantie, die in diesem Abschnitt 7.2 festgelegt ist, gilt nicht insoweit, als die Nichtübereinstimmung durch Produkte verursacht wurde, die nicht von Nitro bereitgestellt wurden, durch unautorisierte Änderungen, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung der lizenzierten Produkte, durch die Nichterfüllung der Verwendung der neuesten Version der lizenzierten Produkte oder durch andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Nitro liegen.

7.3 Haftungsausschluss. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, LEHNT NITRO ALLE ANDEREN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AB. NITRO SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIEßLICH GARANTIEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG. NITRO GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN PRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

ABGESEHEN VON HANDELN BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN, HAFTET KEINE PARTEI DER ANDEREN PARTEI FÜR BESONDERE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, STRAFENDE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART. UNGEACHTET ALLER ANDEREN RECHTE IN DIESER VEREINBARUNG, DARF DIE HAFTUNG EINER PARTE AUS DIESEM VERTRAG NICHT DEN BEREITS AN NITRO VOM LIZENZIATEN ZAHLUNGEN ÜBERSTEIGEN, DIE IN DEN SECHS MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG EINER SOLCHEN ANSPRACHE GELEISTET WURDEN. DIE GARANTIE, HAFTUNGSBEGRENZUNG UND EXKLUSIVITÄT DER RECHTSBEHEBUNG IN DIESER VEREINBARUNG GELTEN UNBESCHADIGT VON EINEM FEHLER DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES HIERIN ENTHALTENEN BEGRENZTEN RECHTSBEHEBES.

9. ENTSCHÄDIGUNG

9.1 Durch Nitro. Während der Laufzeit wird Nitro den Lizenznehmer und dessen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Benutzer, Nachfolger und Abtretungsempfänger von und gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleiche, Kosten und Auslagen verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder in Verbindung mit einer Forderung, Anfrage oder Klage Dritter ergeben, die behauptet, dass die lizenzierten Produkte ein ordnungsgemäß erteiltes Patent, Urheberrecht oder Markenzeichen verletzen oder ein Handelsgeheimnis eines Dritten verletzen (“Forderung”). Der Lizenznehmer hat Nitro unverzüglich schriftlich über jede Forderung zu informieren und Nitro die Kontrolle über die Verteidigung, den Vergleich, die Anpassung oder den Kompromiss dieser Forderung zu gestatten. Der Lizenznehmer hat nicht die Befugnis, eine Forderung im Namen von Nitro zu regeln. Darüber hinaus, falls die Nutzung der lizenzierten Produkte während der Laufzeit nach der angemessenen Einschätzung von Nitro Gegenstand einer Verletzungsforderung wird oder wahrscheinlich wird, kann Nitro nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Lizenznehmer das fortdauernde Nutzungsrecht an den lizenzierten Produkten sichern; oder (b) die lizenzierten Produkte ändern oder sie durch ein im Wesentlichen funktionales Äquivalent ersetzen, so dass sie nicht mehr verletzen; oder (c) wenn weder (a) noch (b) vernünftigerweise durchführbar sind, die Lizenz des Lizenznehmers für dieses angeblich verletzende lizenzierte Produkt kündigen und dem Lizenznehmer die Gebühr, die Nitro in Bezug auf diese Sektion gezahlt wurde, erstatten, wobei in diesem Fall dieser Vertrag und das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Produkte enden und eine solche Rückerstattung ein anteilsmäßiger Teil der gezahlten Gebühr sein wird, basierend auf der Nutzungsdauer, reduziert auf einer geraden Linie über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren). Dieser Abschnitt 9 beschreibt die gesamte Haftung von Nitro und das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers hinsichtlich jeglicher Forderung wegen Verletzung von geistigem Eigentum.

9.2 Grenzen der Entschädigung. Nitro hat keine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 9.1 für Forderungen, die auf der Nutzung durch den Lizenznehmer der lizenzierten Produkte oder Dokumentation in einer von Nitro bereitgestellten Form beruhen, wenn eine solche Forderung durch die Nutzung einer unveränderten Version der selben hätte vermieden werden können, oder basierend auf der Nutzung der lizenzierten Produkte oder Dokumentation mit anderen Elementen, die nicht von Nitro bereitgestellt wurden, wenn eine solche Forderung durch die Nutzung der lizenzierten Produkte oder Dokumentation allein hätte vermieden werden können, oder basierend auf einem Versäumnis, Produktupdates, die von Nitro bereitgestellt wurden, zu implementieren, wenn eine solche Forderung durch die Nutzung jener hätte vermieden werden können.

9.3 Durch den Lizenznehmer. Während der Laufzeit wird der Lizenznehmer Nitro und dessen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Nachfolger und Abtretungsempfänger von und gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleiche, Kosten und Auslagen verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder in Verbindung mit einer Forderung, Anfrage oder Klage eines Dritten ergeben, die sich aus, in Bezug auf oder resultierend aus (a) Inhalten, die der Lizenznehmer auf die Dienstleistungen hochlädt; (b) dem Versäumnis des Lizenznehmers, erforderliche Updates für die Dienstleistungen vorzunehmen; (c) dem Missbrauch der Dienstleistungen durch den Lizenznehmer; (d) dem wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung; oder (d) dem Verstoß des Lizenznehmers gegen geltende Gesetze, Regelungen oder Bestimmungen durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben. Nitro wird dem Lizenznehmer unverzüglich schriftlich über jede Forderung informieren und dem Lizenznehmer gestatten, die Verteidigung, den Vergleich, die Anpassung oder den Kompromiss dieser Forderung zu kontrollieren. Nitro hat keine Befugnis, eine Forderung im Namen des Lizenznehmers zu regeln.

10. NITRO SIGN ABONNEMENTSBEDINGUNGEN

Die Abrechnung für Nitro Sign-Pläne kann auf der Anzahl der Benutzer oder der Anzahl der erwarteten Transaktionen, Unterschriften oder Dokumenten basieren, die zur Unterschrift gesendet werden. Die Preise, Funktionen und Optionen von Nitro Sign hängen vom Abonnementplan des Lizenznehmers sowie von allen Änderungen ab, die der Lizenznehmer vornimmt. Zum Beispiel, je nach gewähltem Nitro Sign-Plan: (a) wenn der Lizenznehmer Benutzer hinzufügt, wird Nitro Sign den entsprechenden Abonnementsbetrag für jeden zusätzlichen Benutzer berechnen; oder (b) wenn der Lizenznehmer mehr Dokumente zur Unterschrift sendet, als im Abonnementplan des Lizenznehmers enthalten sind, kann Nitro Sign für zusätzliche Dokumente berechnen oder den Lizenznehmer einem neuen Abonnementplan zuweisen. Der Lizenznehmer kann auch optionale Dienstleistungen zeitweise oder nach Nutzung kaufen. Nitro kann die Preise für oder die Funktionen und Optionen in einem bestimmten Nitro Sign-Abonnementplan ohne Vorankündigung ändern.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder einem bestimmten Bestellformular darf der Lizenznehmer bei einem Abonnementplan, der auf der Anzahl von Nutzern basiert, auf 150 Unterschriften pro Nutzer und Jahr ohne zusätzliche Gebühren beschränkt werden. In Zukunft kann Nitro zusätzliche verbrauchsbasierte Abonnementplanoptionen basierend auf der Anzahl der erwarteten Transaktionen, Unterschriften oder Dokumente, die zur Unterschrift gesendet werden, hinzufügen. Zusätzlich zu allen anderen Rechten in dieser Vereinbarung kann Nitro Sign die Lizenz des Lizenznehmers basierend auf der Nutzung der Nitro Sign-Dienste über die vorgenannten Grenzen hinaus kündigen.

11. VERTRAULICHKEIT.

Jede Partei stimmt zu, dass sie während und nach der Existenz dieser Vereinbarung alle vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden oder an Dritte weitergeben wird. Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf alle nicht öffentlichen Informationen, die geschäftlicher oder technischer Natur sind, die die andere Partei als vertraulich bezeichnet oder die unter den Umständen der Offenlegung als vertraulich behandelt werden sollten und umfasst (aber ist nicht beschränkt auf) Informationen über Geschäftsmethoden, Geschäftspläne, die Einführung neuer Produkte, Kunden- und Lieferanteninformationen, interne Richtlinien und Verfahren sowie Preisgestaltung und andere finanzielle Informationen. Keine Partei darf die Bedingungen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, es sei denn (a) dies ist gesetzlich erforderlich oder (b) an ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter, die eine spezifische Notwendigkeit haben, solche Informationen zu erfahren und die einer schriftlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen, die mindestens ebenso restriktiv ist wie die in diesem Abschnitt enthaltene. Ungeachtet des Vorstehenden wird eine Information nicht als vertraulich betrachtet, wenn sie (i) der empfangenden Partei bekannt war und diese Information durch ordnungsgemäße Methoden vor dem Empfang von der offenlegenden Partei erlangt wurde, wie durch schriftliche Aufzeichnungen der empfangenden Partei nachgewiesen; (ii) jetzt oder (ohne dass ein Handeln oder Versäumnis der empfangenden Partei vorliegt) später allgemein bekannt wird, ohne dass die empfangende Partei gegen diesen Vertrag verstößt; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, der berechtigt ist, diese Offenlegung ohne Einschränkung vorzunehmen; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, ohne auf vertrauliche Informationen zurückzugreifen oder diese zu referenzieren, die von der offenlegenden Partei bereitgestellt wurden. Die durch diesen Abschnitt auferlegten Offenlegungsbeschränkungen gelten nicht für Informationen, die gesetzlich oder durch eine Anordnung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder eines anderen staatlichen Organs verlangt werden, dass sie von der empfangenden Partei offengelegt werden, vorausgesetzt, dass in jedem solchen Fall die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich schriftlich über eine solche Anordnung oder Anforderung informiert und der offenlegenden Partei angemessen hilft, eine Schutzanordnung oder eine andere geeignete Abhilfe zu erhalten.

12. ALLGEMEIN.

12.1 Zertifizierung. Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach einer Anfrage von Nitro oder einem autorisierten Vertreter von Nitro hat der Lizenznehmer vollständige Dokumentation vorzulegen, die anzeigt und unter Androhung des Meineids zu bestätigen, dass die Nutzung aller lizenzierten Produkte des Lizenznehmers mit diesem Vertrag übereinstimmt. Der Lizenznehmer wird Nitro oder seinen Vertretern auch gestatten, die relevanten Aufzeichnungen des Lizenznehmers zu überprüfen und die Einrichtungen des Lizenznehmers zu inspizieren, um die Einhaltung dieses Vertrags zu gewährleisten. Nitro wird dem Lizenznehmer mindestens zehn (10) Tage vorher über eine solche Inspektion informieren und diese während der normalen Geschäftszeiten so durchführen, dass die normalen Abläufe des Lizenznehmers nicht unangemessen gestört werden. Falls eine solche Inspektion eine übermäßige Nutzung der lizenzierten Produkte durch den Lizenznehmer aufdeckt, hat der Lizenznehmer zusätzlich zu anderen, Nitro zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln alle unterbezahlten Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, und wenn die Unterbezahlung mehr als fünf Prozent (5 %) der Gesamtgebühr ausmacht, die vom Lizenznehmer für diese lizenzierten Produkte gemäß diesem Vertrag gezahlt wurde, hat der Lizenznehmer auch Nitro die angemessenen Kosten zu erstatten, die Nitro bei der Durchführung dieser Inspektion entstanden sind.

12.2 Ethisches Geschäftsgebaren. Nitro verpflichtet sich zu Integrität und hohen Standards des Geschäftsgebarens in allem, was es tut, insbesondere in den Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Auftragnehmern. Infolge dessen unterstützt Nitro die folgenden Prinzipien und verpflichtet sich, diese einzuhalten: (i) die geltenden Gesetze und Vorschriften, die ihr Geschäftsgebaren weltweit regeln, einzuhalten, einschließlich ihrer Einstellungspraktiken und der Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Antidiskriminierung sowie Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit; (ii) in seinen Beziehungen ehrlich, fair und vertrauenswürdig zu sein und in keiner Form Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, zuzulassen; und (iii) sich darum zu bemühen, einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen und die Umwelt zu schützen und durch Führungsstärke auf allen Ebenen eine Kultur aufrechtzuerhalten, in der ethisches Verhalten anerkannt und geschätzt wird.

12.3 Verzicht/Änderung. Dieser Vertrag darf nur durch ein schriftliches Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet ist, geändert werden. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung angesehen.

12.4 Abtretung. Keine der Parteien darf diesen Vertrag, ganz oder teilweise, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; vorausgesetzt, dass Nitro diesen Vertrag ohne eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung, dem Verkauf aller oder nahezu aller seiner Vermögenswerte oder einer anderen Transaktion, bei der mehr als fünfzig Prozent (50 %) seiner stimmberechtigten Wertpapiere übertragen werden, abtreten kann, vorbehaltlich aller Bedingungen dieses Vertrages. Jede sonstige Versuche, diesen Vertrag anders als gemäß dieser Bestimmung abzutreten, sind null und nichtig.

12.5 Anwendbares Recht/Honorare des Anwalts. Die Rechte der Parteien gemäß dieser Vereinbarung richten sich nach dem Recht des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, die aus diesem Vertrag hervorgehen, sind vor den Bundes- oder Landesgerichten in San Francisco, Kalifornien, zu erheben. Im Falle einer Klage, Aktion oder Gerichtsverfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben, hat die siegreiche Partei Anspruch darauf, die angemessenen Anwaltskosten und Auslagen zurückzufordern, die bei der Lösung einer solchen Klage, Aktion oder Gerichtsverfahren entstanden sind.

12.6 Regierungsbenutzer. Wenn der Lizenznehmer eine Zweigstelle oder Behörde des U.S. Regierung, erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass die lizenzierten Produkte und Dokumentationen als "kommerzielle Artikel" qualifizieren, wie dieser Begriff im Federal Acquisition Regulation ("FAR") (48 C.F.R.) 2,101, bestehend aus "kommerzieller Computer-Software" und "kommerzieller Dokumentation von Computer-Software", wie diese Begriffe im FAR 12,212 verwendet werden. Die Nutzung der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation durch die Regierung stellt die Akzeptanz der Rechte und Beschränkungen in diesem Vertrag dar.

12.7 Salvatorische Klausel/Anzeige. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem kompetenten Gericht für rechtswidrig erklärt werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft. Jede Mitteilung, Zustimmung oder sonstige Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages muss schriftlich erfolgen und persönlich übergeben, per Expresszustellung oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung an jede Partei an die jeweiligen Adressen gesendet werden, die im Bestellformular aufgeführt sind (oder an eine andere Adresse, die von dieser Partei angegeben wird). Mitteilungen an Nitro sind an die Aufmerksamkeit des CEO zu richten. Benachrichtigungen gelten als gegeben, wenn sie zugestellt werden.

12.8 Unabhängige Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass eine der Parteien als Agent, Partner, Joint-Venture oder Vertreter der anderen Partei zu irgendeinem Zweck angesehen wird.

12.9 Höhere Gewalt. Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen einer Partei ist die Nichterfüllung einer Partei in dem Umfang entschuldbar, in dem die Erfüllung durch unvorhergesehene Gründe, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegen, unmöglich gemacht wird.

12.10 Gesamtvereinbarung Dieser Vertrag, einschließlich aller Bestellformulare, Einkaufsbestellungen, Zusatzvereinbarungen oder Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands hiervon dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Hauptteils dieses Vertrags und einem anderen Dokument hat der Hauptteil dieses Vertrags Vorrang, es sei denn, das andere Dokument ist von einem autorisierten Unterzeichner beider Parteien unterzeichnet und hebt ausdrücklich die widersprüchliche Bestimmung im Hauptteil dieses Vertrags auf. Kein Kaufauftrag, Verkaufsbestätigung, Rechnung oder anderes Dokument, das vom Lizenznehmer ausgestellt oder eingereicht wird, hat Einfluss auf die Bedingungen dieses Vertrags, es sei denn, dieses Dokument ist von einem autorisierten Unterzeichner beider Parteien unterzeichnet.

12.11 Überleben Neben allen Rechten, die vor der Kündigung entstanden sind, bleiben die Bestimmungen der Abschnitte 5.3 und 6 bis 12 gemäß ihren Bedingungen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags bestehen.

Anlage A

Datenexporteur

Der Datenexporteur ist der Lizenznehmer, der die cloudbasierten Dienste und/oder Software des Datenimporteurs lizenzieren möchte.

Datenimporteur

Der Datenimporteur, Nitro, ist ein Anbieter von cloudbasierten Diensten und Software im Bereich Dokumentenproduktivität und Workflow.

Datenbetroffene

Die übertragenen personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Kategorien von Datenbetroffenen:

  • Der Datenexporteur (insoweit er/sie eine Einzelperson ist);
  • Benutzer der Dienste und/oder Software; und
  • Datenbetroffene, deren personenbezogene Daten vom Datenexporteur und/oder von Benutzern der Dienste und/oder Software generiert, geteilt, angefordert oder hochgeladen wurden.

Kategorien von Daten

Die übertragenen personenbezogenen Daten sind:

  • Die personenbezogenen Daten, die vom Datenexporteur oder von Benutzern der Dienste und/oder Software generiert, geteilt, hochgeladen oder angefordert werden.

Solche personenbezogenen Daten können folgende Formen umfassen:

  • Personenbezogene Daten, die in Dokumenten, Bildern und anderen Medien enthalten sind; und
  • Von Benutzern generierte Inhalte wie Dokumente, Texte, Bilder und andere Inhalte.

Besondere Kategorien von Daten

Der Datenimporteur kann alle Kategorien sensibler personenbezogener Daten, die in der Richtlinie 95/46/EG beschrieben sind, verarbeiten, wenn diese vom Datenexporteur oder von Benutzern geteilt oder zur Verfügung gestellt werden.

Verarbeitungsabläufe

Die übertragenen personenbezogenen Daten können folgenden Verarbeitungsaktivitäten unterliegen:

  • Bereitstellung der Dienste und/oder der Software an den Datenexporteur;
  • Bereitstellung technischer und anderer Unterstützung, um dem Datenexporteur die Nutzung der Dienste und/oder der Software zu ermöglichen; und
  • Bereitstellung von Kundenserviceunterstützung für den Datenexporteur.

Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die der Datenimporteur gemäß den Klauseln 4(d) und 5(c) (oder beigefügtes Dokument/Gesetz) implementiert hat:

  • Die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Datenimporteurs sind in Bezug auf spezifische technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu schulen;
  • Personenbezogene Daten sind auf gesicherten Servern hinter Firewalls zu speichern;
  • Unternehmenssysteme und Datenbanken sind passwortgeschützt;
  • Benutzerdaten sind zu hashen und zu salzen und in einer separaten Datenbank zu speichern;
  • Trennung und Beschränkung der Zugriffsberechtigungen der Mitarbeiter; und
  • Aktive und automatisierte Überwachung kritischer Zugriffsprotokolle und Anomalieerkennung.

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